Xxxxxxxxxx, Erdrutsch Musterklauseln

Xxxxxxxxxx, Erdrutsch a) Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. b) Erdrutsch Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen. c) Nicht versicherte Schäden
Xxxxxxxxxx, Erdrutsch. Erdsenkung Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.
Xxxxxxxxxx, Erdrutsch a) Ersenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen. b) Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.

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  • Xxxxxxxxxxx nachstehend Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter)

  • Xxxxxxxxxx 9.1 Weist die Leistung (oder die Fehlerbeseitigungsleistung von diva-e im Rahmen eines Softwarepflegevertrages oder im Rahmen eines Support-Vertrages) einen Sachmangel auf, kann der Kunde nach Xxxx von diva-e Nachbesserung oder Neulieferung (Nacherfüllung) verlangen. Soweit nicht anders vereinbart, beträgt die Frist binnen derer offensichtliche Mängel gerügt werden können, zwei (2) Wochen ab Übergabe. Während dieser Frist festgestellte Mängel der vertragsgegenständlichen Leistungsergebnisse hat der Kunde in einem Mängelprotokoll festzuhalten, genau zu bezeichnen und diva-e gegenüber schriftlich mitzuteilen. 9.2 Hat der Kunde diva-e nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist gesetzt und hat diva-e die Nacherfüllung verweigert oder schlagen zwei (2) Nacherfüllungsversuche wegen desselben Sachmangels fehl, soweit sich nicht aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt, bleibt dem Kunden das Recht vorbehalten, wahlweise die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn eine Nacherfüllung für diva-e unzumutbar ist. 9.3 Darüber hinaus kann der Kunde bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen verlangen. In keinem Fall jedoch haftet diva-e im Rahmen des Sachmangelanspruchs über die in der Bestimmung »Haftung« festgelegten Grenzen hinaus auf Schadensersatz. Weitergehende Sachmangelansprüche sind ausgeschlossen; diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 9.4 Wegen Mängel der Sache, die nur eine unerhebliche Beeinträchtigung der vereinbarten Gebrauchsfähigkeit oder der vereinbarten Beschaffenheit zur Folge haben, bestehen gegenüber diva-e keine Ansprüche wegen Sachmangels. 9.5 Die von diva-e zu erbringende Mangelbeseitigung hat, sofern der Mangel den Einsatz eines Programms nicht schwerwiegend beeinträchtigt, erst durch Lieferung einer weiterentwickelten Version zu erfolgen. Bei Bedarf wird diva-e Umgehungsmaßnahmen erarbeiten, soweit das zumutbar ist; bei Software von Vorlieferanten gilt das nur, wenn diva-e dazu technisch in der Lage ist. 9.6 Hat diva-e nach Meldung einer Störung im Zusammenhang mit der Software Leistungen für Fehlersuche und die Fehlerbeseitigung erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei der Berechnung der Kosten werden die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Vergütungssätze der Preisliste von diva-e zugrunde gelegt. 9.7 Die Sachmangelhaftung erlischt für solche von diva-e erbrachten Leistungen, die der Kunde oder ein Dritter ändert oder in die er oder ein Dritter in sonstiger Weise eingreift, es sei denn, dass der Kunde im Zusammenhang mit der Mangelmeldung nachweist, dass der Eingriff für den Mangel nicht ursächlich ist. S. 2 9.8 Für eine ordnungsgemäße Fehlerbeseitigung ist erforderlich, dass der Kunde den Fehler ausreichend beschreibt, der Fehler so für diva-e bestimmbar wird, und dass festgestellte Fehler mit einer Fehlermeldung in der im Vertrag vereinbarten Form gemeldet werden. Weiterhin ist erforderlich, dass der Kunde diva-e notwendige Unterlagen für die Fehlerbeseitigung zur Einsicht zur Verfügung stellt und die Software unter den bestimmungsgemäßen Betriebsbedingungen entsprechend den Dokumentationen betrieben wird. 9.9 Beruht der Mangel auf der Fehlerhaftigkeit einer Leistung des Zulieferers, beschränkt sich die Haftung von diva-e bei einem Xxxxxxxxxx zunächst auf die Abtretung des Mangelanspruchs, der diva-e gegen den Zulieferer zusteht. Sofern der Zulieferer die Nacherfüllung verweigert oder für den Kunden unzumutbar verzögert oder sofern der Zulieferer aus anderen Gründen zur Nacherfüllung nicht in der Lage ist, richtet sich der Mangelanspruch des Kunden nach Maßgabe der

  • Xxxxxxxxx D.1 Sofern nicht im Vertrag anderweitig vereinbart, finden auf alle Lieferungen Incoterms 2020, DAP, Lieferort wie auf der Bestellung seitens des Käufers angege- ben, Anwendung. D.2 Die Lieferung wird auf das in der Bestellung seitens des Käufers genannte Lieferdatum fällig; das Lieferdatum gilt als vertraglicher Fixtermin. Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, befindet er sich ab Verfall dieses Datums in Verzug. Unter Lieferung wird der Moment verstanden, wie er gemäss den anwend- baren Incoterms festgelegt wird. D.3 Der Verkäufer ist zur strikten Einhaltung der in der Bestellung aufgeführten Liefermenge verpflichtet. Mehr- oder Minderlieferung sind nicht gestattet. D.4 Lieferungen müssen frei von Rechten Dritter sein, insbesondere Eigentumsrech- te, Vorkaufsrechte, Pfandrechte, Schutzmarken oder Patente. D.5 Erstlieferungen sind vom Verkäufer deutlich als solche zu kennzeichnen. Mus- tersendungen müssen vom Verkäufer speziell gekennzeichnet werden. D.6 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Mustersendungen für den Käufer unverbindlich und unentgeltlich. D.7 Jede Liefereinheit ist mit einer Palettenkarte oder Etikette gut sichtbar auszu- zeichnen. Mit Hilfe dieser Angaben garantiert der Verkäufer, dass der Verkäufer seine Sendung im Rahmen der Qualitätssicherung zurückverfolgen kann. Folgende Angaben sind zwingend auf der Palettenkarte / Etikette anzubringen: a) Artikelnummer des Käufers b) Artikelbezeichnung des Käufers c) Artikelnummer des Verkäufers d) Lot-Code e) Produktionsdatum f) Verfalldatum (bei Zutaten) g) GS1 EAN-Code 128 (Zutaten AI 02, 10 und 15, Non-Food AI 02, 10 und 11) h) Allergenkennzeichnung

  • Xxxxxxxxxxxx 00 XxxxxX XXX Xxxxxxxxxxx

  • Xxxxxxxx Gemäß § 13 des Thüringer Hochschulgesetzes und auf der Grundlage der Leitlinien zur Hochschulentwicklung in Thüringen bis 2025, der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes vom 3. September 2020 sowie unter Beachtung der Verpflichtungserklärung des Landes Thüringen über den Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken schließen das Thüringer Ministerium für Wirt- schaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) und die Technische Universi- tät Ilmenau (TU Ilmenau) folgende Ziel- und Leistungsvereinbarung (ZLV) ab.

  • Xxxxxxx 1. XXXXXXXX haftet sowohl bei vertraglichen, außervertraglichen, insbesondere deliktischen, Ansprüchen sowie aus Verschulden bei Vertragsschluss nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. In gleicher Weise haftet AUXILIUM für ihre gesetzlichen Vertreter, Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. AUXILIUM haftet ferner für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung vorliegt, ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. 2. Der Kunde haftet gegenüber AUXILIUM für alle Schäden, die aus der Verletzung der sich insbesondere aus diesen AGB ergebenden Kundenpflichten entstehen. Die Parteien vereinbaren einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 100,00 EUR für jeden Fall der Verletzung dieser Pflichten. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt AUXILIUM unbenommen; gleiches gilt für den Nachweis eines niedrigeren Schadens durch den Kunden. 3. XXXXXXXX haftet nicht bei Unterbrechungen und Verzögerungen der vereinbarten Leistungen infolge von höherer Gewalt, Arbeitskämpfen und anderen, nicht von AUXILIUM zu vertretenden Verzögerungen oder Hindernissen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Streik, Aussperrung, Verkehrshindernisse, Witterungseinflüsse, Ausfälle des Internet- und Kommunikationsnetzes, teilweise oder vollständige Zerstörung der Immobilie und hoheitliche Maßnahmen. Der Beginn und das Ende des Leistungshindernisses werden dem Kunden durch AUXILIUM unverzüglich in Textform angezeigt. Dauert das Leistungshindernis länger als 8 Wochen, so sind beide Parteien nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils zum Rücktritt berechtigt. 4. AUXILIUM ist gegenüber Dritten nicht verantwortlich für Inhalte von Schriftstücken, Telefonaten, Mitteilungen oder Handlungen, die AUXILIUM im Auftrag des Kunden bearbeitet, angefertigt, weitergeleitet oder in sonstiger Weise vorgenommen hat. Der Kunde stellt AUXILIUM für den Fall der Inanspruchnahme von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

  • Xxxxxx Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Festlegung der Höhe der Multiplika- toren, der Festlegung eines Abschlags an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie an Ein- und Ausspeisepunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Gasfernleitungsnetze errichtet wurden und der Festlegung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten für das Kalenderjahr 2021 vom 27.05.2020 und 11.09.2020 (Az. BK9-19/612) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Automatisierte Einzelfallentscheidungen Auf Basis Ihrer Angaben zum Risiko, zu denen wir Sie bei Antragstellung befragen, entscheiden wir vollautomatisiert etwa über das Zustandekommen oder die Kündigung des Vertrages, mögliche Risikoausschlüsse oder über die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Versicherungsprämie. Aufgrund Ihrer Angaben zum Versicherungsfall, der zu Ihrem Vertrag gespeicherten Daten [sowie ggf. von Dritten hierzu erhaltenen Informationen] entscheiden wir vollauto- matisiert über unsere Leistungspflicht. Die vollautomatisier- ten Entscheidungen beruhen auf vom Unternehmen vorher festgelegten Regeln zur Gewichtung der Informationen: Wir können automatisierte Entscheidungsprozesse in der Kompositversicherung einsetzen. Je nach Vertragsdauer und Schadenhäufigkeit erfolgt eine automatisierte Vertrags- kündigung, die mit einem Angebot zur Vertragsfortführung mit Vereinbarung eines Selbstbehaltes oder eines Risiko- ausschlusses (bspw. für Leitungswasserschäden) verbun- den sein kann. In diesen Fällen haben Sie das Recht, die Entscheidung anzufechten, Ihren eigenen Standpunkt geltend zu machen und eine Überprüfung der Entscheidung durch unsere Mitarbeiter zu verlangen. Die Datenschutzhinweise werden bei Bedarf aktualisiert und können Sie unserer Internetseite: xxx.xxxxxxxxx.xx unter der Rubrik Datenschutz entnehmen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft und der von Ihnen gegebenenfalls im Rahmen Ihres Versicherungsantrags oder der Leistungsbearbeitung abgegebenen Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungs- erklärung. Dies beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an Dienstleister, soweit dies für Erbringung der Dienstleistung erforderlich ist. Diese Liste nennt solche Dienstleister sowie Kategorien von Dienstleistern. Dienstleister bzw. Dienstleisterkategorien, die hierzu Gesund- heitsdaten erhalten könnten, sind mit 1) gekennzeichnet. Einzelne Dienstleister können auch außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums niedergelassen sein. Eine Datenübermittlung an solche Dienstleister kann zum Beispiel erfolgen, wenn dies zwingend zur Erfüllung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags erforderlich ist. Im Übri- gen erfolgt eine solche Übermittlung nur, wenn das angemessene Datenschutzniveau am Sitz des Dienstleisters durch einen Angemessen- heitsbeschluss der Europäischen Kommission (wie z. B. im Fall der Schweiz) oder durch geeignete Garantien, insbesondere den Abschluss der von der Europäischen Kommission erlassenen Standard-Datenschutzklauseln (diese können Sie bei uns erfragen), gewährleistet ist. Dienstleister bzw. Kategorien mit Sitz außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind mit 2) gekennzeichnet. ADAC Autoversicherung AG DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Deutscher Pensionsfonds Aktiengesellschaft Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung Aktiengesellschaft Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland ConceptIF AG Vertragsbearbeitung/-verwaltung, Abrechnung Bonnfinanz Aktiengesellschaft für Vermögensberatung und Vermittlung1) Versicherungsvertrieb DEUTSCHER HEROLD Aktiengesellschaft1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision) TDG Tele Dienste GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zürich Beteiligungs-Aktiengesellschaft (Deutschland)1) Zentrale Dienstleistungen (z. B. Recht & Steuern, Revision) Zurich Kunden Center GmbH1) Kundenservice (z. B. Telefonie) Zurich Service GmbH1) Risikoprüfung, Vertragsverwaltung, Versicherungsvertrieb und Leistungsfallbearbeitung sowie IT-Dienstleistungen 1. DKV Deutsche Krankenversicherung AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Auslandsreise-Krankenversicherung 2. Rheinland Versicherungs AG1) Leistungsfallbearbeitung in der Restkreditversicherung mit einge- schlossener Zusatzversicherung (Arbeitsunfähig- 3. GDV Dienstleistungs-GmbH & Co KG Diverse Service-Dienstleistungen (u. a. Not- und Zentralruf der deutschen Autoversicherer, Verfahren zur elektronischen Versi- che- rungsbestätigung) 4. informa HIS GmbH Hinweis- und Informationssystem (HIS) Adressdienstleister Aktualisierung von Adressdaten Archivierungs-/Entsorgungsunternehmen1) Aktenarchivierung und Entsorgung von Akten/Datenträgern Assistancedienstleister1) 2) Assistanceleistungen Call-Center Telefondienstleistungen Druckereien Druckdienstleistungen (Druck/Postversand) Elektronisches Versandmanagement Versanddienstleistungen (E-Mail Versand) Medizinische Gutachter und Sachverständige (Ärzte, Psycholo- gen, Psychiater etc.)1) Analyse, Begutachtung und Beratung zu Rehabilitations- und sonstigen medizinischen Maßnahmen Sonstige Gutachter, Sachverständige, Prüfdienstleister1) Erstellung von Gutachten/Expertisen sowie Beratung in speziellen Inkassounternehmen Forderungseinzug IT- und Telekommunikationsdienstleister1) 2) IT-Dienstleistungen (z. B. IT, Telefonie, Netzwerk, Wartung)

  • Fehleingabe der Geheimzahl Die Karte kann an Geldautomaten nicht mehr eingesetzt werden, wenn die persönliche Geheimzahl dreimal hintereinander falsch eingegeben wurde. Der Karteninhaber sollte sich in diesem Fall mit seiner Bank, möglichst mit der kontoführenden Stelle, in Verbindung setzen.

  • RISIKOFAKTOREN Bei der Bewertung der unter diesem Prospekt angebotenen Veranlagungen sowie der Emittentin und ihrer Geschäftstätigkeiten und vor der Investition in die gegenständliche Veranlagung sollten gemeinsam mit den anderen in diesem Prospekt enthaltenen Angaben insbesondere die folgenden, aus Sicht der Emittentin wesentlichsten, spezifischen Risikofaktoren sorgfältig erwogen werden. Potenziellen Anlegern wird empfohlen, die mit den Veranlagungen verbundenen und in diesem Abschnitt zusammengefassten Risiken sorgfältig zu lesen. Falls eines oder mehrere der folgenden Risiken schlagend werden, können sie die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und/oder die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die Emittentin kann dadurch in Zahlungsverzug oder Zahlungsunfähigkeit geraten. Für die Anleger können wesentliche Verluste entstehen. Es kann auch zu einem Totalverlust der Investition von Anlegern in die Veranlagung unter diesem Prospekt kommen. Die folgende Darstellung ist auf jene Risikofaktoren beschränkt, die nach derzeitiger Auffassung der Emittentin ihre Fähigkeit wesentlich beeinträchtigen können, ihren Verpflichtungen gegenüber den Anlegern nachzukommen. Weiters können zusätzliche Risiken, die der Emittentin zum derzeitigen Zeitpunkt unbekannt sind oder unwesentlich erscheinen, die Geschäftstätigkeit, die Vermögens-, Finanz- und/oder Ertragslage und die Geschäftsaussichten der Emittentin erheblich nachteilig beeinflussen. Die nachfolgend beschriebenen oder auch weitere Risiken könnten auch kumulativ eintreten und dies könnte deren Auswirkungen weiter verstärken. Die nachfolgenden Risikofaktoren erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Bevor potentielle Anleger eine Entscheidung hinsichtlich des Erwerbs der Veranlagung treffen, sollten sie eine gründliche eigene Analyse, insbesondere auch der finanziellen, rechtlichen, und steuerlichen Aspekte, durchführen, da die Beurteilung der Eignung eines Investments in die Veranlagung für den potentiellen Anleger sowohl von seiner entsprechenden Finanz- und Allgemeinsituation, als auch von den besonderen Bedingungen der jeweiligen Veranlagung abhängt. Bei mangelnder Erfahrung in Bezug auf Finanz-, Geschäfts- und Investmentfragen, die es den Anlegern nicht erlauben, solch eine Entscheidung zu fällen, sollte der Anleger fachmännischen Rat bei seinem Finanzberater einholen, bevor eine Entscheidung hinsichtlich der Eignung eines Investments in die Veranlagung gefasst wird. Die Veranlagungen sollten nur von Anlegern gezeichnet werden, die das Risiko des Totalverlusts des von ihnen eingesetzten Kapitals einschließlich der aufgewendeten Transaktionskosten sowie allfälliger Finanzierungskosten tragen können. Zudem sollten Anleger den Grundsatz der Risikoverteilung beachten. Anleger sollten daher stets nur einen angemessenen Teil ihres Vermögens in die unter diesem Prospekt begebenen Veranlagungen investieren. Selbst bei hoher Risikobereitschaft eines Anlegers wird von einem kreditfinanzierten Kauf der Veranlagungen ausdrücklich abgeraten, da dieser aufgrund des Risikos eines Gesamtverlustes auch das wesentliche Risiko in sich birgt, den zur Finanzierung der Investition aufgenommenen Kredit nicht bedienen zu können. Die nachfolgend beschriebenen Risikofaktoren werden in Kategorien eingeteilt. Die Anordnung lässt keine Rückschlüsse auf die Relevanz des Risikofaktors zu und die Risikofaktoren werden nicht in der Reihenfolge ihrer Wesentlichkeit eingestuft.