Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werden.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann Die Schuldverschreibungen werden in Euro begeben. Stellt diese Währung für den betreffenden Anleger der Schuldverschreibungen eine Fremdwährung dar, so ist er einem Wechselkursrisiko unterliegenausgesetzt. Verliert nach dem jeweiligen Kauf der Schuldverschreibungen der Euro gegenüber der Heimatwährung des Anlegers an Wert, so erhält der Anleger zwar, die Solvenz der Emittentin und keine Wandlung der Schuldverschreibungen vorausgesetzt, bei Fälligkeit der Schuldver- schreibungen den Eurobetrag, der dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen entspricht. Doch umgerechnet in die Heimatwährung des Anlegers kann dieser Eurobetrag einem geringeren Ge- genwert entsprechen. Ein vergleichbares Währungsrisiko besteht, wenn der Anleger die Vermögenswerte Schuld- verschreibungen am Markt kauft bzw. verkauft. Und auch die Zinsen auf die Schuldverschreibun- gen könnten nach Umrechnung der jeweiligen Zinszahlung in die Heimatwährung des Anlegers effektiv geringer ausfallen als erwartet und Erträge auf andere Währungen als sich die Referenzwährung des Teilfonds lautenRendite dadurch reduzieren. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung Änderungen von einer Währung in eine andere Wechselkursen folgen aus verschiedenen Faktoren, wie etwa makroökonomi- schen Bedingungen, Spekulationsgeschäften und Eingriffen durch Zentralbanken und Regierun- gen. Darüber hinaus können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen Regierungen und Währungsbehörden Devisenkontrollen verhängen (wie dies in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließenVergangenheit zum Teil geschehen ist), die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wirdanwendbaren Wechselkurs negativ beeinflussen könnten. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigtErgebnis könnten Anleihegläubiger daher weniger als erwartet oder sogar überhaupt keine Zins- und/oder Kapitalrückzahlungen erhalten. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenEmittentin schätzt diese Währungsrisiken als „gering“ ein.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden KapitalanlagenHält ein Teilvermögen Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die Rechnungseinheit lauten, so ist es (soweit solche Fremdwährungspositionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausgesetzt. Sin- kende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremdwährungsan- lagen. Bestimmte Anteilklassen können auf eine andere Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder als die Rechnungseinheit des Teilvermögens lauten. Für abgesicherte Anteilklassen wird gemäss den Bestimmungen im Wesentlichen Fonds- vertrag eine Absicherungsstrategie angewendet, die darauf zielt, das Wäh- rungsrisiko unter Berücksichtigung verschiedener praktischer Überlegungen zu minimieren. Es besteht keine Garantie, dass die Absicherungsstrategie die- ses Ziel erreicht. Anleger werden darauf hingewiesen, dass keine Aufteilung der Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Anteilklassen in dieser gehandelt einem Teilver- mögen erfolgt. Somit besteht das Risiko, dass unter bestimmten Umständen Absicherungstransaktionen, die für eine abgesicherte Anteilklasse vorgenom- men werden, zu Verbindlichkeiten führen können, die den Nettovermögens- wert der übrigen Anteilklassen dieses Teilvermögens beeinflussen. Bei Finanzinstrumenten besteht das Risiko, dass ein Markt phasenweise illi- quid ist. Dies kann zur Folge hättenhaben, dass Instrumente nicht zum gewünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum er- warteten Preis gehandelt werden können. Hierfür würde Phasenweise illiquide Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können dazu führen, dass die Fondsleitung möglicherweise die Rückzahlungen nicht innerhalb des in diesem Fondsvertrag angegebenen Zeitraums und/oder nicht ohne erhebliche Beein- trächtigung des Nettoinventarwerts des Teilvermögens vornehmen kann. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungs- unfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion o- der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf des Emittenten oder Garanten einer Effekte oder eines Derivats. Der Ein- tritt der Währung eingehenZahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Be- trag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich verloren geht. Gradmesser für die Bonität einer Gegenpartei bildet u.a. deren Einstufung (Rating) durch Ratingagenturen. Ausserdem ist ein Teilvermögen dem Risiko ausgesetzt, dass eine erwartete Zahlung oder Lieferung von Ver- mögenswerten nicht oder nicht fristgemäss erfolgt. Marktpraktiken in Bezug auf die Abwicklung von Transaktionen und die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum Verwahrung von Vermögens- werten können zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenerhöhten Risiken führen.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass Hält der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden KapitalanlagenAnlagefonds Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die Rechnungseinheit lauten, so ist es (soweit solche Fremdwährungsposi- tionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausge- setzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremd- währungsanlagen. Bestimmte Anteilklassen können auf eine andere Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder als die Rechnungseinheit des Anlagefonds lauten. Für abgesicherte Anteilklassen wird gemäss den Bestimmungen im Wesentlichen in dieser gehandelt Fonds- vertrag eine Absicherungsstrategie angewendet, die darauf zielt, das Wäh- rungsrisiko unter Berücksichtigung verschiedener praktischer Überlegun- gen zu minimieren. Es besteht keine Garantie, dass die Absicherungsstra- tegie dieses Ziel erreicht. Anleger werden darauf hingewiesen, dass keine Aufteilung der Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Anteilklassen im Anlagefonds erfolgt. Somit besteht das Risiko, dass unter bestimmten Um- ständen Absicherungstransaktionen, die für eine abgesicherte Anteilklasse vorgenommen werden, zu Verbindlichkeiten führen können, die den Netto- vermögenswert der übrigen Anteilklassen des Anlagefonds beeinflussen. Liquidität: Bei Finanzinstrumenten besteht das Risiko, dass ein Markt phasenweise illiquid ist. Dies kann zur Folge hättenhaben, dass Instrumente nicht zum ge- wünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erwarteten Preis gehandelt werden können. Hierfür würde Phasenweise illiquide Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können dazu füh- ren, dass die Fondsleitung möglicherweise die Rückzahlungen nicht inner- halb des in diesem Fondsvertrag angegebenen Zeitraums und/oder nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Nettoinventarwerts des Anlagefonds vornehmen kann. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zahlungs- unfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Transaktion oder des Emittenten oder Garanten einer Effekte oder eines Derivats. Der Eintritt der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Währung eingehenBetrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich verloren geht. Gradmesser für die Bonität einer Gegenpartei bildet u.a. deren Einstufung (Rating) durch Ratingagenturen. Ausserdem ist der Anlagefonds dem Risiko ausgesetzt, dass eine erwartete Zahlung oder Lie- ferung von Vermögenswerten nicht oder nicht fristgemäss erfolgt. Markt- praktiken in Bezug auf die Abwicklung von Transaktionen und die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum Verwah- rung von Vermögenswerten können zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenerhöhten Risiken führen.
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Samples: www.hszchinafund.com
Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass Hält der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden KapitalanlagenAnlagefonds Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die Rechnungseinheit lauten, so ist es (soweit solche Fremdwährungsposi- tionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausge- setzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremd- währungsanlagen. Bestimmte Anteilklassen können auf eine andere Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder als die Rechnungseinheit des Anlagefonds lauten. Für abgesicherte Anteilklassen wird gemäss den Bestimmungen im Wesentlichen in dieser gehandelt Fonds- vertrag eine Absicherungsstrategie angewendet, die darauf zielt, das Wäh- rungsrisiko unter Berücksichtigung verschiedener praktischer Überlegun- gen zu minimieren. Es besteht keine Garantie, dass die Absicherungsstra- tegie dieses Ziel erreicht. Anleger werden darauf hingewiesen, dass keine Aufteilung der Verbindlichkeiten zwischen den einzelnen Anteilklassen im Anlagefonds erfolgt. Somit besteht das Risiko, dass unter bestimmten Um- ständen Absicherungstransaktionen, die für eine abgesicherte Anteilklasse vorgenommen werden, zu Verbindlichkeiten führen können, die den Net- tovermögenswert der übrigen Anteilklassen des Anlagefonds beeinflussen. Liquidität: Bei Finanzinstrumenten besteht das Risiko, dass ein Markt phasenweise il- liquid ist. Dies kann zur Folge hättenhaben, dass Instrumente nicht zum ge- wünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erwarteten Preis gehandelt werden können. Hierfür würde Phasenweise illi- quide Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können dazu führen, dass die Fondsleitung möglicherweise die Rückzahlungen nicht innerhalb des in diesem Fondsvertrag angegebenen Zeitraums und/oder nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Nettoinventarwerts des Anlagefonds vornehmen kann. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zah- lungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Trans- aktion oder des Emittenten oder Garanten einer Effekte oder eines Deri- vats. Der Eintritt der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Folge, dass der Währung eingehenBetrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teil- weise oder gänzlich verloren geht. Gradmesser für die Bonität einer Gegen- partei bildet u.a. deren Einstufung (Rating) durch Ratingagenturen. Ausser- dem ist der Anlagefonds dem Risiko ausgesetzt, dass eine erwartete Zah- lung oder Lieferung von Vermögenswerten nicht oder nicht fristgemäss er- folgt. Marktpraktiken in Bezug auf die Abwicklung von Transaktionen und die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum Verwahrung von Vermögenswerten können zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenerhöhten Risiken füh- ren.
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Samples: www.hszchinafund.com
Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegenDie Anleihe wird in Euro begeben und auch die auf die Anleihe entfallende Verzinsung wird in Euro berechnet und ausbezahlt. Anleger, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen über ein Erwerbseinkommen oder Vermögen in einer anderen Währung als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen Euro verfügen oder die Umrechnung Erträge aus der Investition in die Anleihe nicht in Euro benötigen, sind Wechselkurschwankungen ausgesetzt. Für sie besteht ein Währungsrisiko. Hierdurch könnte sich die Rendite der Anleihe verringern. • Änderung der Anleihebedingungen Aus den Anleihebedingungen ergibt sich das Recht für die Anleger, die Anleihebedingun- gen nach den Vorschriften des Schuldverschreibungsgesetzes über dort bestimmte Gegen- stände zu ändern. Dieser Beschluss ist für alle Anleger verbindlich. Für einen Anleger be- steht so das Risiko, dass die Anleihebedingungen entgegen seinem Willen geändert wer- den, falls mit der notwendigen Stimmmehrheit die Zustimmung zu der Änderung der An- leihebedingungen erklärt wird. Es kann zudem auch gegen den Willen des einzelnen Anlegers ein gemeinsamer Vertreter für alle Gläubiger der Anleihe benannt werden. In diesem Fall könnte der einzelne Gläubi- ger der Anleihe seine Rechte nicht mehr oder nur noch teilweise gegenüber der Emittentin durchsetzen oder geltend machen. Diese Rechte stünden dann nur dem gemeinsamen Ver- treter zu. Dies könnte erhebliche nachteilige Auswirkungen für den Anleger haben. • Änderung von wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Faktoren Die Anleihe ist von zahlreichen wirtschaftlichen, politischen und gesellschaftlichen Fakto- ren abhängig. Diese unterliegen Schwankungen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine Än- derung des Immobilienmarktes in Deutschland, der Zinssätze, Devisenkurse oder Inflati- onsraten sowie politische oder gesellschaftliche Veränderungen, bis hin zu einem Ausei- nanderbrechen der Gemeinschaftswährung Euro, eintreten werden. Dies könnte die Anlei- he und die Börsenkurse negativ beeinträchtigen. • Änderung der Gesetzeslage oder Rechtsprechung Die Anleihe sowie die Anleihebedingungen unterliegen dem zum Datum des Prospekts geltenden deutschen Recht. Es ist nicht auszuschließen, dass sich die Gesetze, die Recht- sprechung oder die Verwaltungspraxis nach dem Datum dieses Prospektes hinsichtlich der Bestimmungen betreffend die Anleihe ändern werden. Die Anleger sind dem Risiko ausge- setzt, dass diese Änderungen negative Auswirkungen auf die Anleihen und die Anleger haben. • Steuerliche Risikofaktoren Das dem vorliegenden Beteiligungsangebot zugrunde liegende steuerliche Konzept basiert auf der geltenden Rechtslage, einschlägigen (Gerichts-)Urteilen und der Praxis der Finanz- verwaltung, soweit diese ihre Auffassung veröffentlicht hat. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die zugrunde liegende Rechtslage und/oder Verwaltungsauffassung wäh- rend der Laufzeit der Anleihe ändern und dies signifikante Korrekturen in der Besteuerung der Emittentin oder der Anleihegläubiger zur Folge hat. Über die endgültige Höhe des steuerlichen Ergebnisses der Emittentin wird erst im Rahmen einer Währung in eine andere steuerlichen Außenprü- fung (Betriebsprüfung) abschließend entschieden, so dass Steuerbescheide bis zum Ablauf der jeweiligen Festsetzungsfrist noch geändert werden können. Steuernachzahlungen wä- ren dann gegebenenfalls mit 6 % p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus haftet die Emittentin als Organgesellschaft für die Körperschaft-, die Gewerbe- sowie die Umsatzsteuer der IMMOVATION Immobilien Handels AG. Derartige steuerliche Mehrbelastungen können sich daher negativ auf das wirtschaftliche Ergebnis der Emittentin auswirken und dazu führen, dass Anleihegläubiger keine oder nur geringere Zinszahlungen erhalten und/oder Anleihegelder zum Ende der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt Laufzeit nicht oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert nicht vollständig zurückgezahlt werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenkönnen.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko Bezeichnet das Risiko, dass sich die Schwankungen der Wechselkurse nachteilig auf den Wert der Anlagen eines Fonds in seiner Basiswährung auswirken können. Das Währungsrisiko beinhaltet das Risiko, dass die Währungen, auf die die Anlagen eines Fonds lauten, oder die Währungen, in die der Fonds aktiv anlegt, einen Wertverlust relativ zur Basiswährung verzeichnen und dass, im Falle von Absicherungspositionen, die Basiswährung relativ zur Währung, die abgesichert wird, an Wert verliert. Die Wechselkurse können aus verschiedenen Gründen starken Schwankungen unterliegen, wenn darunter die Vermögenswerte Angebots- Nachfrage-Kräfte an den Devisenmärkten, die tatsächlichen oder wahrgenommenen Zinsänderungen und Erträge Interventionen (oder das Versäumnis von Interventionen) seitens der US- und anderer Regierungen oder Zentralbanken oder Währungskontrollen und politische Entwicklungen in den Vereinigten Staaten oder im Ausland. Bestimmte Fonds können Proxy- Absicherungen von Währungen eingehen, indem sie Derivatetransaktionen in Bezug auf eine Währung eingehen, deren Wert mit dem Wert einer Währung, in die der Fonds anlegt oder anzulegen beabsichtigt, korrelieren dürfte. Dies birgt das Risiko, dass sich die beiden Währungen nicht in der erwarteten Beziehung zueinander entwickeln. In diesem Fall könnten dem entsprechenden Fonds Anlageverluste sowie Verluste bei der als Proxy-Absicherung fungierenden Position entstehen. Bestimmte Fonds können zudem aktive Währungspositionen und ein Cross-Hedge-Währungsexposure aufbauen, das in Wertpapieren zum Ausdruck kommt, die auf eine andere Währung als den US-Dollar lauten. Dies kann zur Folge haben, dass sich das Währungsexposure eines Fonds deutlich vom Exposure unterscheidet, auf das die Wertpapieranlagen des Fonds schließen lassen. Alle Fonds, die Positionen in anderen Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen der Basiswährung halten und/oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden KapitalanlagenWertpapiere, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten Basiswährung lauten, oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werdendamit verbundene derivative Instrumente anlegen oder mit diesen handeln, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehensehen sich möglicherweise nachteiligen Folgen durch Wechselkursschwankungen bei Positionen gegenüber, die nicht auf die Basiswährung lauten. Derivatetransaktionen in anderen Währungen als der Basiswährung (z.B. Futures, Forwards und Swaps) können zusätzlich zum Währungsrisiko ein Hebelungsrisiko bergen. Eine Hebelung kann den Portfolioverlust eines Fonds unverhältnismäßig stark erhöhen und die Kapitalanlage lautet Gewinngelegenheiten aus Zins-, Aktienkurs- oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenWechselkursschwankungen verringern.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann Soweit der jeweilige Basiswert ganz oder teilweise auf eine andere Währung als die Handelswährung lautet, wird der Emittent in den Endgültigen Bedingungen angeben, wie die Umrechnung in die Handelswährung erfolgt. Wird der Referenzpreis für die Zwecke einer Auszahlung gemäß den Emissionsbedingungen zum maßgeblichen Wechselkurs in die Handelswährung umgerechnet, ist der Anleger einem Wechselkursrisiko unterliegenWährungsrisiko ausgesetzt, da sich der Wechselkurs zwischen der Währung des Basiswerts und der Handelswährung am Tag der Währungsumrechnung vom Wechselkurs zum Zeitpunkt des Kaufes der Wertpapiere unterscheiden kann. Wechselkursveränderungen zwischen der Währung des Basiswerts und der Handelswährung wirken sich bereits während der Laufzeit der Wertpapiere auf den Wert der Wertpapiere aus, da die An- und Verkaufspreise in der entsprechenden Handelswährung gestellt werden. Wechselkursschwankungen können den Wert der Wertpapiere verringern, selbst wenn sich der in einer Fremdwährung ausgedrückte Kurs des Basiswerts im Vergleich zum Zeitpunkt des Kaufes der Wertpapiere für den Anleger positiv entwickelt hat. Das Verlustrisiko des Anlegers ist dann nicht nur an die Wertentwicklung des zugrunde liegenden Basiswerts gekoppelt. Darüber hinaus ist zu beachten, dass sich der für die Währungsumrechnung maßgebliche Wechselkurs zwischen dem Zeitpunkt der Feststellung des zur Ermittlung des Auszahlungsbetrags maßgeblichen Kurses des Basiswerts und dem Zeitpunkt der Feststellung des maßgeblichen Wechselkurses verändern kann, so dass sich folglich ein in die Handelswährung umgerechneter Auszahlungsbetrag entsprechend reduzieren kann. Potenzielle Anleger sollten sich darüber im Klaren sein, dass eine Anlage in die Wertpapiere auch mit Wechselkursrisiken verbunden sein kann, wenn sich die Vermögenswerte Wertpapiere auf einen Faktor-Index mit einem Wechselkurs als Referenzwert beziehen. Ein Währungsrisiko besteht außerdem auch dann, wenn sich die Handelswährung der Wertpapiere von der Heimatwährung des Anlegers oder der Währung, in der ein Anleger Zahlungen zu erhalten wünscht, unterscheidet. In diesem Fall findet eine Umrechnung der jeweiligen Zahlung in die entsprechende Heimatwährung bzw. die Währung des Xxxxxx statt und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung es besteht das Risiko, dass ich im Fall einer ungünstigen Entwicklung des Teilfonds lautenmaßgeblichen Wechselkurses der Betrag der Zahlung entsprechend vermindert. Wechselkursänderungen Wechselkurse zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel werden von Angebot und Nachfrage an den internationalen Devisenmärkten bestimmt, die durch verschiedene Faktoren, wie etwa durch Spekulationen, volkswirtschaftliche Faktoren und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen Eingriffe durch Zentralbanken und Regierungsstellen oder erwarteten Zinsänderungen andere politische Faktoren (einschließlich Devisenkontrollen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention-beschränkungen) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen Wechselkursschwankungen können Auswirkungen auf den Wert der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen Wertpapiere und in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, Bezug auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigtzahlenden Beträge haben. Die genaue Abstimmung vorstehend genannten Risiken können steigen, wenn es sich bei der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, jeweiligen Währung um die genau auf das Profil der Kapitalanlagen Währung eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenSchwellenlands handelt.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds kann einem Wechselkursrisiko unterliegen, wenn die Vermögenswerte und Erträge auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere können dazu führen, dass der Wert der Kapitalanlagen eines Teilfonds steigt oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden KapitalanlagenHält ein Teilvermögen Vermögenswerte, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt Rechnungseinheit lauten, so ist es (soweit solche Fremdwährungsposi- tionen nicht abgesichert werden) einem direkten Währungsrisiko ausge- setzt. Sinkende Devisenkurse führen zu einer Wertminderung der Fremd- währungsanlagen. Bei Finanzinstrumenten besteht das Risiko, dass ein Markt phasenweise il- liquid ist. Dies kann zur Folge hättenhaben, dass Instrumente nicht zum ge- wünschten Zeitpunkt und/oder nicht in der gewünschten Menge und/oder nicht zum erwarteten Preis gehandelt werden können. Hierfür würde Phasenweise illiqui- de Finanzmärkte verbunden mit hohen Rücknahmeanträgen können dazu führen, dass die Fondsleitung möglicherweise die Rückzahlungen nicht in- nerhalb des in diesem Fondsvertrag angegebenen Zeitraums und/oder nicht ohne erhebliche Beeinträchtigung des Nettoinventarwerts des Teil- vermögens vornehmen kann. Das Gegenparteirisiko kennzeichnet die Wahrscheinlichkeit einer Zah- lungsunfähigkeit des Schuldners, einer Gegenpartei einer hängigen Trans- aktion oder des Emittenten oder Garanten einer Effekte oder eines Deri- vats. Der Eintritt der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf Zahlungsunfähigkeit einer solchen Partei hat zur Fol- ge, dass der Währung eingehenBetrag der mit dem Risiko dieser Partei behafteten Anlage teilweise oder gänzlich verloren geht. Gradmesser für die Bonität einer Gegenpartei bildet u.a. deren Einstufung (Rating) durch Ratingagenturen. Ausserdem ist ein Teilvermögen dem Risiko ausgesetzt, dass eine erwar- tete Zahlung oder Lieferung von Vermögenswerten nicht oder nicht frist- gemäss erfolgt. Marktpraktiken in Bezug auf die Abwicklung von Transak- tionen und die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum Verwahrung von Vermögenswerten können zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenerhöhten Ri- siken führen.
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Währungsrisiko. Ein Teilfonds Das Währungsrisiko ist das Risiko, dass sich Wechselkursschwankungen negativ auf den Wert der auf die Basiswährung lautenden Anlagen eines Fonds auswirken. Das Währungsrisiko beinhaltet sowohl das Risiko, dass Währungen, in denen die Anlagen eines Fonds gehandelt werden, oder Währungen, in denen ein Fonds eine aktive Anlageposition eingenommen hat, gegenüber der Basiswährung im Wert sinken, und im Falle von Absicherungspositionen, dass die Basiswährung gegenüber der abgesicherten Währung im Wert sinkt. Wechselkurse können aus einer Reihe von Gründen erheblich schwanken; hierzu zählen die Kräfte von Angebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten, tatsächliche oder erwartete Veränderungen von Zinssätzen sowie die Intervention (bzw. nicht erfolgte Intervention) durch die US-Regierung, andere Regierungen oder Zentralbanken oder durch Devisenkontrollen oder politische Entwicklungen in den USA oder anderswo. Bestimmte Fonds können Währungsrisiken durch so genanntes „Proxy Hedging“ absichern. Dabei gehen sie Derivatetransaktionen bezüglich einer Währung ein, deren Wert voraussichtlich mit dem Wert einer Währung korreliert, die der Fonds hält oder zu halten beabsichtigt. Dies ist mit dem Risiko verbunden, dass die beiden Währungen sich im Verhältnis zueinander nicht so entwickeln, wie erwartet. In diesem Fall können dem Fonds Verluste sowohl aus seiner Anlage als auch aus der Position, die als stellvertretende Absicherung eingegangen wurde, entstehen. Einige Fonds können auch aktive Währungspositionen eingehen und das Währungsrisiko, das ihre Wertpapiere in einer anderen Währung außer US-Dollar darstellen, über Cross-Hedging absichern. Dies kann einem Wechselkursrisiko unterliegendazu führen, wenn dass das Währungsrisiko eines Fonds erheblich von dem Risiko abweicht, das von seinen Wertpapieranlagen zu erwarten wäre. Für alle Fonds, die Vermögenswerte und Erträge Positionen in Währungen halten, die nicht der Basiswährung entsprechen, und/oder die in Wertpapiere investieren oder mit Wertpapieren handeln, die auf andere Währungen als die Referenzwährung des Teilfonds Basiswährung lauten. Wechselkursänderungen zwischen Währungen , oder die Umrechnung von einer Währung in eine andere auf solche Wertpapiere bezogene derivative Instrumente investieren oder damit handeln, können dazu führenWechselkursveränderungen bei Positionen in anderen Währungen als der Basiswährung negative Auswirkungen haben. Derivatetransaktionen in anderen Währungen als der Basiswährung (wie Futures, dass der Wert der Kapitalanlagen Forwards und Swaps) können neben dem Währungsrisiko auch einem Leverage-Risiko unterliegen. Leverage (Hebelwirkung) kann die Verluste eines Teilfonds steigt Fondsportfolios überproportional erhöhen und die Chancen auf Gewinne reduzieren, wenn sich Zinssätze, Aktienkurse oder fällt. Wechselkurse können innerhalb kurzer Zeiträume erheblich schwanken. Sie hängen in der Regel von Angebot und Nachfrage an den Devisenmärkten und den relativen Vorteilen einer Anlage in verschiedenen Ländern, den tatsächlichen oder erwarteten Zinsänderungen und anderen komplexen Faktoren ab. Zudem können Devisenkurse unerwartet von der Intervention (oder ausbleibenden Intervention) von Staaten oder Zentralbanken bzw. von Devisenkontrollen oder politischen Entwicklungen in aller Welt beeinflusst werden. Ein Teilfonds kann Devisengeschäfte eingehen, um zu versuchen, sich gegen Änderungen der Wechselkurse eines Landes zu schützen. Des Weiteren darf er Terminkontrakte zur Absicherung gegen Wechselkursänderungen abschließen, die einen Wertrückgang der bestehenden Kapitalanlagen, die auf eine andere Währung als die Referenzwährung dieses Teilfonds lauten oder im Wesentlichen in dieser gehandelt werden, zur Folge hätten. Hierfür würde der Teilfonds einen Terminkontrakt zum Verkauf der Währung eingehen, auf die die Kapitalanlage lautet oder in der diese im Wesentlichen gehandelt wird. Im Gegenzug erhält er die Referenzwährung des Teilfonds. Wenngleich diese Transaktionen dazu dienen, das Verlustrisiko aufgrund eines Wertrückgangs der abgesicherten Währung auf ein Minimum zu beschränken, begrenzen sie gleichzeitig alle möglichen Erträge, die realisiert werden könnten, sollte der Wert der abgesicherten Währung steigt. Die genaue Abstimmung der Beträge der Terminkontrakte mit dem Wert der betreffenden Wertpapiere ist in der Regel nicht möglich, da sich der zukünftige Wert dieser Wertpapiere zwischen dem Datum des Eingehens des Terminkontrakts und seinem Fälligkeitsdatum infolge von Marktbewegungen ändern wird. Daher kann eine erfolgreiche Durchführung einer Absicherungsstrategie, die genau auf das Profil der Kapitalanlagen eines Teilfonds abgestimmt ist, nicht zugesichert werdenverändern.
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