Bonus/Malus Musterklauseln

Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Malus“ abgeschlossen, die Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsieht, je nachdem, ob im Beobachtungszeitraum Schadenfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufunge Notwendige Unterlagen Erstzulassung und/oder erste Ver- sicherung nach Eigentumsübertra- gung oder Vertragsabtretung 14 - Fahrzeugschein oder Fahrzeugbrief - Eigentumsbescheinigungen in digitaler Form (oder Beiblatt) - Eventueller Nachtrag zur Vertragsabtretung oder offizielle Dokumentation zum Nachweis des Verkaufs Erstzulassung und/oder erste Versicherung nach Eigentums- übertragung - Absatz 4-bis des Art. 134 GvD Nr. 209 vom 07.09.2005. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wur- de, hervorgehende CU-Klasse für das Fahrzeug des gleichen schon versicherten Typs. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. - Eventuelle „Familienstandsbescheinigung“ Schon versichert, mit Bescheinigung des Schadenverlaufs bezogen auf einen seit nicht mehr als 12 Monaten abgelaufenen Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versicherungsposition zu rekonstruieren. Schon versichert, mit seit mehr als 12 Monaten (aber nicht mehr als 60 Monaten) abgelaufenem Vertrag. Aus der Bescheinigung über den Schadenverlauf, die telematisch von der vorangehenden Versiche- rungsgesellschaft an die Daten- bank der Bescheinigungen über den Schadenverlauf gesendet wurde, hervorgehende CU-Klasse. - Eventuelle Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, die es ermöglicht, die Versiche- rungsposition zu rekonstruieren. - Erklärung gemäß Art. 1892 und 1893 des ital. ZGB, dass das Fahrzeug nach dem Ablaufdatum des Vertrags nicht gefahren wurde. Versicherungsbedingungen - S. 10 von 32 gegliedert, wie nach der Tabelle A. Bei Vertragsabschluss wird die Schadenfreiheitsklasse auf der Grundlage der Situation des Fahrzeugs, die aus den in der Tabelle C angegebenen Elementen herv...
Bonus/Malus. Diese Versicherung wird in der Tarifform „Bonus/ Malus“ abgeschlossen, die Prämiensenkungen oder Prämienerhöhungen vorsieht, je nachdem, ob im Beobachtungszeitraum Schadenfälle eintreten oder nicht. Sie ist in 18 Schadensklassen mit steigenden Prämienstufen gegliedert, wie nach der Tabelle A. Für Taxis, Mietautos und Fahrschulwagen sind 26 (sechs- undzwanzig) Schadensklassen mit steigenden Prämien- stufen, von Klasse 1H bis Klasse 18, vorgesehen. Tabelle C Situation des Fahrzeugs Universelle Konvertierungsklasse „CU“ für die Einstufung Notwendige Unterlagen Für die zuvor mit Tarifform „mit Selbstbehalt“ oder „mit festem Tarif“ versicherten Fahrzeuge werden die folgenden Regeln angewandt:
Bonus/Malus. Für diesen Vertrag gilt die Tarifformel „Bonus/Malus“. Dies bedeutet, dass die in den eventuellen Folgejahren fällige Prämie vermindert oder erhöht werden kann, wenn während des Beobachtungszeitraums Schadensfälle eingetreten sind oder nicht, einschließlich verspätet bezahlter Schadensfälle. Die Prämie wird auf Grundlage der Schadenfreiheitsklasse der in der Bescheinigung über den Schadenverlauf angegebenen Person (der Eigentümer oder die Berechtigte Person) bestimmt. Die universelle Schadenfreiheitsklasse (USF) gliedert sich in 18 Schadensklassen, die jeweils einem wachsenden Prämienniveau von Klasse 1 bis Klasse 18 entsprechen. Das Gesellschaft verwendet auch ihre eigene Einstufung (firmeninterne Schadenfreiheitsklasse oder ISF). In der von der Gesellschaft angewandten Einstufung sind 18 SF-Klassen vorgesehen, die einem wachsenden Prämienniveau von Klasse 1 bis Klasse 18 entsprechen.
Bonus/Malus. Für diese Versicherung gilt die Tarifformel „Bonus/Malus“. Dies bedeutet, dass die in den eventuellen Folgejahren fällige Prämie vermindert oder erhöht werden kann, wenn während des Beobachtungszeitraums Schadensfälle eingetreten sind oder nicht, einschließlich verspätet bezahlter Schadensfälle. Der Preis wird je nach Zugehörigkeitsklasse festgelegt. Es sind 18 Universelle Schadenfreiheitsklassen (USF) vorgesehen, die der zunehmenden Höhe der Prämie entsprechen: von Klasse 1 bis Klasse 18. Das Gesellschaft verwendet auch ihre eigene Einstufung (firmeninterne Schadenfreiheitsklasse oder ISF). Es sind 18 Klassen vorgesehen: • für Motorräder und Kleinkrafträder für den privaten Gebrauch und Personenkraftwagen mit gemischter Nutzung; und • für anders gebrauchte Motorräder, Kleinkrafträder, vierrädrige Kraftfahrzeuge, Krafträder mit Beiwagen und Schneemobile. ZURICH CONNECT MOTORRÄDER UND KLEINKRAFTRÄDER.CGA - FASSUNG 03.2021 - SEITE 15 von 92
Bonus/Malus. Für diese Versicherung gilt die Tarifformel "Bonus/Malus". Dies bedeutet, dass die in den eventuellen Folgejahren fällige Prämie vermindert oder erhöht werden kann, wenn während des ZURICH CONNECT AUTO.CGA - Fassung 03.2021 - Seite 18 von 101 Beobachtungszeitraums Schadensfälle eingetreten sind oder nicht, einschließlich verspätet bezahlter Schadensfälle. Der Preis wird je nach Zugehörigkeitsklasse festgelegt. Es sind 18 Universelle Schadenfreiheitsklassen (USF) vorgesehen, die der zunehmenden Höhe der Prämie entsprechen: von Klasse 1 bis Klasse 18. Die Gesellschaft verwendet auch ihre eigene Einstufung (firmeninterne Schadenfreiheitsklasse oder ISF). Es sind 26 Klassen vorgesehen: • für Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch und Personenkraftwagen mit gemischter Nutzung; und • für Taxis, Mietwagen oder Fahrschulautos.
Bonus/Malus. Für diese Versicherung gilt die Tarifformel „Bonus/Malus". Dies bedeutet, dass die in den eventuellen Folgejahren fällige Prämie vermindert oder erhöht werden kann, wenn während des Beobachtungszeitraums Schadensfälle eingetreten sind oder nicht, einschließlich verspätet bezahlter Schadensfälle. Der Preis wird je nach Zugehörigkeitsklasse festgelegt. Es sind 18 Universelle Schadenfreiheitsklassen (USF) vorgesehen, die der zunehmenden Höhe der Prämie entsprechen: von Klasse 1 bis Klasse 18. Das Gesellschaft verwendet auch ihre eigene Einstufung (firmeninterne Schadenfreiheitsklasse oder SFI). Es sind 26 Klassen vorgesehen: • für Personenkraftwagen für den privaten Gebrauch und Personenkraftwagen mit gemischter Nutzung; und • für Taxis, Mietwagen oder Fahrschulautos.

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  • Qualitätsmanagement Der Lieferant verpflichtet sich zur permanenten Anwendung eines wirksamen Qualitätsmanage- mentsystems, das entsprechend seiner Struktur und Betriebsgröße auf der Basis der aktuellen Re- vision von IATF 16949/ VDA 6.1 oder vergleichbar aufgebaut und zumindest gem. DIN EN ISO 9001 in der gültigen Ausgabe zertifiziert wurde. Die Anforderungen des Zertifizierungsstandards, erweitert um die Forderungen dieser QSV, müssen in das Qualitätsmanagementsystem (QMS) des Lieferan- ten implementiert werden. Inhalte dieser QSV widerspiegeln die Ansprüche des Bestellers, der IATF 16949 und die kunden- spezifischen Zusatzanforderungen der Kunden des Bestellers (CSR) an das Qualitätsmanagement- system der Lieferanten (s. Anlage 1 zur Information). Der Lieferant verpflichtet sich das Bewusstsein seiner Mitarbeiter in Bezug auf Produktkonformität, Produktsicherheit, sowie auch das ethische Verhalten zu fördern. Die notwendige Qualifikation des Fach- und Prüfpersonals ist durch regelmäßige Schulungsmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Die not- wendigen Arbeitsanweisungen und Vorgabedokumente müssen den Mitarbeitern am Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Der Lieferant muss die Anforderungen des VDA-Bandes Produktintegrität einhalten und umsetzen. Die Benennung und Qualifizierung eines Produktsicherheits- und Konformitätsbeauftragten (Product Safety and Conformity Representative = PSCR) ist verpflichtend. Die Wirksamkeit seines Herstellprozesses überprüft der Lieferant in einem jährlichen Selbstaudit gemäß der Richtlinie VDA 6.3 (Prozessaudit) und VDA 6.5 (Produktaudit) bzw. nach der jeweiligen kundenspezifischen Vorgabe (s. Anlage 1). Der Besteller behält sich das Recht vor, Nachweise zu den durchgeführten Audits einzufordern.

  • Risikomanagement Die Verwaltungsgesellschaft hat ein Risikomanagementverfahren zu verwenden, das es ihr ermöglicht, das mit den Anlagepositionen verbundene Risiko sowie ihren jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofil des Fonds- vermögens jederzeit zu überwachen und zu messen. Das Gesamtrisiko ist nach dem Commitment Ansatz oder dem Value-at-Risk-Ansatz zu ermitteln. Die Verwaltungsgesellschaft hat angemessene und dokumentierte Risikomanagement-Grundsätze festzule- gen, umzusetzen und aufrechtzuerhalten. Die Risikomanagement-Grundsätze haben Verfahren zu umfassen, die notwendig sind, um Markt-, Liquiditäts- und Kontrahentenrisiken sowie sonstige Risiken, einschließlich operationeller Risiken, zu bewerten.

  • Cloud-Service 1.1. SAP Analytics Cloud ist in den folgenden Editionen verfügbar: SAP Analytics Cloud für Planung, Professional Edition; SAP Analytics Cloud für Planung, Standard Edition; und SAP Analytics Cloud für Business Intelligence. Die in jeder dieser Editionen sowie für bestimmte Rechenzentrumsstandorte enthaltenen Funktionen sind in der Funktionsumfangsbeschreibung in der Dokumentation beschrieben. Jede Edition muss gesondert in einer Order Form vereinbart werden. Für die Zwecke dieser Ergänzenden Bedingungen bezeichnet Cloud Service die Editionen, die in einer Order Form festgelegt sind. 1.2. Der Auftraggeber kann für SAP Analytics Cloud Vereinbarungen über private und öffentliche Test-Tenants (jeweils ein „Test-Tenant“) treffen. Test-Tenants dürfen nur für nicht produktive Tests und nicht mit personenbezogenen Daten genutzt werden. 1.3. SAP Analytics Cloud, Embedded Edition wird dem Auftraggeber gemäß dem Cloud-Enterprise-Agreement- Modell bereitgestellt, das einer separaten Vereinbarung und Vergütung unterliegt, und ist ein In Frage kommender Cloud Service. Sofern nicht ausdrücklich angegeben, umfassen Verweise auf Cloud Services oder SAP Analytics Cloud in diesen Ergänzenden Bedingungen nicht SAP Analytics Cloud, Embedded Edition.

  • Anhänge Die folgenden Anhänge sind Bestandteil dieser Anlage 3:

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Service Level Agreement Das folgende Verfügbarkeits-Service-Level-Agreement („SLA“) wird von IBM, so wie im Berechtigungsnachweis angegeben, für den Cloud-Service bereitgestellt. Das SLA stellt keine Gewährleistung dar. Es wird nur Kunden zur Verfügung gestellt und gilt ausschließlich für Produktionsumgebungen.

  • Widerrufsformular Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

  • Inflationsrisiko Die Inflation beinhaltet ein Abwertungsrisiko für alle Vermögensgegenstände. Dies gilt auch für die im Fonds gehaltenen Vermögensgegenstände. Die Inflationsrate kann über dem Wertzuwachs des Fonds liegen.

  • Ansprechpartner Technische Fragen - Vertragliche Fragen - Briefadresse - Faxadresse - Email Adresse

  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.