WLAN. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden sowohl der WLAN-Zugang deaktiviert als auch sämtli- che WLAN-Zugangsdaten gelöscht.
WLAN. Haus Neuland bemüht sich, allen Gästen ein leistungsfähiges WLAN‐Netz zur Verfügung zu stellen. Die Bereitstellung von XXXX richtet sich nach den technischen und betrieblichen Möglichkeiten von Haus Neuland. Ein Anspruch auf eine Zugangsvermittlung besteht nicht. Insbesondere gewährleistet Haus Neuland nicht, dass WLAN störungs‐ und unterbrechungsfrei genutzt werden kann und dass bestimmte Dienste über WLAN genutzt werden können. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit und/oder bestimmte Mindestbandbreite. Haus Neuland gewährleistet auch keine bestimmte Art und Weise des Zugangs.
WLAN. Xxxx wird den Schülern/Schülerinnen im Schülercampus während des Zeitraums von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Internetzuganges für rechtswidrige, sittenwidrige oder pornografische Zwecke ist verboten. Dieses Verbot umfasst auch das Hochladen oder Runterladen von urheberechtlich geschützten Werken. Bei Verstößen gegen das Urheberrecht oder andere Rechte Dritter werden allfällige von Rechteinhabern geltend gemachte Schadenersatzansprüche an den Verursacher weiterverrechnet. Der Betreiber ist weiters berechtigt, Schülern/Schülerinnen den Zugang zum Wlan zu verwehren, wenn diese den Internetzugang für rechtswidrige, sittenwidrige oder pornografische Zwecke nutzen. Aus der Unterbrechung der Wlan-Verbindung (beispielsweise aus technischen Gründen) können keine Ansprüche gegenüber dem Betreiber geltend gemacht werden.
WLAN. Es sind zwei virtuell getrennte WLan-Netzwerke eingerichtet, die jeweils durch Netzwerkschlüssel geschützt sind. Das Gäste-WLan ermöglicht lediglich den Zugang zum Internet, nicht zum Firmennetzwerk.
WLAN. Die MFN verfügt über ein freies W-Lan, in das sich Aus- steller und Besucher einwählen können. Ausstellereigene W-Lan müssen zwingend angemeldet werden und bestimmte Bedingungen erfüllen. Anmeldung und Voraussetzungen sind im OSC abrufbar.
WLAN. Das FeuerWerk bietet seinen Kunden im Rahmen der jeweiligen Veranstaltung die Nutzung des WLAN Internetzugangs. Der Aufruf von Seiten mit rechtswidrigem Inhalt und die Verbreitung rechtswidriger oder rechtlich geschützter Inhalte über diesen Internetzugang sind untersagt. Weiters ist es untersagt, das WLAN zum Download oder zur sonstigen wie auch immer gearteten Verbreitung urheberrechtlich geschützter Inhalte zu verwenden. Das FeuerWerk übernimmt keinerlei Haftung für Schadenersatz, insbesondere im Zusammenhang mit Inhalten aufgerufener Websites oder downgeloadeter Dateien. Weiters wird keine Haftung für einen etwaigen Virenbefall durch Verwendung des WLAN übernommen. Sollte das FeuerWerk durch die Verwendung des WLAN aus irgendeinem Grund Ansprüche Dritter ausgesetzt sein, so ist der Veranstalter verpflichtet, das FeuerWerk diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
WLAN. Nutzerdaten (Nutzerkennung), Geräte-Identifikationsdaten (Gerätename, MAC Adresse), • Zugriffsdaten (Datum, Zeit, Zugriffspunkt, Traffic, Ports)
WLAN. Nach Ende der Schulzugehörigkeit werden sowohl der WLAN-Zugang deaktiviert als auch sämtli- che WLAN-Zugangsdaten gelöscht. Microsoft Office 365 und Teams Mit dem Ende der Schulzugehörigkeit erlischt von Microsoft Office 365 und Teams. Entsprechend wird die Zuweisung von Microsoft Office 365-Lizenzen zu Nutzern mit Ende der Schulzugehörig- keit, in der Regel zum Schuljahresende, aufgehoben. Damit verliert der Nutzer den Zugriff auf Onli- nedienste und -daten. Das bedeutet Folgendes: • Alle Daten im Zusammenhang mit dem jeweiligen Nutzerkonto werden von Microsoft 30 Tage aufbewahrt. Eine Ausnahme bilden Daten mit gesetzlicher Aufbewahrungspflicht, die entsprechend lange aufbewahrt werden. • Nach Ablauf der 30-tägigen Frist werden die Daten von Microsoft gelöscht und können nicht wiederhergestellt werden. Ausgenommen sind Dokumente, die auf SharePoint On- line-Websites gespeichert sind. (Verwalten der Lizenzen und Inhalte von Absolventen in Microsoft 365 Education (11/2018)
WLAN. Auf dem Messegelände ist ein flächendeckendes WLAN installiert und wird von der T-Systems Enterprise Services GmbH betrieben. Das WLAN unterstützt die Standards 802.11b und 802.11g. Die Voucher (Zugangsdaten) erhalten Sie im Service-Center für Aussteller. Eine Vorbestel- lung des Angebots ist nicht nötig. Die Nutzung von selbst installierten, ausstellereigenen WLAN-Netzen ist grundsätzlich nicht gestattet. Nutzen Sie unser Angebot zur spezifischen Einrichtung von Kunden WLAN-Netzen. Sollte die Einrichtung eines selbst aufgebauten, ausstellereigenen WLAN-Netzes aus be- trieblichen Gründen unumgänglich sein, so kann dieses auf Antrag genehmigt werden. Dabei ist folgendes zu beachten: ● Die SSID muss auf Ihren Stand oder Ihre Firma hinweisen ● Ihre Endgeräte müssen auf Kanal 13 eingestellt werden, die Kanäle 1 bis 12 sind unserer Infrastruktur vorbehalten ● WLAN-Netzwerke dürfen nur für die Vernetzung des eigenen Standes verwendet werden. Es ist untersagt, Besuchern einen Zugang zum Internet über ein öffentliches WLAN-System anzubieten (HOTSPOT). ● Bei Missachtung der Bestimmung ist die Westfalenhallen Dortmund GmbH berechtigt, eine Anpassung der Hardware oder die Einstellung des Betriebs zu verlangen. Bitte beachten Sie, dass durch Störfrequenzen anderer WLAN-Netze, die Vielzahl der Nutzer oder durch die verschiedensten Standbauweisen (insbesondere bei technologieorientierten Veranstaltungen) die Performance eingeschränkt sein kann. Die Westfalenhallen Dortmund GmbH weist darauf hin, dass bei Nichtbeachten gegen die oben genannten Regelungen, die entstehenden Kosten dem Verursacher in Rechnung gestellt werden.
WLAN. Das betriebliche WLAN ist verschlüsselt. Der Zugang erfolgt über den jeweiligen Domänenbenutzer. Für Besucher wird ein ebenfalls verschlüsseltes Xxxx-WLAN bereitgestellt, welches vom betrieblichen Netzwerk virtuell getrennt ist und nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Der Zugang zum Xxxx-WLAN ist zeitlich beschränkt.