Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt Musterklauseln

Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 5.1. Zahlungsziel Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug rein netto fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung die- ses Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des jeweils geltenden Verzugszinssatzes zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kauf- männischen Fälligkeitszins gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt (§ 353 HGB).
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 6.1 Der Kaufpreis mitsamt den Nebenkosten ist unver- züglich nach Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen und in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt wird ausdrücklich auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der OPERTIS GmbH verwiesen. Diese werden auf Anfrage vom Lizenzgeber zur Einsichtnahme bereitgestellt oder sind unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xx/xxxxxxx- support/downloads/ öffentlich zugänglich und einsehbar.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Für alle Rechnungen gelten, ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung, 10 Tage rein netto, zzgl. MWSt. und 5 Prozent für Material/Spesen. Skonto wird nicht gewährt. «2be Design» behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Ausführung des Auftrags ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Verzugsfolgen für «2be Design» gestoppt werden. Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, werden ohne Verzug fällig. Abnahmeverzug, z.B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Fakturierung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt bei Beanstandungen, die von «2be Design» gutgeheissen wurden, Zahlungen zurückzubehalten oder zu reduzieren. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von «2be Design».
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 8.1. Es gelten ausschließlich die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen; der Besteller ist nicht zum Skontoabzug berechtigt. Bei Zahlung durch Scheck gilt die Zahlung erst als erbracht, wenn Gutschrift auf unserem Konto erfolgt ist. Die Preise sind netto zuzüglich der geltenden Mehrwertsteuer zu verstehen. Abzüge bei Barzahlung sind nur zulässig, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 2.1 Nedato ist dazu berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu fordern, wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages die Finanzlage des Käufers die Erfüllung seiner Verpflichtungen zweifelhaft erscheinen lässt. Wenn eine solche Sicherheitsleistung nicht bereitgestellt wird, ist Xxxxxx dazu berechtigt, den Vertrag auszusetzen und/oder auf zu lösen und von der Gegenpartei einen vollständigen Schadensersatz zu verlangen.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 1. Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage an seine Auftragsbestätigung (Bestellung §145 BGB) gebunden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 6.1. Soweit in der Bestellmaske nicht nur eine bestimmte Zahlungsweise akzeptiert wird, können Sie über die von uns angebotenen Zahlungsmethoden bezahlen, insbesondere mittels Kreditkarte, durch Überweisung an das in der Rechnung angegebene Konto (= Vorkasse). Besteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können nur mit Kreditkarte und gegen Vorauskasse zahlen. Bei Auslandsaufträgen mit einem Warenwert von über € 100,-- akzeptieren wir nur Vorkasse.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Zahlungen erfolgen generell nach VdK-Bedingungen, d.h. Rechnungen mit Eingangsdatum zwischen dem 1. und 15. eines Monats, werden am 15. des folgenden Monats gezahlt, solche mit Eingangsdatum zwischen dem 16. und 30./31. am 30./31. des Folgemonats, bzw. am jeweils folgenden Werktag, jeweils unter Abzug von 3% Skonto. Voraussetzung für die Anwendung der genannten Datums- grenzen ist, dass die der Berechnung zugrunde liegenden Lieferungen nicht später als maximal 3 Werktage nach Rechnungsdatum bei der Firma Knapheide eingehen. Ansonsten gilt das Wareneingangsdatum als Rechnungsdatum. Abweichende Bedingungen und deren zeitliche und inhaltliche Gültigkeit sind –von beiden Seiten akzeptiert- schriftlich zu dokumentieren, wenngleich der Zahlungslauf in Form eines zweimaligen Monatsturnus immer bestehen bleibt. Im Zweifelsfalle sind hierdurch Verschiebungen der Zahlungseingänge von bis zu drei Tagen möglich. Die vereinbarten Zahlungsfristen bleiben hiervon unberührt. Der einfache Eigentumsvorbehalt des/der Lieferanten gilt ausdrücklich als anerkannt, der erweiterte und verlängerte hingegen nicht.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. (1) Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht etc. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer maßgeblich.