Common use of Zahlung und Zahlungsverzug Clause in Contracts

Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen. 6.2 Sie können das Zahlungsmittel in Ihrem Kunden-Account jederzeit ändern. 6.3 Die erste Zahlung werden wir neun (9) Tage nach dem Versand des ersten von Ihnen bestellten und an Sie versandten C2 Produkts einziehen. An diesem Tag des jeweiligen Monats werden wir auch alle weiteren Zahlungen, inklusive für C2 Pro- dukte, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bestellen, einziehen („Zahltag“). 6.4 Wenn wir Ihre Zahlung auf Grund eines technischen Fehlers nicht erhalten haben, werden wir Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, die Gründe für die abgelehnte Zahlung zu erläutern und den Fehler, der die abgelehnte Zahlung verursacht hat, innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem wir Sie dies- bezüglich kontaktieren, zu korrigieren. Für diesen Zeitraum werden wir keinen Verzugsschaden fordern. 6.5 Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, gelten die gesetzlichen Vorschrif- ten. Insbesondere sind Sie gemäß §§ 286, 288 BGB zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6.6 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Ihnen gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen usw., angedroht wurden, anstehen oder durchgeführt worden sind.

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Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form Plattform geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-SEPA- Lastschriftverfahren erfüllen. 6.2 Sie können das Zahlungsmittel in Ihrem Kunden-Account jederzeit ändern. 6.3 Die erste Zahlung werden wir neun (9) Tage nach dem Versand des ersten von Ihnen bestellten und an Sie versandten C2 Produkts einziehen. An diesem Tag des jeweiligen Monats werden wir auch alle weiteren Zahlungen, inklusive für C2 Pro- dukteProdukte, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bestellen, einziehen („Zahltag“). 6.4 Wenn wir Ihre Zahlung auf Grund eines technischen Fehlers nicht erhalten haben, werden wir Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, die Gründe für die abgelehnte Zahlung zu erläutern und den Fehler, der die abgelehnte Zahlung verursacht hat, innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem wir Sie dies- bezüglich diesbezüglich kontaktieren, zu korrigieren. Für diesen Zeitraum werden wir keinen Verzugsschaden fordern. 6.5 Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, gelten die gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Insbesondere sind Sie gemäß §§ 286, 288 BGB zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6.6 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Ihnen gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen usw., angedroht wurden, anstehen oder durchgeführt worden sind.

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Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen. 6.2 Sie können das Zahlungsmittel in Ihrem Kunden-Account jederzeit ändern. 6.3 Die erste Zahlung werden wir neun (9) Tage nach dem Versand des ersten von Ihnen bestellten und an Sie versandten C2 Produkts einziehen. An diesem Tag des jeweiligen Monats werden wir auch alle weiteren Zahlungen, inklusive für C2 Pro- dukte, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bestellen, einziehen („Zahltag“). 6.4 Wenn wir Ihre Zahlung auf Grund eines technischen Fehlers nicht erhalten haben, werden wir Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, die Gründe für die abgelehnte Zahlung zu erläutern und den Fehler, der die abgelehnte Zahlung verursacht hat, innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem wir Sie dies- bezüglich kontaktieren, zu korrigieren. Für diesen Zeitraum werden wir keinen Verzugsschaden fordern. 6.5 Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Vorschrif- tengesetzli- chen Vorschriften. Insbesondere sind Sie gemäß §§ 286, 288 BGB 1000 iVm 1333 Abs 1 ABGB zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr jedoch fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6.6 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Ihnen gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen usw., angedroht wurden, anstehen oder durchgeführt worden sind. 6.7 Weiters geben Sie die Zustimmung dafür, dass wir die Forderungen, die aus den Verträgen entspringen und uns gegenüber Ihnen zustehen, auch an Dritte abtre- ten können, sodass diese Forderungen dann dem Dritten zustehen. 6.8 Ihr Recht Ihre Verbindlichkeit durch Aufrechnung aufzuheben, wird hierdurch je- doch weder für den Fall, dass wir zahlungsunfähig werden, noch für Gegenforde- rungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit Ihrer Verbindlichkeit stehen, die gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind, ausgeschlossen oder eingeschränkt.

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Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form Plattform geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen. 6.2 Sie können das Zahlungsmittel in Ihrem Kunden-Account jederzeit ändern. 6.3 Die erste Zahlung werden wir neun (9) Tage nach dem Versand des ersten von Ihnen bestellten und an Sie versandten C2 Produkts einziehen. An diesem Tag des jeweiligen Monats werden wir auch alle weiteren Zahlungen, inklusive für C2 Pro- dukteProdukte, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bestellen, einziehen („Zahltag“). 6.4 Wenn wir Ihre Zahlung auf Grund eines technischen Fehlers nicht erhalten haben, werden wir Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, die Gründe für die abgelehnte Zahlung zu erläutern und den Fehler, der die abgelehnte Zahlung verursacht hat, innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem wir Sie dies- bezüglich diesbezüglich kontaktieren, zu korrigieren. Für diesen Zeitraum werden wir keinen Verzugsschaden fordern. 6.5 Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, gelten die gesetzlichen Vorschrif- tenVorschriften. Insbesondere sind Sie gemäß §§ 286, 288 BGB zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6.6 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Ihnen gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen usw., angedroht wurden, anstehen oder durchgeführt worden sind.

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Zahlung und Zahlungsverzug. 6.1 Sie können Ihre monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus den über unsere Platt- form geschlossenen Verträgen entweder per Kredit- oder Debitkarte oder per SEPA-Lastschriftverfahren erfüllen. 6.2 Sie können das Zahlungsmittel in Ihrem Kunden-Account jederzeit ändern. 6.3 Zahlungen aufgrund von Miet-, Ratenkauf- und Versicherungsverträgen leisten Sie an uns (C2). Zahlungen aufgrund eines Mobilfunkvertrags leisten Sie direkt an den Anbieter des Mobilfunkvertrags. 6.4 Die erste Zahlung werden wir neun (9) Tage nach dem Versand des ersten von Ihnen bestellten und an Sie versandten C2 Produkts einziehen. An diesem Tag des jeweiligen Monats werden wir auch alle weiteren Zahlungen, inklusive für C2 Pro- dukte, die Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt bestellen, einziehen („Zahltag“). 6.4 6.5 Wenn wir Ihre Zahlung auf Grund eines technischen Fehlers nicht erhalten haben, werden wir Ihnen zunächst die Möglichkeit geben, die Gründe für die abgelehnte Zahlung zu erläutern und den Fehler, der die abgelehnte Zahlung verursacht hat, innerhalb von fünfundzwanzig (25) Tagen ab dem Zeitpunkt, in dem wir Sie dies- bezüglich kontaktieren, zu korrigieren. Für diesen Zeitraum werden wir keinen Verzugsschaden fordern. 6.5 6.6 Wenn Sie mit einer Zahlung in Verzug geraten, gelten die gesetzlichen Vorschrif- ten. Insbesondere sind Sie gemäß §§ 286, 288 BGB zur Zahlung von Verzugszinsen verpflichtet. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 6.6 6.7 Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich darüber zu informieren, wenn Ihnen gegenüber Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, wie Pfändungen usw., angedroht wurden, anstehen oder durchgeführt worden sind.

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