Wärmeträger Musterklauseln

Wärmeträger. Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen nach AGFW FW 510 und kann eingefärbt sein. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden.
Wärmeträger. Als Wärmeträger wird primärseitig neutrales Wasser eingesetzt.
Wärmeträger. Der Wärmeträger Wasser entspricht den Anforderungen der AGFW- Arbeitsblätter und kann eingefärbt sein. Er ist in die Fluidgruppe 2 der DGRL eingruppiert. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden. Das Befüllen eines Leitungsabschnittes zwischen der Liefergrenze (Übergabeventile) und der Übergabestation darf nur mit Fernheizwasser nach Rücksprache mit dem FVU erfolgen.
Wärmeträger. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels des Wärmeträgers Heizwasser. Der Wärmeträger verbleibt im Eigentum der SWA GmbH.
Wärmeträger. Stand: 07/2017 Der Wärmeträger Wasser entspricht der Anfor- derungen des AGFW-Arbeitsblattes FW 510. Es darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnom- men werden. Unbefugte Heizwasserentnahme ist nicht statthaft bzw. strafbar.
Wärmeträger. Die Wärmeversorgung erfolgt mittels des Wärmeträgers Heizwas- ser. Der Wärmeträger verbleibt im Eigentum der Stadtwerke Aschersleben GmbH.
Wärmeträger. Der Wärmeträger Fernheizwasser entspricht den Anforderungen der AGFW FW 510 und kann eingefärbt sein. Nähere Angaben zur Qualität des Fernheizwassers sind der Anlage 8 zu entnehmen. Fernheizwasser darf nicht verunreinigt oder der Anlage entnommen werden. Die Wasserentnahme aus dem Fernheiznetz für Füllzwecke der Hausanlage ist nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung mit dem FVU möglich. 8 9
Wärmeträger. (§ 4 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1 AVBFernwärmeV)
Wärmeträger. Als Wärmeträger dient primär- wie auch sekundärseitig Rohwasser, welches folgende Parameter erfüllen muss (je nach Rohwasserkonsistenz aufbereitet): • pH-Wert: 9.0 • Leitfähigkeit: >20 µS/cm (Die Spezifikationen entsprechen den gültigen Richtlinien bzw. SWKI 88-4)
Wärmeträger. 4. Anforderungen an den Stationsraum