Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kün- digung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeich- nung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
Wohnsitzwechsel. Bei einem Wohnsitzwechsel des Kunden endet der Vertrag mit dem Auszug des Kunden aus der aktuellen Marktlokation (Lieferadresse). Der Kunde hat enercity im Falle eines Wohnsitzwechsels unverzüglich die neue Anschrift sowie den Zählerstand vom Auszugsdatum (Schlüsselübergabe) mitzuteilen.
Wohnsitzwechsel. Stand: 10.2021
17.1 Der Kunde ist verpflichtet, LEW jeden Wohnsitzwechsel mit einer Frist von 6 Wochen vor dem Wohnsitzwechsel unter Angabe der neuen Anschrift sowie des konkreten Aus- zugs- und Einzugsdatums in Textform anzuzeigen. Für diese Mitteilung kann der Kunde auch das hierfür vorgesehene Online-Umzugsformular unter xxx.xxx.xx/xxxxx nut- zen. Wenn möglich, teilt der Kunde auch die Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahme- stelle (Zählernummer) mit. LEW wird den Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung in Textform darüber informieren, ob LEW den Energieliefervertrag an dem neuen Wohnsitz des Kunden zu den bisherigen Vertragsbedingungen fortführen möchte und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Möchte LEW den Kunden an dem neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter beliefern und ist die Belieferung an der neuen Entnahmestelle auch möglich, bleibt der bisherige Lie- fervertrag mit dem Kunden und LEW bestehen.
17.2 Sofern LEW die Fortsetzung des Liefervertrages am neuen Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen nicht anbietet, endet der Vertrag automatisch zum vom Kunden genannten Auszugsdatum. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein späteres Datum für die Beendigung vereinbart werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht des Kunden gemäß § 41b Abs. 4 EnWG bleibt unberührt.
17.3 Im Falle der Beendigung des Energieliefervertrags bestätigt LEW dem Kunden die Been- digung in Textform. Für die alte Verbrauchsstelle sendet LEW dem Kunden in allen Fällen eine Schlussrechnung zu.
Wohnsitzwechsel. 7.1 Der Liefervertrag ist auf den Zählpunkt bezogen, der bei Vertragsschluss der Lieferstelle zugeordnet ist (sogenannte Messlokation).
7.2 Im Fall eines Wohnsitzwechsel ist der Kunde berechtigt, den Vertrag außeror- dentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Zeitpunkt des Wohnsitzwechsels zu kündigen. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Bei der Kündigung sind der Kündigungsgrund und die zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung der künftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer (Marktlokation-ID) anzugeben. Außer in den Fällen der Ziffer 7.3 bestätigt KlickEnergie die Kündigung innerhalb einer Woche nach Zugang unter Angabe des Vertragsendes in Textform.
7.3 Ziffer 7.2 ist nicht anwendbar, die außerordentliche Kündigung ist also nicht möglich, wenn die KlickEnergie dem Kunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Vertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist (§ 41b Absatz 4 Satz 3 EnWG). Eine Annahme dieses Fortsetzungsangebots durch den Kunden ist für die Wirksamkeit des Vertrages nicht erforderlich. Der Kunde kann die Fortsetzung des Vertrages nur verweigern, wenn ihm diese unzumutbar ist, z.B. weil an der neuen Entnahmestelle bereits ein ander- weitiger Stromliefervertrag besteht.
7.4 Wenn die Prüfung nach Ziffer 7.3 ergibt, dass eine Fortsetzung des Vertrages an der neuen Marktlokation nicht oder nur zu veränderten Bedingungen angeboten werden kann, bestätigt die KlickEnergie dem Kunden die Kündigung unverzüglich, spätestens 2 Wochen nach Erhalt der Kündigung, in Textform.
7.5 Der Kunde muss binnen zwei Wochen nach dem Wohnsitzwechsel einen Nach- weis über den Wohnsitzwechsel vorlegen. Dies kann beispielsweise die Bescheini- gung des Einwohnermeldeamtes oder das beidseitig unterschriebene Übergabepro- tokoll seines ehemaligen Vermieters sein.
7.6 Sollte der Kunde den Vertrag nicht oder nicht fristgerecht kündigen und die KlickEnergie nicht anderweitig rechtzeitig von dem Auszug Kenntnis erlangen, wird die Messlokation im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden weiter beliefert. Der Kunde ist deshalb weiterhin zur Bezahlung der Vergütung verpflichtet. Die Vergütungspflicht endet, wenn die KlickEnergie berechtigt ist, die Lieferung an dieser Messlokation gegenüber einer anderen Person abzurechnen oder vom zuständ...
Wohnsitzwechsel. Wird der Predigthelfer Glied einer anderen Kirchengemeinde und ist diese bereit, ihn mit dem Dienst des Predigthelfers zu beauftragen, so stellt sie ihn nach der Ordnung der Agende in einem Gottesdienst vor. Das Presbyterium berichtet darüber dem Landeskirchenamt.
Wohnsitzwechsel. Erbringung von Dienstleistungen nach § 41 d EnWG
Wohnsitzwechsel. (1) Inhaber und Inhaberinnen eines Fähigkeitsausweises einer Vertragspartei, die ihren Wohnsitz von einer Vertragspartei in die andere verlegen, müssen dies innert 14 Tagen der neu zuständigen Behörde melden und gleichzeitig den Fähigkeitsaus- weis des neuen Wohnsitzstaates beantragen. Die Behörde wird ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme zuständig.
(2) Die neu zuständige Behörde erteilt den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei. Sie rechnet die bisher absolvierte Weiterbildung an.
Wohnsitzwechsel. (1) Bei einem Wohnsitzwechsel gemäss Artikel 4 Ziffer 1 eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin wird die Fahrlehrerbewilligung der einen Vertragspartei durch die Bewilligung der andern Vertragspartei ersetzt.
(2) Bisher absolvierte Weiterbildungen werden angerechnet.
Wohnsitzwechsel. Bei einem Umzug des Halters berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleit- zahl ab dem Tag der Änderung.
Wohnsitzwechsel. Falls in Ihrem Versicherungsschein vereinbart oder nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit uns, werden wir, wenn Sie eine Immobilie als neuen Hauptwohn- sitz in dem Land erwerben, in dem sich Ihr im Versicherungsschein angegebener Hauptwohnsitz befindet, die Gebäude unter der neuen Anschrift bis zur Höhe der Versicherungssumme, die im Versicherungsschein für Ihren aktuellen Hauptwohn- sitz angegeben ist, zusätzlich versichern. Bitte beachten Sie die Sicherheitsvor- schriften (Abschnitt IV. A. und Ihr Versicherungsschein) bezüglich des baulichen Zustands des neuen Wohnsitzes. Die nachstehend und die in Ihrem Versicherungs- schein vereinbarten Sicherheitsvorschriften gelten auch für Ihren neuen Wohnsitz. Dieser Versicherungsschutz wird für einen Zeitraum von bis zu 60 Tagen gewährt, beginnend mit dem Tag der Unterzeichnung des Kaufvertrags für die zu erwerbende Immobilie durch Sie und den Verkäufer. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die neuen Gebäude in dieser Zeit noch unter einen vom Verkäufer abgeschlossenen Versicherungsvertrag versichert sind.