Common use of Xxxxx, Xxxxx Clause in Contracts

Xxxxx, Xxxxx. 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). 8.2 Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 8.2.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder 8.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 8.3 Wir ersetzen nur Schäden 8.3.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen; 8.3.2 die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft; 8.3.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 oder 8.3.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. 8.4 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 entsprechend. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 8.5 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch 8.5.1 Sturmflut; 8.5.2 Lawinen oder Schneedruck; 8.5.3 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.

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Xxxxx, Xxxxx. 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). 8.2 . Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, unterstellt wenn Sie nachweisen, dass 8.2.1 8.1.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder 8.2.2 8.1.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die der versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 8.3 8.2 Wir ersetzen nur Schäden 8.3.1 8.2.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagel auf versicherte SachenSachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden; 8.3.2 8.2.2 die dadurch entstehen, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 8.3.3 8.2.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 8.2.1 oder 8.3.2 8.2.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte versicherten Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. 8.4 8.3 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 8.2. entsprechend. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 8.5 8.4 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durchSchäden 8.5.1 8.4.1 durch Sturmflut; 8.5.2 8.4.2 durch Lawinen oder Schneedruck; 8.5.3 8.4.3 durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 8.4.4 an Laden- und Schaufensterscheiben; 8.4.5 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 8.4.6 durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung(siehe Ziffern 4 und 5); 8.4.7 durch Leitungswasser (siehe Ziffer 6) oder Rohrbruch (siehe Ziffer 7).

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Xxxxx, Xxxxx. 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/Stunde). 8.2 . Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, unterstellt wenn Sie nachweisen, dass 8.2.1 1. die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder 8.2.2 2. der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die der versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 8.3 8.2 Wir ersetzen nur Schäden 8.3.1 8.2.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagel auf versicherte SachenSachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden; 8.3.2 8.2.2 die dadurch entstehen, dass der ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 8.3.3 8.2.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 8.2.1 oder 8.3.2 8.2.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte versicherten Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. 8.4 8.3 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 8.2 entsprechend. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 8.5 8.4 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durchSchäden 8.5.1 8.4.1 durch Sturmflut; 8.5.2 8.4.2 durch Lawinen oder Schneedruck; 8.5.3 8.4.3 durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 8.4.4 an Laden- und Schaufensterscheiben; 8.4.5 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 8.4.6 durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung (siehe Ziffern 4 und 5); 8.4.7 durch Leitungswasser (siehe Ziffer 6) oder Rohrbruch (siehe Ziffer 7).

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Xxxxx, Xxxxx. 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 63 km/Stunde). 8.2 Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 8.2.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder 8.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 8.3 Wir ersetzen nur Schäden 8.3.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen; 8.3.2 die dadurch entstehen, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen wirft; 8.3.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 oder 8.3.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. 8.4 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 entsprechend. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 8.5 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch 8.5.1 Sturmflut; 8.5.2 Lawinen oder Schneedruck; 8.5.3 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen.

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Xxxxx, Xxxxx. 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 63 km/Stunde). 8.2 . Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird Windstärke 8 unterstellt, unterstellt wenn Sie nachweisen, dass 8.2.1 8.1.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Versicherungsgrundstückes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder 8.2.2 8.1.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, in dem sich die der versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein kann. 8.3 8.2 Wir ersetzen nur Schäden 8.3.1 8.2.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagel auf versicherte SachenSachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden; 8.3.2 8.2.2 die dadurch entstehen, dass der Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; 8.3.3 8.2.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 8.2.1 oder 8.3.2 8.2.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte versicherten Sachen befinden oder an mit diesen baulich verbundenen Gebäuden. 8.4 8.3 Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 8.2. entsprechend. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 8.5 8.4 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durchSchäden 8.5.1 8.4.1 durch Sturmflut; 8.5.2 8.4.2 durch Lawinen oder Schneedruck; 8.5.3 8.4.3 durch Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 8.4.4 an Laden- und Schaufensterscheiben; 8.4.5 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 8.4.6 durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Überschallknall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder Anprall eines sonstigen Fahrzeuges, deren Teile oder Ladung(siehe Ziffern 4 und 5); 8.4.7 durch Leitungswasser (siehe Ziffer 6) oder Rohrbruch (siehe Ziffer 7).

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