Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung zur Zahlung in bar fällig. 2. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und die Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig stellen, wenn der Käufer mit mindestens einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Das Gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit der Existenzgründung dient und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat. 3. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von Teilzahlungen, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und b) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen. 4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen. 5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht. 6. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Den Verkauf Von Kraftfahrzeugen, Sales Contract
Zahlung und Zahlungsverzug. 14.1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe Rechnungen des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach AN sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, mit Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung zur Zahlung in bar Rechnung beim Kunden fällig.
24.2. Sind zwischen Verkäufer Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der AN berechtigt, zum Vertragsabschluss 25 % des Entgelts der Gesamtleistung in Rechnung zu stellen sowie sachlich gerechtfertigte Teilrechnungen gemäß Baufortschritt zu legen. Weiters ist der AN zur Legung von 14-tägigen Abschlagsrechnungen entsprechend der erbrachten Leistung berechtigt.
4.3. Weiters ist der AN berechtigt, alle Forderungen für bereits erbrachte Leistungen fällig zu stellen, auch beim Verbraucher, sofern eine Leistung des Kunden zumindest seit sechs Wochen fällig ist und Käufer Teilzahlungen vereinbart der Kunde unter Androhung dieser Folge und unter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen erfolglos gemahnt wurde. Außerdem behält sich der AN für den Fall der Zahlungssäumnis des Kunden das Recht vor, jegliche Lieferungen und Leistungen einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht nachkommt und sämtliche offene Rechnungen beglichen hat.
4.4. Wenn dem AN nach Auftragserteilung Umstände bekannt werden, die auf Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit bzw der wirtschaftlichen Lage des Kunden hindeuten, ist er berechtigt, alle bis dahin erbrachten Leistungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen und weitere Leistungen von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch den Kunden abhängig zu machen. Der AN ist nicht zur Annahme von Xxxxxxx und Wechseln verpflichtet.
4.5. Die Berechtigung des Kunden zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei der Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen gewährte Skonti (Rabatte) und ist der Käufer eine juristische Person oder AN berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu stellen. Dies gilt, auch wenn der Kunde mit nur einer Teilzahlung in Verzug gerät: diesfalls verliert er die gewährten Skonti für alle bereits geleisteten und zukünftig noch zu erbringenden Teilzahlungen.
4.6. Bei verschuldetem Zahlungsverzug eines Verbrauchers um mehr als 10 Tage ist der Kredit nach AN berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Inhalt Basiszinssatz zu berechnen, darüber hinausgehenden Verzugsschaden jedoch nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Mahnkosten in der Höhe von € 10,00 (incl. 20% USt) pro Mahnung sind zu ersetzen. Beim unternehmerischen Kunden ist der AN berechtigt, Verzugszinsen gem. § 456 UGB in Rechnung zu stellen sowie Mahnkosten gem § 458 UGB.
4.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur soweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder vom AN anerkannt worden sind bzw. soweit die Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche Kunden stehen oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, der AN zahlungsunfähig ist.
4.8. Beim Vorliegen von Abrechnungs- oder Mengendifferenzen kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und die Restschuld – ohne Rücksicht AN einen Ziviltechniker auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig stellen, wenn Kosten des AG mit der Käufer mit mindestens einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn Überprüfung der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt istAbrechnung betrauen. Das Gleiche Ergebnis gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit der Existenzgründung dient und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatbeiden Seiten anerkannt.
34.9. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von TeilzahlungenRegieleistungen sind täglich, zumindest aber einmal wöchentlich vom AG bzw einem befugten Beauftragen zu unterfertigen, ansonsten gelten die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% Aufzeichnungen des Teilzahlungspreises beträgt und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und b) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossenAN bzw seiner Mitarbeiter.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Zahlung und Zahlungsverzug. 15.1 Ein Drittel des Entgeltes wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungs- beginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung bzw Teilfertigstellung (vgl. Der Kaufpreis und Preise Punkt 14.2) fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde. Abzüge, ins- besondere Skonti, sind nicht zulässig, es sei denn, solche wurden ausdrück- lich vereinbart.
5.2 Unabhängig davon ist HANSER berechtigt, bei Fertigstellung einzelner Bauab- schnitte Teilrechnungen über die Leistungen für Nebenleistungen den jeweiligen Bauabschnitt zu legen.
5.3 Sämtliche Rechnungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung Erhalt zur Zahlung in bar fällig.
25.4 Sollte sich die Bonität des Vertragspartners zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbeginn in einem Ausmaß verschlechtern, dass eine fristgerechte und vollständige Zahlung nicht gesichert ist, ist HANSER Unternehmern gegenüber berechtigt, auf volle Vorauszahlung zu bestehen. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen vereinbart und ist der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und die Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig stellenSolche Umstände liegen etwa dann (aber nicht nur) vor, wenn der Käufer mit mindestens einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auchauf das Vermögen des Vertragspartners Exekution geführt wird und diese nicht binnen 7 (sieben) Tage eingestellt wird, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein das Vermögen das des Vertragspartners ein Insolvenzverfahren beantragt isteröffnet wird.
5.5 Zahlungen werden unabhängig von ihrer Widmung zunächst auf allfällige Be- treibungskosten, dann auf Zinsen und schlussendlich auf die Hauptforderung angerechnet.
5.6 Gegenüber Unternehmern gelten Verzugszinsen gemäß § 456 UGB als verein- bart. Das Gleiche Gegenüber Verbrauchern gilt bei einer natürlichen Person ein Zinssatz von 4% p.a. als Käufervereinbart.
5.7 HANSER ist zur Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugs- schadens berechtigt, gegenüber Verbrauchern jedoch nur, wenn dies im Ein- zelnen ausgehandelt wird.
5.8 Bei Zahlungsverzug seitens des Vertragspartners trotz einmaliger Mahnung und mindestens 7-tägiger Fristsetzung stehen XXXXXX folgende Rechte zu:
5.8.1 Aussetzung der Kredit Erfüllung der Existenzgründung dient Verpflichtungen HANSERs aus dem Ver- tragsverhältnis bis zur Erfüllung durch die Vertragspartner.
5.8.2 Fälligstellung aller Forderungen für bereits erbrachte Leistungen. Gegen- über Verbrauchern gilt dies nur für den Fall, dass eine rückständige Leis- tung zumindest seit sechs Wochen fällig ist und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Fälligstellung den Ver- tragspartnern unter Setzung einer Nachfrist von 2 mindestens zwei Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt haterfolglos angedroht wurde.
35.9 Der Vertragspartner ist nur dann zur Aufrechnung mit Gegenforderungen be- rechtigt, wenn Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von HANSER an- erkannt worden sind. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von TeilzahlungenVerbrauchern als Vertragspartnern steht eine Aufrech- nungsbefugnis auch zu, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammen- hang mit der Erklärung gesetzt hatZahlungsverbindlichkeit des Vertragspartners stehen, dass sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
5.10 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen allenfalls gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.).
5.11 Für die zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mah- nungen verpflichtet sich der Vertragspartner, sofern er Verbraucher ist, bei Nichtzahlung innerhalb der Frist verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von € 25,- (Euro fünfundzwanzig) soweit dies im angemessenen Ver- hältnis zur betriebenen Forderung steht. Für Unternehmer gelten die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert Bestim- mungen des UGB.
5.12 Der Vertragspartner verpflichtet sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle von Zahlungsverzug, die zur Ein- bringlichmachung notwendigen und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und bzweckentsprechenden Kosten (Mahnkos- ten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossenersetzen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
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Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen a) Unsere Rechnungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung in bar fällig.
2b) Berechnung der Ware erfolgt nach der am Abgangsort ermittelten Menge.
c) Der Tag der Übergabe an den Käufer oder Transportführer ist für die Berechnung der Zahlungsfrist maßgebend. Sind zwischen Verkäufer und Der Käufer Teilzahlungen vereinbart kommt ohne Nachfristsetzung in Verzug und ist zur Zahlung von Verzugszinsen in der Käufer eine juristische Person oder gesetzlichen Höhe verpflichtet, wenn er die vereinbarten Zahlungstermine überschreitet. Erfüllungsort für Zahlungen ist der Kredit nach Neuss. Bei Zahlungsverzug können wir sofortige Zahlung auch aller sonstigen Forderungen gegenüber dem Inhalt des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und die Restschuld – Kunden verlangen ohne Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig stellenentgegenstehende Zahlungsbedingungen. Bei Nichtzahlung sind wir zur Verweigerung unserer Leistungen berechtigt. Davon unabhängig sind wir jederzeit berechtigt, wenn der Käufer mit mindestens einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Das Gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit der Existenzgründung dient und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld Vorauszahlungen zu verlangen, kann wenn wir nach Abschluss des Geschäfts erfahren, dass das vereinbarte Zahlungsziel für die Sicherung der Verkäufer Forderung nicht mehr vertretbar erscheint.
d) Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. Mit der Annahme ist eine Stundung der Kaufpreisforderung nicht verbunden. Dem Käufer stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nur mit unbestrittenen Gegenforderungen zu.
e) Alle aus der Geschäftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Kontokorrent eingestellt (§ 355 HGB). Rechnungsabschluss ist jeweils zum Quartalsende.
f) Wenn der Käufer irgendeine ihm aus dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zur Zahlung Vertrag erwachsende Verpflichtung nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht erfüllt, sowie bei Insolvenz, gerichtlichem Zahlungsaufschub, Entmündigung, Stilllegung oder Liquidation des rückständigen Betrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer Unternehmens des Käufers, sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom den Vertrag zurückzutreten vollständig oder Schadensersatz statt der Leistung teilweise aufzulö- sen oder die weitere Erfüllung des Vertrags auszusetzen, ohne in irgendeiner Weise schadensersatzpflichtig zu verlangensein und unbeschadet aller weiteren ihr zustehenden Rechte. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch Darüber hinaus werden unsere For- derungen gegen den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Käufer in diesen Fällen sofort fällig und haben wir einen Anspruch auf Ersatz aller unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie aller Folgeschäden, darin inbegriffen entgangener Gewinn; dies lässt die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatanderen ihr gesetzlich zustehenden Rechte unberührt.
3. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von Teilzahlungen, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und b) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
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Zahlung und Zahlungsverzug. 1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe 20.1 Die Rechnungen werden vom Kunden innert 30 Tagen nach Zustellung ohne jeglichen Abzug mit dem zugestellten Einzahlungsschein oder mit Bank- oder Postauftrag an den ESB beglichen, sofern nicht vereinbart ist, dass die Rechnungsbeträge per Lastschriftverfahren direkt der Postcheckkonto oder dem Bankkonto des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung zur Zahlung in bar fälligKunden belastet werden.
220.2 Bestehen bei der jährlichen Abrechnung Guthaben des Kunden bzw. Sind zwischen Verkäufer Guthaben des ESB in der Höhe von bis zu CHF 5.00, so wird dieser offene Betrag auf die nächste Rechnung übertragen. Besteht bei der Schlussabrechnung ein Guthaben des Kunden in der Höhe von weniger als CHF 2.00, so wird der offene Betrag dem Kunden nur bar ausbezahlt. Die Auszahlung erfolgt am Sitz des ESB in Biel.
20.3 Die Bezahlung der Rechnungen in Raten ist nur mit schriftlicher Zustimmung des ESB zulässig. Für die Erstellung eines Ratenzahlungsplans erhebt der ESB eine einmalige Gebühr von CHF 12.00.
20.4 Der ESB kann Forderungen dem Kunden gegenüber zur Verrechnung bringen, sie zum Inkasso an Dritte übergeben oder sie abtreten.
20.5 Für Forderungen aus der laufenden Rechnung für die Wasserversorgung haften bei Handänderungen der bisherige und Käufer Teilzahlungen vereinbart der neue Gebäudeeigentümer solidarisch.
20.6 Nach Ablauf der Zahlungsfrist werden dem Kunden die durch den Zahlungsverzug verursachten zusätzlichen Aufwendungen (Porto, Inkasso, Ein- und ist Ausschaltungen usw.), zuzüglich 5 % Verzugszinsen in Rechnung gestellt.
20.7 Bei Zahlungsverzug erfolgt nach unbenutztem Ablauf der Käufer Zahlungsfrist eine juristische Person erste schriftliche Mahnung mit einer weiteren Zahlungsfrist von 10 Tagen. Wird der ersten Mahnung nicht Folge geleistet, so erfolgt eine zweite schriftliche Mahnung mit einer letzten Zahlungsfrist von 5 Tagen und dem Hinweis, dass der ESB berechtigt ist, den Kunden zu betreiben und/oder ist eine entsprechende Verfügung zu erlassen.
20.8 Die Mahngebühren werden wie folgt festgelegt: Bei der Kredit nach dem Inhalt ersten Zahlungserinnerung oder Mahnung werden keine Gebühren erhoben. Für jede allfällige weitere Mahnung beträgt die Mahngebühr CHF 30.00 zuzüglich MWST, hinzukommen allfällige Inkasso- und Betreibungskosten.
20.9 Bei wiederholtem Zahlungsverzug oder wenn berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertrages für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmtKunden bestehen, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen ESB von Kunden angemessene Vorauszahlung oder Sicherstellung verlangen oder wöchentlich Rechnung stellen. 20.10Bei allen Rechnungen und Zahlungen bezüglich Wasserversorgung können Fehler und Irrtümer während einer Frist von 1 Jahr ab Fälligkeit berichtigt werden. 20.11Bei Beanstandungen der Wasserverbrauchsmessung ist der Kunde nicht berechtigt, die Zahlung der Rechnungsbeträge und die Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen fällig stellen, wenn der Käufer mit mindestens einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Das Gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit der Existenzgründung dient und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld Leistung von Akontozahlungen zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 Wochen zur Zahlung des rückständigen Betrages setzen. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatverweigern.
3. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von Teilzahlungen, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und b) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen werden gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
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Samples: Allgemeine Bedingungen Wasser
Zahlung und Zahlungsverzug. 14.1. Der Kaufpreis Unsere Rechnungen sind innerhalb der in der Auftragsbestätigung genannten Frist zu bezahlen, längstens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum spesen- und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes – spätestens jedoch 8 Tage nach Zugang der schriftlichen Bereitstellungsanzeige – und Aushändigung oder Übersendung der Rech- nung abzugsfrei zur Zahlung in bar fällig. Überweisungen gelten erst mit Eingang des Betrages auf unserem Konto als Zahlung. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, lediglich zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Diskontzinsen sowie alle Bankspesen gehen ausschließlich zu Lasten des Kunden.
24.2. Sind zwischen Verkäufer und Käufer Teilzahlungen Sofern nichts anderes vereinbart und ist wird, sind wir berechtigt, zum Vertragsabschluss 30 % des Entgelts der Käufer eine juristische Person oder ist der Kredit nach dem Inhalt des Vertrages Gesamtleistung in Rechnung zu stellen sowie sachlich gerechtfertigte Teilrechnungen gemäß Baufortschritt zu legen.
4.3. Weiters sind wir berechtigt, alle Forderungen für seine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbstständige berufliche Tätigkeit bestimmt, kann der Verkäufer den Vertrag kündigen und die Restschuld – ohne Rücksicht auf die Fällig- keit etwaiger Wechsel – einschließlich bis zum Fälligkeitstag aufgelaufener vereinbarter Zinsen erbrachte Leistungen fällig zu stellen, wenn der Käufer mit mindestens auch beim Verbraucher, sofern eine Leistung des Kunden zumindest seit sechs Wochen fällig ist und wir unter Androhung dieser Folge den Kunden unter Setzung einer Teilzahlung ganz oder teilweise in Verzug ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer seine Zahlungen allgemein einstellt oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren beantragt ist. Das Gleiche gilt bei einer natürlichen Person als Käufer, wenn der Kredit der Existenzgründung dient und der Nettodarlehensbetrag 50.000,– übersteigt. Statt die Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer dem Käufer schriftlich eine Nachfrist von 2 mindestens zwei Wochen zur Zahlung erfolglos gemahnt haben. Außerdem behalten wir uns im Falle der Zahlungssäumnis des rückständigen Betrages setzenKunden das Recht vor, jegliche Lieferungen und Montagearbeiten einzustellen, bis der Kunde seiner Zahlungspflicht nachkommt und sämtliche offene Rechnungen beglichen hat.
4.4. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Verkäufer Die Berechtigung des Kunden zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung. Bei verschuldetem Zahlungsverzug eines Unternehmers um mehr als 10 Tage sind wir berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Verzugszinsen gem § 456 UGB zu berechnen bzw nach unserer Xxxx auch den Ersatz des tatsächlichen Schadens. Mahn- und Inkassospesen werden nach § 458 UGB verrechnet.
4.5. Bei der Leistung Überschreitung von Zahlungsfristen verfallen gewährte Skonti (Rabatte) und sind wir berechtigt, diese dem Kunden in Rechnung zu verlangenstellen.
4.6. Das Recht Schadenersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt Die Aufrechnung mit von uns bestrittenen und nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf die Leistung rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Kunden ist ausgeschlossen, sobald der Verkäufer statt der Leistung Schadensersatz verlangt hatebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
34.7. Eine zwischen Verkäufer und Käufer getroffene Vereinbarung von Teilzahlungen, die nicht unter Ziffer 2 fällt, kann der Verkäufer kündigen und Zahlung der Restschuld verlangen, wenn
a) der Käufer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilzahlungen ganz oder teilweise in Verzug kommt und der rückständige Betrag mindestens 10% bei einer Laufzeit der Teilzahlung von mehr als 3 Jahren min- destens 5% des Teilzahlungspreises beträgt und
b) der Verkäufer dem Käufer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrages mit der Erklärung gesetzt hat, dass er bei Nichtzahlung innerhalb der Frist die gesamte Restschuld verlange und dem Käufer spätestens mit dieser Fristsetzung ein Gespräch über die Möglichkeiten einer einvernehmlichen Rege- lung angeboten hat. Verlangt der Verkäufer Zahlung der Restschuld, so vermindert sich diese um die Zinsen und sonstigen laufzeit- abhängigen Kosten der Teilzahlungen, die bei staffelmäßiger Berechnung auf die Zeit nach Fälligkeit der Rest- schuld entfallen. Statt Zahlung der Restschuld zu verlangen, kann der Verkäufer im Falle und unter den Voraus- setzungen des Abs.1 a)und b) vom Vertrag zurücktreten. Das Recht Schadensersatz zu verlangen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen. Der Anspruch auf Erfüllung ist ausgeschlossen.
4. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.
5. Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
6. Verzugszinsen werden Bei verschuldetem Zahlungsverzug können wir gegenüber Verbrauchern mit 5% jährlich und ansonsten mit Zinsen in Höhe von 8% jährlich über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnetverrechnen, darüber hinausgehenden Verzugsschaden jedoch nur bei gesonderter Vereinbarung. Die Mahnkosten in Höhe von € 20,- pro Mahnung sind vom Schuldner zu ersetzen.
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