Common use of Wärmemengenmessung Clause in Contracts

Wärmemengenmessung. Die Wärmemengenmessung in den Heizwassernetzen besteht aus dem Volumenstrommesswertaufnehmer, dem Vorlauf- und dem Rücklauftemperaturmessfühler sowie dem Rechenwerk. Das Fernwärmeversorgungsunternehmen legt die Bauart und Größe des Wärmemengenmessgerätes fest. Sie liefert und setzt die geeichte Messeinrichtung und tauscht diese, wenn gewünscht, nach Ablauf der Eichfrist aus oder eicht diese nach. Der Wärmemengenzähler ist Eigentum des Fernwärmeversorgungsunternehmens.

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Samples: Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme, Netzanschluss Und Versorgungsvertrag Fernwärme