Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1 Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. eines Monats, wer- den die erste und die letzte Mietkaufrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate ist zu Beginn der Vertrags- laufzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten sowie die monatli- chen Entgelte für zusätzliche Leistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus fällig. Die komplette Mietratenum- satzsteuer und die Sonderzahlung sind – soweit nichts ande- res vereinbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit fällig. 3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zum Einzug sämtlicher nach dem Mietkaufvertrag fälligen Beträge der SFD ein SEPA- Basislastschriftmandat zu erteilen. Auf Verlangen der SFD ist der Kunde verpflichtet der SFD ein SEPA- Firmenlastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Pre-Notification (Vorabinformation der SFD an den Kunden über bevorstehende Lastschrifteinzüge) wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification kann nach Xxxx der SFD in Form eines Briefes, einer E-Mail, eines Faxes o- der einer (fern-)mündlichen Information erfolgen. 3.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver- zugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten per anno über dem je- weiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Für jede Mahnung ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages von 15,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verpflichtet. 3.4 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 dieser AGB vor, ist SFD berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages und ohne Mitwirkung des Kunden vorläufig in Besitz zu nehmen.
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Samples: Mietkaufvertrag
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1 4.1 Beginnt die Vertragslaufzeit Mietzeit nicht am 1. eines Monats, wer- den werden die erste und die letzte Mietkaufrate Mietrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate Mietrate ist zu Beginn der Vertrags- laufzeit Mietzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten wei- teren Mietraten sowie die monatli- chen monatlichen Entgelte für zusätzliche zusätzli- che Leistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus fälligVoraus fäl- lig. Die komplette Mietratenum- satzsteuer und die Eine Miet-Sonderzahlung sind ist – soweit nichts ande- res vereinbart anderes ver- einbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit Mietzeit fällig.
3.2 4.2 Der Kunde ist verpflichtet, zum Einzug sämtlicher nach dem Mietkaufvertrag Mietvertrag fälligen Beträge der SFD ein SEPA- Basislastschriftmandat zu erteilen. Auf Verlangen der SFD ist der Kunde verpflichtet der SFD ein SEPA- Firmenlastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Pre-Notification (Vorabinformation der SFD an den Kunden über bevorstehende Lastschrifteinzüge) wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification kann nach Xxxx der SFD in Form eines Briefes, einer E-Mail, eines Faxes o- der einer (fern-)mündlichen Information erfolgen.
3.3 4.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver- zugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten per anno über dem je- weiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Für jede Mahnung ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages von 15,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verpflichtet.
3.4 4.4 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 12.1 dieser AGB vor, ist SFD berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages und ohne Mitwirkung des Kunden vorläufig in Besitz zu nehmen.
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Samples: Mietvertrag
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1 3.1. Beginnt die Vertragslaufzeit nicht am 1. eines Monats, wer- den werden die erste und die letzte Mietkaufrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate ist zu Beginn der Vertrags- laufzeit Vertragslaufzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten sowie die monatli- chen monatlichen Entgelte für etwaige zusätzliche vom Kunden angeforderte Leistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus Voraus fällig. Die komplette Mietratenum- satzsteuer Mietratenumsatzsteuer und die Sonderzahlung sind – soweit nichts ande- res anderes vereinbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit fällig.
3.2 3.2. Der Kunde ermächtigt SCANIA hiermit, sämtliche nach dem Mietkaufvertrag fälligen Beträge von dem angegebenen Kundenkonto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, zum Einzug sämtlicher nach dem Mietkaufvertrag fälligen Beträge auf Verlangen von SCANIA ein SEPA Mandat im Sinne der SFD ein SEPA- Basislastschriftmandat zu erteilen. Auf Verlangen der SFD ist der Kunde verpflichtet der SFD ein SEPA- Firmenlastschriftmandat VO (EU) 260/2012 zu erteilen. Die Frist für die Pre-Notification (Vorabinformation der SFD von SCANIA an den Kunden über bevorstehende Lastschrifteinzüge) wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification kann nach SCANIAs Xxxx der SFD in Form eines Briefes, einer E-Mail, eines Faxes o- der oder einer (fern-)mündlichen Information erfolgen.
3.3 3.3. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver- zugszinsen Verzugszinsen in Höhe von 9 9,2 %-Punkten per anno über dem je- weiligen jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 456 UGB berechnet. Für jede Mahnung ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages von 15,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verpflichtet.
3.4 3.4. Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 11.1. dieser AGB vor, ist SFD SCANIA berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages und ohne Mitwirkung des Kunden vorläufig in Besitz zu nehmen.
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Samples: Mietkaufvertrag
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1 Beginnt die Vertragslaufzeit Leasingzeit nicht am 1. eines Monats, wer- den werden die erste und die letzte Mietkaufrate Leasingrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate Leasingrate ist zu Beginn der Vertrags- laufzeit Leasingzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten Leasingraten sowie die monatli- chen monatlichen Entgelte für zusätzliche Leistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus Voraus fällig. Die komplette Mietratenum- satzsteuer und die Eine Leasing-Sonderzahlung sind ist – soweit nichts ande- res anderes vereinbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit Leasingzeit fällig.
3.2 Der Kunde ist verpflichtet, zum Einzug sämtlicher nach dem Mietkaufvertrag Leasingvertrag fälligen Beträge der SFD ein SEPA- Basislastschriftmandat zu erteilen. Auf Verlangen der SFD ist der Kunde verpflichtet der SFD ein SEPA- Firmenlastschriftmandat zu erteilen. Die Frist für die Pre-Notification (Vorabinformation der SFD an den Kunden über bevorstehende Lastschrifteinzüge) wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification kann nach Xxxx der SFD in Form eines Briefes, einer E-Mail, eines Faxes o- der oder einer (fern-)mündlichen Information erfolgen.
3.3 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver- zugszinsen Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten per anno über dem je- weiligen jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB berechnet. Für jede Mahnung ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages von 15,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verpflichtet.
3.4 Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 dieser AGB vor, ist SFD berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages und ohne Mitwirkung des Kunden vorläufig in Besitz zu nehmen.
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Samples: Leasing Agreement
Zahlung und Zahlungsverzug. 3.1 3.1. Beginnt die Vertragslaufzeit Leasingzeit nicht am 1. eines Monats, wer- den werden die erste und die letzte Mietkaufrate Leasingrate anteilig nach Tagen berechnet. Die erste Mietkaufrate Leasingrate ist zu Beginn der Vertrags- laufzeit Leasingzeit fällig. Die weiteren Mietkaufraten Leasingraten sowie die monatli- chen monatlichen Entgelte für etwaige zusätzliche vom Kunden angeforderte Leistungen sind jeweils am Monatsersten im voraus Voraus fällig. Die komplette Mietratenum- satzsteuer und die Eine Leasing-Sonderzahlung sind ist – soweit nichts ande- res anderes vereinbart – vor Beginn der Vertragslaufzeit Leasingzeit fällig.
3.2 3.2. Der Kunde ermächtigt SCANIA hiermit, sämtliche nach dem Leasingvertrag fälligen Beträge von dem angegebenen Kundenkonto im SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, zum Einzug sämtlicher nach dem Mietkaufvertrag fälligen Beträge auf Verlangen von SCANIA ein SEPA Mandat im Sinne der SFD ein SEPA- Basislastschriftmandat zu erteilen. Auf Verlangen der SFD ist der Kunde verpflichtet der SFD ein SEPA- Firmenlastschriftmandat VO (EU) 260/2012 zu erteilen. Die Frist für die Pre-Notification (Vorabinformation der SFD von SCANIA an den Kunden über bevorstehende Lastschrifteinzüge) wird auf einen Tag verkürzt. Die Pre-Notification kann nach SCANIAs Xxxx der SFD in Form eines Briefes, einer E-Mail, eines Faxes o- der oder einer (fern-)mündlichen Information erfolgen.
3.3 3.3. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden Ver- zugszinsen Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkten 9,2%-Punkten per anno über dem je- weiligen jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 456 UGB berechnet. Für jede Mahnung ist der Kunde zur Zahlung eines Betrages von 15,00 Euro zuzüglich Umsatzsteuer verpflichtet.
3.4 3.4. Liegen die Voraussetzungen nach Ziffer 11.1 11.1. dieser AGB vor, ist SFD SCANIA berechtigt, das Fahrzeug zur Sicherung seines Eigentums bzw. zur Abwendung von Schäden auch ohne Kündigung des Vertrages und ohne Mitwirkung des Kunden vorläufig in Besitz zu nehmen.
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Samples: Leasing Agreement