Weltweit Musterklauseln

Weltweit. Die Versicherung erlischt jedoch, falls der Halter sein Domi- zil von der Schweiz ins Ausland verlegt oder das deklarierte Fahrzeug im Ausland immatrikuliert wird bzw. dort ein Flag- genzertifikat erhält. Sie erlischt spätestens mit Ablauf des Ver- sicherungsjahres, in welchem eine solche Änderung erfolgt. Verlangt der Versicherungsnehmer die vorherige Aufhebung, so wird seinem schriftlichen Begehren mit Wirkung ab des- sen Eingang bei der Gesellschaft entsprochen, frühestens je- doch auf den Zeitpunkt der Annullierung des schweizerischen Schiffsausweises.
Weltweit. Auch weltweit wird keine positive Entwicklung bei den Treibhausgasemissionen erreicht obwohl die Windkraft exponentiell ausgebaut wird (Versiebzehnfachung der installierten WKA-Nennleistung zwi- schen 2002 und 2017) und bis Ende 2017 Windkraftanlagen mit einer Gesamtnennleistung von Dennoch steigen die Treibhausgasemissionen in der Erdatmosphäre weiter stark an (LE QUÉRÉ et al. 2018) und erreichten 2018 weltweit einen neuen Höchststand (WORLD METEOROLOGICAL ORGANIZATION 2018, siehe Abb. 18) Abb. 18: Der Anstieg der wesentlichen Treibhausgase Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4) und Distickstoffmonoxid (N2O) in der Erdatmosphäre zwischen 1985 und 2018 (WORLD METEOROLOGICAL ORGANIZATION 2018). Auch 2019 wurden neue Höchstwerte bei den Treibhausgasen erreicht (WORLD METEOROLOGICAL ORGA- NIZATION 2019): „Es gibt keine Anzeichen für eine Verlangsamung des Trends, geschweige von einem Rückgang der Treibhausgaskonzentrationen“, kommentiert der WMO-Generalsekretär Xxxxxxx Xxxxxx die aktuellen Zahlen bei deren Veröffentlichung am 25. November 2019. Dabei werden Treibhausgasemissionen jenseits von CO2 vielfach unterschätzt. So haben XXXXXXXX et al. (2019) belegt, dass die Emissionen von Distickstoffmonoxid (N2O), dessen Treibhauswirksamkeit 298-mal so groß ist wie die von Kohlendioxid (CO2), und das hauptsächlich durch Stickstoffausbrin- 48 Angabe in CO2-Äquivalent. Zur Berechnung der Treibhausgasemissionen werden in Österreich die Emissionswerte in CO2-Äqui- valent entsprechend der Angaben im IPCC Fourth Assessment Report (2007) umgerechnet. gung in der Landwirtschaft entsteht, um 64 % über den in den Berichten des Weltklimarates (IPCC) angegeben Werten liegen. Es gibt jedenfalls kein öffentliches Interesse an der Windkraftnutzung – ganz im Gegenteil – und schon gar nicht ein öffentliches Interesse, das das Interesse an der Biodiversitätserhaltung und -wie- derherstellung oder die Tötung von durch die FFH- und Vogelschutzrichtlinie geschützten Arten auch nur ansatzweise rechtfertigen könnte. Der Verlust an Biodiversität schreitet sehr rasch voran und ist inzwischen lebensbedrohend für die menschliche Existenz auf dem Planeten. Die Energiepolitik der Mitgliedstaaten darf die sonstigen Umweltziele und -bestimmungen der Gemein- schaft, wie sie in der Vogelschutz-, FFH-, Wasserrahmenrichtlinie etc. definiert sind, nicht aushebeln. Sie hat vielmehr die Notwendigkeit der Erhaltung und Verbesserung der Umwelt zu berücksichtigen (Urteil des EuGH vom 21. Juli 2011 in der Rechts...
Weltweit. Sie haben außerhalb der Geltungsbereiche nach Abs. 1 und 2 im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 Euro (Versicherungssumme weltweit). Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: Der Versicherungsschutz ist nicht auf deutsche Behörden oder deutsche Gerichte beschränkt (siehe die gleiche Aus- nahme in Abs. 2) und Ihr Versicherungsfall muss dort während eines maximal einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen aus einem über das Internet abgeschlossenen Vertrag wahr. Sie haben keinen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. (Beispiel: Sie erwerben im Ausland eine Immobilie. Sie gewähren im Ausland ein Darlehen, welches zu Ihren Gunsten durch eine Hypothek gesichert ist.) einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Wann liegt eine sonstige selbstständige Tätigkeit vor? Wenn Einkünfte im steuerrechtlichen Sinne erzielt werden oder werden sollen, die keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit (zum Beispiel Löhne oder Gehälter) oder Einkünfte aus Rente sind.
Weltweit. Brussels Worldwide Services BVBA Boulevard de la Xxxxxx 00 X-0000 Xxxxxxx · Xxxxxxx Telefon: +00-0 000 00 00 Telefax: +00-0 000 00 00 xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx
Weltweit. Wo ist der Versiche- Weltweit, jedoch nicht in dem Land, in dem die versicherte oder online: xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx Telefon: +00 (0)00 00000 000 Fax: +00 (0)00 00000 000 Versicherungsbedingungen, die Sie zusammen mit der Kredit- karte erhalten. Bitte lassen Sie Ihre Kreditkarte sofort sperren unter Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Postbank Kreditkarte, erreichen Sie uns unter 0228 5500 2200 (Montag bis Xxxxxxx: 08.00 – 20.00 Uhr). Postbank – eine Niederlassung der Deutsche Bank AG Marketing Privatkunden Xxxxxxxxx-Xxxxx-Xxxxx 000 – 000 00000 Xxxx Papier aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung 678 148 033
Weltweit. Sie haben außerhalb der Geltungsbereiche nach Abs. 1 und 2 im vereinbarten Umfang Versicherungsschutz bis zu einem Höchstbetrag von 100.000 Euro (Versicherungssumme weltweit). Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen: – Der Versicherungsschutz ist nicht auf deutsche Behörden oder deutsche Gerichte beschränkt (siehe die gleiche Aus- nahme in Abs. 2) und – Ihr Versicherungsfall muss dort während eines maximal einjährigen Aufenthalts eingetreten sein oder Sie nehmen Ihre rechtlichen Interessen aus einem über das Internet abgeschlossenen Vertrag wahr. Sie haben keinen Versicherungsschutz im Zusammenhang mit – dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilnutzungsrechten an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen; – rassistischen, extremistischen, pornografischen oder sonst sittenwidrigen Angeboten, Äußerungen oder Darstellun- gen; – einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit.
Weltweit. ◼ Private Haftpflichtversicherung, ◼ Bewegliches Multimedia-Material, ◼ Reise: Annullation, Gepäck und Assistance, ◼ Sachschäden, ◼ E-protection (beschränkt auf einige europäische Länder, je nach Leistung).
Weltweit. Im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort und Premium gilt der Versicherungsschutz weltweit, ansonsten nur wenn ge- sondert vereinbart.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Erweiterung des Versicherungsschutzes Die Absätze 13.1. bis 13.4 gelten entsprechend, wenn der Versicherungsschutz nachträglich erweitert wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.

  • Rauchverbot Im gesamten Gebäude, d.h. dem Apartment und den Gemeinschaftsflächen, besteht ein strenges Rauchverbot. Rauchen ist nur auf ausgewiesenen Flächen im Außenbereich gestattet.

  • Abwicklung Die Zeichnung von Anteilen muss durch elektronische Überweisung der Zeichnungsgelder auf die im entsprechenden Antragsformular genannten Konten zum Annahmeschluss (wie im Abschnitt „Zeichnungen“ der entsprechenden Ergänzung angegeben) erfolgen. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Verwaltungsratsmitglieder beschließen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Teilfonds gutzuschreiben. Überziehungszinsen, die infolge des verspäteten Eingangs von Zeichnungsgeldern berechnet werden, können im Ermessen der Verwaltungsratsmitglieder dem Konto des betreffenden Teilfonds belastet werden. Die Verwaltungsratsmitglieder haben diese Entscheidungsbefugnis wahrgenommen und festgelegt, dass solche Überziehungszinsen unter bestimmten Umständen dem Konto des jeweiligen Teilfonds belastet werden. Gegen die Zeichnungsgelder nicht vor der Zeichnungshandelsfrist bei der Gesellschaft ein, werden die Anteile vorläufig zugeteilt und die Gesellschaft kann (vorbehaltlich der Einschränkungen im Abschnitt „Kreditaufnahme“) vorübergehend einen den Zeichnungsgeldern entsprechenden Kreditbetrag aufnehmen und diese Gelder entsprechend den Anlagezielen und -politiken der Gesellschaft investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird die Gesellschaft diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich die Gesellschaft das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger der Gesellschaft, der Vertriebsgesellschaft und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann die Gesellschaft die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht innerhalb der in der jeweiligen Ergänzung genannten Frist gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.

  • Auftraggeber Die Rechtsperson, die mit dem Spediteur einen Verkehrsvertrag abschließt.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • Welche Datenschutzrechte habe ich? Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG (neu). Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Daten- schutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG (neu)). Im Rahmen der Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbe- zogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme und Durchführung einer Geschäftsbeziehung und der Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung die ebase gesetzlich verpfli- chtet ist. Ohne diese Daten wird die ebase in der Regel den Abschluss des Ver- trages oder die Ausführung des Auftrages ablehnen müssen oder einen beste- henden Vertrag nicht mehr durchführen können und ggf. beenden müssen. Insbesondere ist die ebase nach den geldwäscherechtlichen Vorschriften verpflichtet, Sie vor der Begründung der Geschäftsbeziehung anhand eines gültigen Ausweisdokumentes zu identifizieren und dabei Namen, Geburtsort, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift sowie Ausweisdaten zu erheben und festzuhalten. Damit die ebase dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkom- men kann, haben Sie der ebase nach dem Geldwäschegesetz die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergebende Änderungen unverzüglich anzuzeigen. Sollten Sie der ebase die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfü- European Bank for Financial Services GmbH (ebase®) 00000 Xxxxxxx xxx.xxxxx.xxx gung stellen, darf die ebase die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen. Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzt die ebase grundsätzlich keine vollautomatisierte automatische Entscheidungsfindung gemäß Artikel 22 DSGVO. Sollte die ebase diese Verfahren in Einzelfällen ein- setzen, wird die ebase Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies geset- zlich vorgegeben ist.