Wortlaut Musterklauseln

Wortlaut. Die Burgergemeinde Bern als Eigentümerin des Grundstücks …-Grundbuchblatt Nr. …… Kreis zu Lasten ihres Grundstücks räumt dem jeweiligen Eigentümer des Grund- stücks …………-Grundbuchblatt Nr. …… Kreis zu Gunsten dieses Grundstücks das ding- liche Recht ein, entlang der gemeinsamen Grundstückgrenze auf dem Grundstück …- Grundbuchblatt Nr. ……..… Kreis Bauten und Anlagen mit einem minimalen Waldabstand von Metern zu erstellen und dauernd beizubehalten. Der massgebliche Näherbaubereich ist im beiliegenden Dienstbarkeitsplan mit roter Farbe ein- gezeichnet.
Wortlaut. Der Eigentümer des Grundstücks Biglen GB Nr. 29 räumt der Einwohnergemeinde Biglen ein öffentliches Fusswegrecht zur Mitbenutzung ein. Die Kosten für Unterhalt, Betrieb, und Erneuerung des Wegs trägt der dienstbarkeitsbelastete Eigentümer. Der Eigentümer kann den Weg umgestalten, soweit er weiterhin als sicherer Schulweg nutzbar ist. Die Ausübung der Dienstbarkeit erfolgt unentgeltlich.
Wortlaut. Der Eigentümer des Grundstücks Biglen GB Nrn. 73 und 172 räumt der Einwohnergemeinde Biglen ein öffentliches Fusswegrecht zur Mitbenutzung ein. Das Fusswegrecht umfasst auch die Duldung der Wegbeleuchtung. Die örtliche Lage des Wegs ist im beiliegenden Plan mit brauner Farbe eingezeichnet. Die Kosten für Unterhalt, Betrieb, und Erneuerung des Wegs und der Wegbeleuchtung trägt der Dienstbarkeitsberechtigte. Der dienstbarkeitsbelastete Eigentümer verpflichtet sich zur Erstellung des Weges und der Wegbeleuchtung gemäss Beschrieb im Richtprojektplan auf Basis des Kostenvoranschlages. Die Installation der Beleuchtung erfolgt nach vorgängiger Rücksprache mit der Elektrizitätsversorgung Biglen (EVB) nach Vorgaben der Gemeinde. Die Erstellungskosten des Wegs und der Wegbeleuchtung trägt der dienstbarkeitsbelastete Eigentümer. Die Ausübung der Dienstbarkeit erfolgt unentgeltlich.
Wortlaut. Zur Ermittlung des Willens der Vertragsparteien ist zunächst am Wortlaut der Erklärung anzusetzen.150 Maßgeblich für das Verständnis ist der Horizont des Erklärungsempfängers, wobei auf den jeweiligen Verkehrskreis abzustellen ist.151 Die Vergütung der Leistungserbringer ist in § 7 des Vertrages über die Abga- be von Bandagen geregelt. Gemäß Abs. 1 Satz 2 dieser Vorschrift sind mit der Vergütung nach Anlage 1 der in diesem Vertrag beschriebene Leistungsumfang und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten vollständig abgegolten. Die Ausnahme hiervon bildet § 7 Abs. 4 des Vertrages. Nach dessen Satz 1 können dem Versicherten die Mehrkosten in Rechnung gestellt werden, welche aus einer von diesem gewünschten, über das Maß des Notwendigen hinausgehenden Ver- sorgung resultieren; dabei wird ausdrücklich auf § 33 Abs. 1 Satz 5 SGB V verwiesen. Das Maß des Notwendigen wird dadurch zum Maßstab für die Vergü- tung der Leistungserbringer. Bewegt sich das Hilfsmittel innerhalb des Notwen- digen, so ist die Leistung mit den in Anlage 1 vereinbarten Preisen abgegolten. Xxxxxx hingegen das Maß des Notwendigen überschritten wird, soll der Leis- tungserbringer mit dem Versicherten eine Vereinbarung über die dadurch entste- henden Mehrkosten schließen können. Zu berücksichtigen ist aber auch der Regelungsinhalt von § 3 Abs. 1 Satz 2 und 3 des Vertrages über die Abgabe von Bandagen. Der Vertragspartner ver- pflichtet sich darin zur aufzahlungsfreien Versorgung innerhalb der jeweiligen Produktart; er „garantiert die aufzahlungsfreie Versorgung mit allen von ihm angebotenen Bandagen je Produktart“. Der Begriff „Produktart“ entstammt dem Hilfsmittelverzeichnis152. Ange- sichts der an dem Vertragsschluss beteiligten Verkehrskreise ist beim Verständnis der Bedeutung daher auf den im Hilfsmittelverzeichnis verwendeten Begriff der Produktart abzustellen. Aus § 4 Abs. 2 HilfsM-RL wird der Aufbau des Hilfsmit- telverzeichnisses deutlich. Dieses gliedert sich in Produktgruppen, welche ihrer- 150 Siehe etwa BGHZ 121, 13 (16); 124, 39 (45); 150, 32 (37); Xxxxxx, in: X. xxx Xxxxxxxxxxx Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Buch 1, Allgemeiner Teil, Neubearbeitung 2012, § 133 Rn. 45. 151 Busche, in: Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Bd. 1, 6. Aufl. 2012, § 133 Rn. 12. 152 Siehe den Nachw. in Fn. 34. seits in Anwendungsorte, Untergruppen sowie Produktarten unterteilt sind (§ 4 Abs. 2 Satz 1 und 2 HilfsM-RL). Hilfsmittel ähnlicher oder gleicher Funktion bzw. medizinischer ...
Wortlaut. Der für die Auslegung einer Erklärung dienende Ausgangspunkt des Wortlautes erscheint im Fall zwar paradox, jedoch gilt ohnehin das Verbot der Buchstabeninterpretation.22 Der hochgereckte Daumen ist eindeutig als Zustimmung zu verstehen, er drückt diese in positiver Weise aus, kann vereinfacht als bloßes „Ja“ verstanden werden. Diese Betrachtung ist auch bei der knallenden Sektflasche angebracht, da diese als Symbol für feierliche Anlässe, Freude zu sehen ist. Diese beiden zweifellos auf Zustimmung gerichteten Zeichen sprechen deutlich für eine Auslegung der SMS des S als Annahme. Verwirrend erscheint schließlich der frittierte Shrimp, bei dem sich auch in Emojipedia nur die Erklärung als Speise japanischer Herkunft finden lässt.23 Er könnte als Witz zu sehen oder aufgrund des exotischen Moments auch eine Art Sinnbild für Essen bei außergewöhnlichen Anlässen und damit positiv konnotiert sein. Auch wenn man der Garnele eine positive Bedeutung zu Grunde legt, bleibt doch ein Unsicherheitsmoment bestehen, das Inkohärenz der Erklärung mit Blick auf die Auslegung als Annahme entstehen lässt. Eine gewisse Widersprüchlichkeit ist aber als Symptom juristischer Auslegung zu sehen, bei der es gerade Ziel ist, genau zu prüfen, ob das die Widersprüchlichkeit andeutende Element tatsächlich als eines zu sehen ist,24 das vorliegend den Verständnismöglichkeiten des Empfängers V entsprechend gegen eine Annahme seines Antrags spricht. An sich kann aber „nur in einem besonders gelagerten Ausnahmefall die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, daß die Auslegung (...) wegen (...) absolut widerspruchsvollen oder widersinnigen Inhalts unmöglich ist.“25 Dies ist hier klar nicht der Fall, vielmehr wird V dem gerade volljährig gewordenen S eine altersgemäße Verwendung von Emojis als unschädlich zusprechen, solange wie 24 Vgl. Bork Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, 4. Aufl. 2016, Rn. 495, 498. Die Andeutungstheorie, nach der bei formbedürftigen Erklärungen nur berücksichtigt werden könne, was in der förmlichen Erklärung zumindest angedeutet sei,26 scheitert hier entweder bereits am Ablehnen des Formerfordernisses an sich oder jedenfalls daran, dass vorliegend die Schriftform und ihre Substitute wie bereits geprüft nicht eingehalten wurden. Ziel ist zwar auch die Ermittlung des Willens des erklärenden S, aber eben in den Grenzen dessen, was unter Ausschöpfung der dem V zumutbaren Möglichkeiten und Umständen einen objektiven Ausdruck gefunden hat.27 Dabei sind nur solche...
Wortlaut. Die Garantie muss den folgenden Wortlaut aufweisen:

Related to Wortlaut

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.