Wohnsitzwechsel. Bei einem Wohnsitzwechsel des Kunden endet der Vertrag mit dem Auszug des Kunden aus der aktuellen Marktlokation (Lieferadresse). Der Kunde hat enercity im Falle eines Wohnsitzwechsels unverzüglich die neue Anschrift sowie den Zählerstand vom Auszugsdatum (Schlüsselübergabe) mitzuteilen.
Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündigung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahmestelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kündigung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahmestelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.
Wohnsitzwechsel. (1) Inhaber und Inhaberinnen eines Fähigkeitsausweises einer Vertragspartei, die ihren Wohnsitz von einer Vertragspartei in die andere verlegen, müssen dies innert 14 Tagen der neu zuständigen Behörde melden und gleichzeitig den Fähigkeitsaus- weis des neuen Wohnsitzstaates beantragen. Die Behörde wird ab dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme zuständig.
Wohnsitzwechsel. (1) Bei einem Wohnsitzwechsel gemäss Artikel 4 Ziffer 1 eines Fahrlehrers oder einer Fahrlehrerin wird die Fahrlehrerbewilligung der einen Vertragspartei durch die Bewilligung der andern Vertragspartei ersetzt.
Wohnsitzwechsel. 5.1 Der Liefervertrag ist auf den Zählpunkt bezogen, der bei Ver- tragsschluss der Lieferstelle zugeordnet ist (sogenannte Mess- lokation).
Wohnsitzwechsel. 7.1 Der Liefervertrag ist auf den Zählpunkt bezogen, der bei Vertragsschluss der Lieferstelle zugeordnet ist (sogenannte Messlokation).
Wohnsitzwechsel. (1) Wird der Predigthelfer Glied einer anderen Kirchengemeinde und ist diese bereit, ihn mit dem Dienst des Predigthelfers zu beauftragen, so stellt sie ihn nach der Ordnung der Agende in einem Gottesdienst vor. Das Presbyterium berichtet darüber dem Landeskirchenamt.
Wohnsitzwechsel. Bei einem Umzug des Halters berücksichtigen wir den Beitrag für die neue Postleit- zahl ab dem Tag der Änderung.
Wohnsitzwechsel. 7. Erbringung von Dienstleistungen nach § 41 d EnWG
Wohnsitzwechsel. Haushaltskunden sind im Falle eines Wohnsitzwechsels zu einer außerordentlichen Kündi- gung ihres bisherigen Liefervertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wo- chen berechtigt. Die Kündigung kann mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszugs oder mit Wir- kung zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden. Die Sätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden, wenn der bisherige Versorger dem Haushaltskunden binnen zwei Wochen nach Erhalt der Kündigung in Textform eine Fortsetzung des Liefervertrages an dessen neuem Wohnsitz zu den bisherigen Vertragsbedingungen anbietet und die Belieferung an der neuen Entnahme- stelle möglich ist. Zu diesem Zwecke hat der Haushaltskunde in seiner außerordentlichen Kün- digung seine zukünftige Anschrift oder eine zur Bezeichnung seiner zukünftigen Entnahme- stelle verwendete Identifikationsnummer mitzuteilen.