Zahlung der Folgeprämien. a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chen. b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prä- mie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versi- cherer nicht zur Leistung verpflichtet. c) Der Versicherer verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wo- chen mit der Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Zah- lungsfrist. Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah- lung noch in Verzug ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung
Zahlung der Folgeprämien. a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chenMonaten.
b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prä- mie oder mie, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versi- cherer Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Der Versicherer verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wo- chen Mona- ten mit der Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Zah- lungsfrist. Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah- lung noch in Verzug ist.
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Samples: Insurance Agreement
Zahlung der Folgeprämien. a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer Versiche- rer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung Zahlungsaufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chenWochen.
b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prä- mie oder Prämie, der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versi- cherer Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Der Versicherer verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wo- chen Wochen mit der Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Zah- lungsfristZahlungsfrist. Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah- lung Zahlung noch in Verzug ist.
d) Die Kündigung wird unwirksam, wenn der Versicherungsnehmer inner- halb eines Monats nach Wirksamwerden der Kündigung die Zahlung leis- tet. Buchstabe b) bleibt hiervon unberührt.
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Samples: Auslandsreisekrankenversicherung Nach Tarif Ark Schüler + Studenten
Zahlung der Folgeprämien. a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chenMonaten.
b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prä- mie Prämie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versi- cherer Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Der Versicherer verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wo- chen Mona- ten mit der Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Zah- lungsfrist. Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah- lung noch in Verzug ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung
Zahlung der Folgeprämien. a) Wird die Folgeprämie nicht rechtzeitig gezahlt, übersendet der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Zahlungs- aufforderung und setzt eine Zahlungsfrist von zwei Wo- chenMona- ten.
b) Tritt ein Versicherungsfall nach Fristablauf ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt mit der Zahlung der Prä- mie oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, ist der Versi- cherer nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Der Versicherer verbindet die Zahlungsfrist von zwei Wo- chen Mona- ten mit der Kündigung des Vertrages zum Ablauf der Zah- lungsfrist. Die Kündigung wird mit Fristablauf wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zah- lung noch in Verzug ist.
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Samples: Versicherungsbedingungen Für Die Auslandsreise Krankenversicherung