Common use of Währungsrisiko Clause in Contracts

Währungsrisiko. Vermögenswerte des AIF können in einer anderen Währung als der Rechnungswährung angelegt sein. Der AIF erhält die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der anderen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Rechnungswährung des AIF, so reduziert sich der Wert solcher Anlagen und somit auch der Wert des AIF. Der AIF darf zur Währungskurssicherung von in Fremdwährung gehaltenen Vermögensgegenständen Derivatgeschäfte auf der Basis von Währungen oder Wechselkursen tätigen. Diese Währungskurssicherungsgeschäfte, die in der Regel nur Teile des Vermögens des AIF absichern, dienen dazu, Währungskursrisiken zu vermindern. Sie können aber nicht ausschliessen, dass Währungskursänderungen trotz möglicher Kurssicherungsgeschäfte die Entwicklung des AIF negativ beeinflussen. Die bei Währungskurssicherungsgeschäften entstehenden Kosten und evtl. Verluste vermindern das Ergebnis der AIF.

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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag