Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote ist prompt und ohne Abzug nach Erhalt fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte Vereinbarung. 7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt. 7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht frist- gerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust). 7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote Das Entgelt ist prompt sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von Aeneas gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungAeneas.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden HöheHöhe von 12% (zwölf). Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur Aeneas die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden zweckent- sprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur Xxxxxx sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur Xxxxxx nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur Aeneas für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur von Xxxxxx aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur Xxxxxx schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote 6.1 Das Honorar ist prompt innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen (z.B. vereinbarte Spesen und Reisekosten). Die vom Auftragnehmer gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum des Auftragnehmers.
6.2 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistung aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Leistung zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Gesamtbetrages eingeräumt und können Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte Vereinbarungerbracht hat, pauschaliert vereinbart.
7.2 6.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur der Auftragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur der Auftragnehmer nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur der Auftragnehmer für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote ist prompt 6.1 Rechnungen von LNA sind sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von LNA ge- lieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlich- keiten im Eigentum von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungLNA.
7.2 6.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte Unternehmerge- schäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur LNA die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig not- wendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung Gel- tendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 6.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur LNA sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur LNA nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur LNA für den Fall der nicht frist- gerechten Zahlung fristgerechten Zah- lung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 6.4 Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen eigene Forderungen gegen Forderungen der Agentur von LNA aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers Kunden wurde von der Agentur LNA schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote 1 Das Honorar ist prompt sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen Zahlungsbe- dingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger AufwendungenAuf- wendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die vom Auftragnehmer gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung Entgelts einschließlich aller Neben- verbindlichkeiten im Eigentum des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungAuftragnehmers.
7.2 2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des ZahlungsverzugsZah- lungsverzugs, der Agentur dem Auftragnehmer die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung Rechtsver- folgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten RechtsanwaltsRechts- anwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen For- derungen bleibt davon unberührt.
7.3 3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers kann die Agentur der Auf- tragnehmer sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen Teilleistun- gen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur der Auftragnehmer nicht verpflichtetver- pflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars aushaften- den Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbartver- einbart, so behält sich die Agentur der Auftragnehmer für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen offe- nen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur des Auftragnehmers aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers wurde von der Agentur schriftlich vom Auftragnehmer schrift- lich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote Das Honorar ist prompt binnen 14 Tagen nach Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werdenEntgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte Vereinbarung.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und InkassospesenInkasso- spesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahn- schreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 . Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringenerbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 . Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote 1. Das Honorar ist prompt sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungEntgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 2. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
4. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringenerbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
5. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 6. Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote Das Honorar ist prompt sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungEntgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte Unternehmergeschäf- te geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung Geltend- machung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters Xxx- xxxx ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betra- ges zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht frist- fri gerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen Neben forderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung Be- zahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnenauf zurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestelltfestge- stellt.
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Zahlung, Eigentumsvorbehalt. 7.1 Der Gesamtbetrag der Honorarnote Das Honorar ist prompt sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug nach Erhalt zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere be- sondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Vereinbarte Rechte werden bei Zahlungseingang Die von der Agentur gelieferte Xxxx bleibt bis zur vollständigen Be- zahlung des Gesamtbetrages eingeräumt und können nicht weitergegeben oder veräußert werden. Jede Weitergabe oder Veräußerung von Rechten sowie die Ausweitung des Nutzungsumfanges oder -raumes erfordern eine gesonderte VereinbarungEntgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden gel- tenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten der zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahn- schreibens Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen Forde- rungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Auftraggebers Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Auftraggeber Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Honorars Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht frist- gerechten fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen Teil- beträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Auftraggeber Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Auftraggebers Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
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