Wo gilt die Rechtsschutzversicherung? Musterklauseln

Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?. 8.1 Europa Rechtsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder auf Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?. D.1 Hier haben Sie Versicherungsschutz: Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: • in Europa, • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, • auf den Kanarischen Inseln, • auf Madeira, • auf den Azoren. Ausnahme: Im Steuer-, Opfer-, Sozial- oder – falls Sie den Rechts- schutz-PLUS gegen Mehrbeitrag versichert haben – im Verwaltungs- Rechtsschutz (siehe B.3.3, B.3.7, B.3.10 und B.3.14.2) gilt dieser nur vor deutschen Gerichten. Im Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx (siehe B.3.12) können Sie sich nur von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten lassen. Das Gleiche gilt für den Erweiterten Beratungs-Rechtsschutz (siehe B.3.14.5), falls Sie den Rechtsschutz-PLUS gegen Mehrbeitrag versi- chert haben.
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?. D.1 Wo gilt Ihr Versicherungsschutz? Sie haben Versicherungsschutz in folgenden Gebieten: • In Europa. • In den Anliegerstaaten des Mittelmeers. • Auf den Kanarischen Inseln. • Auf Madeira. • Auf den Azoren. Für den Versicherungsschutz müssen die folgenden beiden Voraus- setzungen erfüllt sein: Ein Gericht oder eine Behörde ist oder wäre in einem dieser Gebiete gesetzlich zuständig. Außerdem verfolgen Sie Ihre Rechtsinteressen dort. Ausnahmen: Für die folgenden Leistungsarten haben Sie nur vor deutschen Ge- richten bzw. Behörden Versicherungsschutz: • Steuer-Rechtsschutz nach B.3.3. • Opfer-Rechtsschutz nach B.3.7. • Sozial-Rechtsschutz nach B.3.10. • Verwaltungs-Rechtsschutz nach B.3.15.2. Bei den folgenden Leistungsarten können Sie sich nur von einem in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt beraten lassen: • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Xxxxxxxx nach B.3.12. • Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartner- schafts- und Xxxxxxxx nach B.3.15.5. • Beratungs-Rechtsschutz bei privaten Urheberrechtsverstößen im Internet nach B.3.15.8. • Beratungs-Rechtsschutz in Verbraucherinsolvenzverfahren nach B.3.15.11.
Wo gilt die Rechtsschutzversicherung?. D.1 Hier haben Sie Versicherungsschutz: Sie haben Versicherungsschutz, wenn ein Gericht oder eine Behörde in folgenden Gebieten gesetzlich zuständig ist oder wäre und Sie Ihre Rechtsinteressen dort verfolgen: • in Europa, • in den Anliegerstaaten des Mittelmeers, • auf den Kanarischen Inseln, • auf Madeira, • auf den Azoren. Ausnahme: Im Steuer- oder Opfer-Rechtsschutz (siehe B.3.3 und B.3.7) gilt dieser nur vor deutschen Gerichten.
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  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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