Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, inner- halb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leisten. Für Versicherungsfälle, die nach dem Zu- gang der Kündigung aber vor erfolgter Beitragszah- lung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche- rungsschutz (siehe Ziffer 10.3.3.2).
Appears in 2 contracts
Samples: media.barmenia.de, www.finanzberatung-bierl.de
Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie der Versiche- rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung Kün- digung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden ver- bunden worden ist, inner- halb innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistenleistet. Für VersicherungsfälleVersicherungsfäl- le, die nach dem Zu- gang Zugang der Kündigung aber vor erfolgter Beitragszah- lung er- folgter Beitragszahlung eingetreten sind, besteht jedoch je- doch kein Versiche- rungsschutz Versicherungsschutz (siehe Ziffer 10.3.3.2B-8.3.2).
Appears in 1 contract
Samples: www.bllv-wd.de
Zahlung des Beitrages nach Kündigung. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie der Versiche- rungsnehmer innerhalb eines Monats nach der Kündigung oder, wenn sie mit der Fristbestimmung verbunden worden ist, inner- halb innerhalb eines Monats nach Fristablauf die Zahlung leistenleistet. Für Versicherungsfälle, die nach dem Zu- gang Zugang der Kündigung aber vor erfolgter Beitragszah- lung Beitragszahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Versiche- rungsschutz Versicherungs- schutz (siehe Ziffer 10.3.3.2E.5.3).
Appears in 1 contract
Samples: www.reisepolice.com