Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. (1) Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht etc. zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer maßgeblich.
(2) Zahlungsverkehr und Kreditwürdigkeit: Wir sind berechtigt, von unserem Kunden, sofern er Verbraucher ist, ab Verzug Zinsen i. H. v. 5 % über dem Basiszinssatz und soweit er kein Verbraucher ist, 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen; die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
(3) Wir sind des Weiteren berechtigt, zur Beitreibung unserer Forderungen ein Inkassobüro zu beauftragen. Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern.
(4) Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
(5) Unsere Leistungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat.
(6) Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern, soweit diese nicht Verbraucher sind, unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.
(7) Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht.
(8) Als Veräußerung im Sinne der Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllun...
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen und in Bezug auf den Eigentumsvorbehalt wird ausdrücklich auf die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB der OPERTIS GmbH verwiesen. Diese werden auf Anfrage vom Lizenzgeber zur Einsichtnahme bereitgestellt oder sind unter xxxx://xxx.xxxxxxx.xx/xx/xxxxxxx- support/downloads/ öffentlich zugänglich und einsehbar.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 2.1 Nedato ist dazu berechtigt, eine Sicherheitsleistung zu fordern, wenn nach dem Zustandekommen des Vertrages die Finanzlage des Käufers die Erfüllung seiner Verpflichtungen zweifelhaft erscheinen lässt. Wenn eine solche Sicherheitsleistung nicht bereitgestellt wird, ist Xxxxxx dazu berechtigt, den Vertrag auszusetzen und/oder auf zu lösen und von der Gegenpartei einen vollständigen Schadensersatz zu verlangen.
2.2 Die von Nedato gelieferte Xxxx bleibt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vollständig bezahlt wurde und Xxxxxx auch anderweitig keine Forderungen gegen den Käufer mehr hat, Eigentum von Nedato, auch wenn sie nicht mehr in der Form und Verpackung, in der sie von Nedato geliefert wurden, anwesend sind. Durch den Abschluss des Vertrags erteilt die Gegenpartei Nedato ihre unwiderrufliche Zustimmung und Vollmacht zum Betreten von Geländen und Gebäuden der Gegenpartei, um ihren Eigentumsvorbehalt auszuüben und die gelieferte Ware zurückzunehmen.
2.3 Außer bei schriftlicher anderslautender Vereinbarung ist das Zahlungsziel 30 Tage nach Rechnungsdatum. Geht die Zahlung nicht innerhalb dieser Frist bzw. innerhalb einer ggf. vereinbarten anderen Frist ein, stellt Nedato Zinsen in Höhe von 1,5 % pro Monat in Rechnung, zahlbar ab Fälligkeitsdatum, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Alle ggf. anfallenden Einziehungskosten, einschließlich eventueller außergerichtlicher Einziehungskosten, gehen auf Rechnung des Käufers.
2.4 Die Zahlung durch Nedato geschieht innerhalb der vereinbarten Frist nach Rechnungsdatum, mit der Möglichkeit der Verrechnung gegen alle ggf. vom Verkäufer zu übernehmenden Kosten sowie gegen eventuelle anders begründete Forderungen.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 6.1. Soweit in der Bestellmaske nicht nur eine bestimmte Zahlungsweise akzeptiert wird, können Sie über die von uns angebotenen Zahlungsmethoden bezahlen, insbesondere mittels Kreditkarte, durch Überweisung an das in der Rechnung angegebene Konto (= Vorkasse). Besteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können nur mit Kreditkarte und gegen Vorauskasse zahlen. Bei Auslandsaufträgen mit einem Warenwert von über € 100,-- akzeptieren wir nur Vorkasse.
6.2. Kommen Sie in Zahlungsverzug, sind wir zur Erhebung von Zinsen in Höhe von 5% über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. berechtigt. Falls uns ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
6.3. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von Anbieter. Der Eigentumsvorbehalt erlischt mit vollständiger Bezahlung der Ware.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Wurde keine Barzahlung in der Kasse des Lieferanten vereinbart, ist der Abnehmer verpflichtet, die Rechnung in voller Höhe innerhalb des in der Rechnung angeführten Termins zu zahlen. Der Lieferant stellt die Rechnung bei der Warenlieferung an den Abnehmer aus. Bei Zweifeln gilt, dass die Rechnung an den Abnehmer drei Tage nach der Warenlieferung zugestellt wurde. Die ausgestellte Rechnung dient gleichzeitig als Lieferschein und weist die Warenlieferung an den Abnehmer nach, bei einer Sendung gilt sie als Bestätigung für ihre Abfertigung. Bei einer Nichteinhaltung des Rechnungsfälligkeitstermins verpflichtet sich der Abnehmer, eine Vertragsstrafe in der Höhe von 0,05 % des Rechnungsbetrages für jeden Verzugstag und ab dem 7. Verzugstag in der Höhe von 0,2 % täglich für jeden Verzugstag bis zur Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages zu entrichten. Bis zur Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages einschließlich allfälliger Vertragsstrafen bleibt die Ware Eigentum des Lieferanten. Nach der Entrichtung des gesamten Betrages geht das Eigentumsrecht an den Käufer über. Wird die Rechnung innerhalb der Fälligkeitsfrist nicht bezahlt, kann die Ware weggenommen werden. Der Abnehmer verpflichtet sich, den Mitarbeitern des Lieferanten die Wegnahme der Ware zu ermöglichen. Die Pflicht des Abnehmers zur Zahlung der Vertragsstrafe, der Verzugszinsen und des Schadensersatzes, sowie der mit der Warenabnahme und dem Vertragsrücktritt verbundenen Kosten ist dadurch nicht berührt.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 6.1 Der Kaufpreis mitsamt den Nebenkosten ist unver- züglich nach Zustandekommen des Kaufvertrages zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 1. Der Auftraggeber ist, soweit nicht anders vereinbart, 30 Tage an seine Auftragsbestätigung (Bestellung §145 BGB) gebunden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein Vertragsabschluss erfolgt mit schriftlicher Bestätigung des Angebotes durch den Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist nach der Auftragsbestätigung, falls nicht anders vereinbart und von beiden Seiten schriftlich bestätigt, verpflichtet eine Anzahlung in Höhe von 50 Prozent der im Angebot ausgewiesenen Gesamtsumme zu leisten. Mit der Auftragsbestätigung stellt YACHT & ART GmbH eine Rechnung über die vom Auftraggeber zu leistende Anzahlung.
3. Die ausstehende Rechnungssumme ist nach erbrachter Montageleistung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zu bezahlen.
4. Bei Aufträgen, deren Durchführung länger als 31 Tage dauert, können Abschlagszahlungen (zwischen 50 % und 100%) verlangt werden.
5. Kleinaufträge können gegen Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Bestellers zum Versand gebracht werden. Sofern keine Festpreisabsprache getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen, wegen veränderter Lohn-, Material-, Betriebs- und Vertriebskosten und Kosten für die Lieferung, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten.
6. Die Bezahlung aller Lieferungen und Leistungen hat ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungseingang zu erfolgen, es sei denn, es bestehen andere Vereinbarungen, die sowohl vom Auftragnehmer als auch vom Auftraggeber in schriftlicher Form bestätigt sind. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsziele ist YACHT & ART GmbH berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 1,5% des ausstehenden Betrags pro Monat zu belasten. YACHT & ART GmbH ist berechtigt jegliche Forderungen an Dritte abzutreten. YACHT & ART GmbH behält sich ebenfalls das Recht vor, bei überfälligen Forderungen ausstehende Dienstleistungen nicht auszuführen und/oder alle zukünftigen Bestellungen zu stornieren. Der Kunde ist verpflichtet, für alle Kosten aufzukommen, die auf Grund von Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen für YACHT & ART GmbH entstehen. Zu diesen Kosten zählen nicht nur, aber auch Inkasso- und Anwaltskosten, sowie entstehende Kosten für den Verwaltungsaufwand.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. Für alle Rechnungen gelten, ohne anders lautende, schriftliche Vereinbarung, 10 Tage rein netto, zzgl. MWSt. und 5 Prozent für Material/Spesen. Skonto wird nicht gewährt. «2be Design» behält sich das Recht vor, auch nach Bestellungsannahme Zahlungsgarantien zu verlangen. Bleiben diese aus, kann die Ausführung des Auftrags ohne Rücksprache mit dem Kunden und ohne Verzugsfolgen für «2be Design» gestoppt werden. Kosten, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallen sind, werden ohne Verzug fällig. Abnahmeverzug, z.B. von Drucksachen, hat keinen Einfluss auf die Fakturierung und führt nicht zu einer Verlängerung der Zahlungsfristen. Der Kunde ist auch nicht berechtigt bei Beanstandungen, die von «2be Design» gutgeheissen wurden, Zahlungen zurückzubehalten oder zu reduzieren. Bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung bleibt die erbrachte Leistung Eigentum von «2be Design».
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 5.1. Zahlungsziel Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug rein netto fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung die- ses Zahlungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des jeweils geltenden Verzugszinssatzes zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendma- chung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kauf- männischen Fälligkeitszins gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt (§ 353 HGB).
5.2. Zahlungen Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die TRINA- MIC geleistet werden.
5.3. Zahlungszeitpunkt Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem Konto der TRINAMIC.
5.4. Fälligkeit Ist ein Kunde in Verzug, so werden alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt. 5.1. Zahlungsziel Alle Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt ohne Abzug rein netto fällig, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung dieses Zah- lungsziels sind wir berechtigt, ab Fälligkeit Zinsen in Höhe des jeweils geltenden Ver- zugszinssatzes zu verlangen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weiterge- henden Verzugsschadens vor. Der Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins gegenüber Kaufleuten bleibt unberührt (§ 353 HGB).
5.2. Zahlungen Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur an die TRINAMIC Motion Control GmbH & Co. KG geleistet werden.
5.3. Zahlungszeitpunkt Maßgeblich für den Zahlungszeitpunkt ist der Eingang der Gutschrift auf dem Konto der TRINAMIC Motion Control GmbH & Co. KG.
5.4. Fälligkeit Ist ein Kunde in Verzug, so werden alle noch offenen Rechnungen sofort zur Zahlung fällig.