Zustandekommen des Kaufvertrages Musterklauseln

Zustandekommen des Kaufvertrages. 6.1 Jedes Gebot – egal in welcher der unter „4“ beschrie- benen Form – stellt ein Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages zwischen dem Kunden und dem Einlieferer (bei Fremdware) und KASTERN (bei Eigenware) dar. Das Gebot ist verbindlich und nicht widerrufbar. 6.2 Der Kaufvertrag über die angebotenen Objekte kommt mit dem erfolgten Zuschlag zustande. 6.3 Der Zuschlag verpflichtet zur Zahlung des Kaufpreises und zur Abnahme der Objekte.
Zustandekommen des Kaufvertrages. Vor Abschicken der Bestellung können Sie die Daten jederzeit korrigieren, indem Sie die hierfür im Bestellablauf vorgesehenen und erläuterten Korrekturhilfen nutzen. Sodann erfolgt nach Betätigen der Schaltfläche „Weiter zur Kasse“ der Login über ein bereits bestehendes Kundenkonto oder die Anmeldung als Neukunde. Mit dem Absenden Ihrer Bestellung durch Anklicken der Schaltfläche „Jetzt zahlen“ geben Sie eine rechtsverbindliche Bestellung im Hinblick auf die im Warenkorb befindlichen Waren ab. Ihre Bestellung kann jedoch nur abgegeben und über die CURE APP an mich übermittelt werden, wenn Sie sich durch Setzen eines entsprechenden Häkchens mit der Geltung dieser AGB einverstanden erklären, diese dadurch in Ihre Bestellung aufnehmen und erklären, die Verbraucherwiderrufsbelehrung und meine Datenschutzhinweise zur Kenntnis genommen und verstanden zu haben. Nach erfolgreicher Übermittlung Ihrer Bestellung wird Ihnen auf Ihrem Bildschirm in der CURE APP eine Zusammenfassung Ihrer Bestellung angezeigt („Bestellbestätigung), die Sie über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Die Bestellbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung in der CURE APP eingegangen ist und stellt keine Annahme Ihres Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch mich, die von der CURE APP mit einer gesonderten E-Mail oder Push-Nachricht („Auftragsbestätigung“) an Sie versandt wird und in der Ihre Bestellung nochmals aufgeführt ist, spätestens jedoch durch Lieferung der Ware zustande. In der Auftragsbestätigung wird Ihnen der Vertragstext (bestehend aus Ihrer Bestellung, AGB inklusive Verbraucherwiderrufsbelehrung und der Datenschutzerklärung übersandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Ihre Rechnung lege ich meiner späteren Lieferung an Sie bei.
Zustandekommen des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt durch Zuschlag des öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerers zwischen dem Bieter (Live-Online-Telefon) als Käufer und dem Eigentümer zustande.
Zustandekommen des Kaufvertrages. (1) Angebote des Verkäufers sind freibleibend bis zur endgültigen Annahme des Käufers und Auftragsbestätigung durch den Verkäufer. Bestellungen, Ergänzungen und Änderungen einer Bestellung, Vereinbarungen, mündliche Nebenabreden, Garantien und sonstige Zusicherungen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder durch ein elektronisches Medium wie Fax oder E-mail bestätigt werden. Prospektaussagen von Herstellern oder eigenen Prospekten sind nur dann verbindlich, wenn es sich als um verbindlich kenntlich gemachte Leistungsbeschreibungen handelt und nicht um unverbindlich beschreibende Merkmale. Sofern es sich um Leistungsbeschreibungen handelt, werden diese nicht von dem Verkäufer als wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages garantiert. (2) Ein Kaufvertrag zwischen Verkäufer und Käufer kommt durch Annahme des Kaufangebotes des Käufers zustande. Die Annahmeerklärung des Verkäufers steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Verkäufer durch schriftliche Auftragsbestätigung das Zustandekommen des Vertrages binnen einer Frist von vier Wochen nach Annahme des Kaufangebotes des Käufers bestätigt. Erfolgt keine schriftliche Auftragsbestätigung im Rahmen der Annahmefrist des Angebotes, so hat der Käufer dem Verkäufer eine Frist von zwei weiteren Wochen zu setzen. Nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist hat der Käufer das Recht von seinem Angebot zurückzutreten. (3) Ein Vertrag kommt auch zu diesen Bedingungen zustande, wenn der Verkäufer eine Bestellung des Käufers tatsächlich ausführt.
Zustandekommen des Kaufvertrages. 11.1 Der Kaufvertrag kommt durch die Zuteilung zustande, unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 7:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches. Erfolgt eine Versteigerung im Auftrag eines Treuhänders, kommt der Kaufvertrag unter der auflösenden Bedingung zustande, dass die Zustimmung des Konkursrichters zum Abschluss des Kaufvertrages verweigert wird. Die Teilnahme an einer Auktion bedeutet für einen Bieter nicht, dass ein Los einfach an ihn verkauft wird. Auch wenn auf der Auktionswebsite angegeben ist, dass eine Auktion unter Zuschlag stattfindet, muss ein Höchstgebot nicht zu einem Kaufvertrag führen. 11.2 Es wird davon ausgegangen, dass Ihnen bekannt ist, dass die auf der Auktion zum Verkauf angebotenen Waren einem Verkäufer gehören. Soweit nicht BVA, sondern ein Dritter als Verkäufer auftritt, handelt BVA nur als Vermittler und im Namen und für Rechnung des Verkäufers und der Kaufvertrag kommt zwischen Verkäufer und Käufer zustande. Dies ist u.a. dann der Fall, wenn in der Bekanntmachung zur Auktion, im Auktionskatalog und/oder in sonstigen Äußerungen des BVA vermerkt ist, dass die Auktion im Auftrag eines Dritten stattfindet, gleichgültig, ob er namentlich genannt wird oder nicht. 11.3 Die Bestimmungen des Artikels 11.1 gelten nicht in der in Artikel 7:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches genannten Situation. In dem Fall, dass Abschnitt 7:2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches anwendbar ist, wird der Verkäufer dem Käufer einen schriftlichen Kaufvertrag zur Verfügung stellen, und der Käufer ist gegenüber dem Verkäufer verpflichtet, seine persönlichen Daten auszufüllen, den schriftlichen Kaufvertrag zu unterzeichnen, zu initialisieren und an den Verkäufer innerhalb einer vom Verkäufer zu bestimmenden angemessenen Frist zurückzugeben. Sofern auf der Auktions-Website nicht ausdrücklich anders angegeben, kann der Käufer den (weiteren) Inhalt des Kaufvertrages nicht mit dem Verkäufer aushandeln. Dieser Inhalt steht zwischen Verkäufer und Käufer fest. Die Bedingungen des Kaufvertrages stellt der Verkäufer BVA bei der Versteigerung von Immobilien (auch im Entwurf) für die Platzierung auf der Auktions-Website zur Verfügung, wo diese Bedingungen vom Bieter eingesehen werden können.
Zustandekommen des Kaufvertrages. 2.4 Vertragssprache
Zustandekommen des Kaufvertrages. Wir schicken Ihnen daraufhin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail ("Empfangsbestätigung") zu, in welcher Ihre Bestellung nochmals aufgeführt wird und die Sie über die Funktion „Drucken“ ausdrucken können. Die Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und stellt keine Annahme Ihres Antrags dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch uns, die mit einer gesonderten E-Mail ("Auftragsbestätigung") versandt wird, spätestens jedoch durch Lieferung der Ware zustande. Wir können unsere Annahme aber auch gemeinsam bereits mit der Empfangsbestätigung erklären. In der Auftrags- oder Empfangsbestätigung oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung der Ware, wird Ihnen der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, AGB und Auftragsbestätigung) von uns auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail oder Papierausdruck) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert. Sie können Ihre vergangenen Bestellungen unter Ihrem Kundenkonto einsehen, falls Sie ein solches registriert haben. Die Registrierung eines Kundenkontos ist keine Bestellvoraussetzung.
Zustandekommen des Kaufvertrages. Der Kaufvertrag kommt erst zustande, wenn wir diesen durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung annehmen. Wenn Sie die Zahlarten „Überweisung“ gewählt haben oder den Kaufvertrag finanzieren, wird dieser allerdings nicht bereits mit Eingang unserer Auftragsbestätigung wirksam. In diesem Falle steht das Zustandekommen des Kaufvertrages unter der aufschiebenden Bedingung des endgültigen Zahlungseingangs.
Zustandekommen des Kaufvertrages. Der Vertrag, der aufgrund einer, im Webshop online (elektronisch) abgegebenen Bestellung zustande gekommen ist, gilt als ein Vertrag, der zwischen Parteien, die nicht anwesend sind, abgeschlossen, dieser Vertrag gilt nicht als schriftlicher Vertrag, der Anbieter legt diesen nicht ab, und ist später auch nicht verfügbar. Sprache des Vertragsabschlusses ist ungarisch. Das Eingehen der Bestellung beim Anbieter auf dem elektronischen Weg gilt als Anspruchsanmeldung (Angebot) des Käufers. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Anbieter über die Durchführbarkeit der Bestellung den Käufer in einer elektronischen Nachricht informiert. Sowohl die Anspruchsanmeldung, als auch die Bestätigung gilt dann als beim jeweils anderen als angekommen, wenn es für ihn verfügbar ist. Der Anbieter haftet nicht für eventuell entstehende Schäden, die dadurch entstehen können, dass die von ihm gesendete Rückmeldung aus Gründen (vom Käufer falsch angegebene E-Mail-Adresse, technischer oder sonstiger Fehler des E-Mail-Anbieters), die nicht an ihm liegen falsch, unleserlich oder in der Spam-Mappe ankommt, die Rückmeldung gilt in solchen Fällen auch als für den Käufer verfügbar. In dem Falle, dass das Produkt nicht auf Lager ist, informiert der Anbieter den Käufer in einer elektronischen Nachricht, entweder quittiert es Käufer, oder er kann von seiner Bestellung zurücktreten. In dem Falle wird der Vertrag an dem Tag wirksam, an dem der Anbieter den Käufer in einer elektronischen Nachricht darüber informiert, dass er das bestellte Produkt dem Kurier übergeben hat und der Käufer die voraussichtliche Zeit der Erfüllung quittiert (die Bestellung nicht storniert).

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  • Zustandekommen des Vertrages a) Der Versicherungsvertrag kommt mit der Annahme des ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruckes (z. B. mit der Aushändigung des Versiche- rungsscheins) zustande. b) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und erfolgt die Beitragszahlung, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Einganges des ordnungsgemäß ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Bezahlung bzw. Überweisung des Beitrages (Datum des Poststempels bzw. Datum auf dem Quittungsabschnitt des Geldinstituts) als zustande gekommen. Als Ver- sicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordruckes. c) Wird die Versicherung auf dem vom Versicherer hierfür vorgesehenen und gültigen Formular beantragt und die vorgesehene Einzusgermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Vordrucks beim Versicherer, bereits mit dem Tage der Absendung (Datum des Poststempels) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller verbliebene Durchschrift des Antragsvordrucks. d) Wird die Versicherung auf elektronischem Weg mit dem bereitgestellten Online-Formular beantragt und die Einzugsermächtigung erteilt, so gilt der Vertrag, vorbehaltlich des Eingangs des ausgefüllten Online-Formu- lars beim Versicherer, bereits mit dem Tag der Absendung (Datum des E-Mail-Versands) als zustande gekommen. Als Versicherungsschein gilt die dem Antragsteller auf elektronischem Weg übermittelte Versiche- rungsbestätigung. Für a – d gilt: Der Versicherungsvertrag kommt endgültig erst zustande, wenn Sie innerhalb der Widerrufsfrist Ihr Widerrufsrecht nicht ausgeübt haben. Für Personen, die die Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit nicht erfül- len, kommt der Versicherungsvertrag auch nicht durch Einzahlung oder Ent- gegennahme des Beitrages zustande. Wird für eine nichtversicherungsfähige Person dennoch der Beitrag gezahlt, so steht der Beitrag dem Absender – unter Abzug der Kosten des Versicherers – zur Verfügung.

  • Zustandekommen des Vertrags Vor Abgabe Ihres Antrags erhalten Sie mit diesen Verbraucherinformationen die Allgemeinen, Besonderen und Speziellen Versicherungsbedingungen und gegebenenfalls sonstige vertragsrelevante Informationen, sofern Sie hierauf nicht ausdrücklich verzichten. Die Aufnahme Ihres Antrags stellt Ihr Angebot zum Abschluss eines oder mehrerer Versicherungsverträge dar. Den Versicherungsschein (Police) erhalten Sie per Post. Mit Zugang der Police ist der Versicherungsvertrag geschlossen, sofern Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben.

  • Mindestlaufzeit des Vertrages Der Vertrag unterliegt keiner Mindestlaufzeit.

  • Laufzeit des Vertrages Die Vertragsdauer entnehmen Sie bitte unserem Vorschlag bzw. dem Antrag. Versicherungsverträge mit mindestens einjähriger Vertragsdauer verlängern sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf der anderen Partei eine Kündigung in Textform zugegangen ist. Dies gilt nicht für Verträge mit einmaligem Beitrag oder für Verträge ohne Verlängerungsvereinbarung.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Verbindlichkeit des Vertrages Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in seinen übrigen Teilen verbindlich. Das gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.

  • Vorvertragliche Anzeigepflichten des Versicherungsnehmers 23.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebliche Umstände Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für den Entschluss des Versicherers erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Ver- tragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt. Gefahrerheblich sind die Umstände, die geeignet sind, auf den Entschluss des Versicherers Einfluss auszuüben, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Wird der Vertrag von einem Vertreter des Versicherungsnehmers geschlossen und kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, muss sich der Versicherungsnehmer so behandeln lassen, als habe er selbst davon Kenntnis gehabt oder dies arglistig verschwiegen.

  • Übertragung des Vertrages Die Vertragspartner sind berechtigt, die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag als Gesamtheit auf einen personell, technisch und wirtschaftlich leistungsfähigen Dritten zu übertragen. Eine Übertragung nach Satz 1 ist dem jeweils anderen Vertragspartner rechtzeitig im Voraus mitzuteilen. In diesem Fall hat der andere Vertragspartner das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Übertragung zu kündigen. Hierauf wird der andere Vertragspartner vom übertragenden Vertragspartner in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Das Recht zur Abtretung von Forderungen nach § 398 BGB sowie eine gesetzliche Rechtsnachfolge, insbesondere bei Übertragungen im Sinne des Umwandlungsgesetzes oder in Fällen der rechtlichen Entflechtung des Netzbetriebs nach § 7 EnWG, bleiben von dieser Ziffer unberührt.

  • Zusammenfassung Zusammenfassungen bestehen aus bestimmten Offenlegungspflichten, den sogenannten "Punkten". Diese Punkte sind in den nachfolgenden Abschnitten A – E gegliedert und nummeriert (A.1 – E.7). Diese Zusammenfassung enthält alle Punkte, die in eine Zusammenfassung für diese Art von Wertpapieren und für Emittenten dieses Typs aufzunehmen sind. Da einige Punkte nicht zu berücksichtigen sind, ist die Nummerierung zum Teil nicht durchgängig und es kann zu Lücken kommen. Auch wenn ein Punkt aufgrund der Art des Wertpapiers bzw. für Emittenten dieses Typs in die Zusammenfassung aufgenommen werden muss, ist es möglich, dass bezüglich dieses Punkts keine relevante Information zu geben ist. In diesem Fall enthält die Zusammenfassung an der entsprechenden Stelle eine kurze Beschreibung der Schlüsselinformation und den Hinweis "Nicht anwendbar".

  • Erkrankungen des rheumatischen Formenkreises M09.80 Juvenile Arthritis bei sonstigen anderenorts klassifizierten Krankheiten: Mehrere Lokalisationen 1 2,00 EUR 93320