Zahlungshinweise Musterklauseln

Zahlungshinweise. Der Beteiligungspreis ist nach Zustellung der Zulassungsbestätigung/Standmietenrechnung auf das auf der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. Maßgebend für die Zahlung ist der auf der ulassungsbestätigung/Standmietenrechnung angegebene Fälligkeitstermin. Ist die vollständige Mietzahlung nicht bis spätestens zum Fälligkeitstermin eingegangen, kann über den Platz anderweitig verfügt werden. Der Mieter haftet für jeden dadurch entstehenden Mietausfall.
Zahlungshinweise. (1) Die Vergütungssätze der GEMA sind, soweit sich aus der Rechnung nichts Abweichendes ergibt, spätestens innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt kostenfrei an die GEMA zu zahlen. (2) Für jede Mahnung wird ein anteiliger Kostensatz von zur Zeit 4€ erhoben.
Zahlungshinweise. 6.7.1. Alle Gebühren werden zum Ersten des Monats eingezogen. 6.7.2. Die Eltern haften für alle Verbindlichkeiten aus dem Schulvertrag, insbesondere für die Gebühren, gesamtschuldnerisch. Dies bedeutet, dass der Schulträger nach seinem Belieben die Leistung von jedem Elternteil ganz oder zu einem Teil fordern kann. Bis zur Bewirkung der ganzen Leistung bleibt jedes Elternteil dem Schulträger gegenüber zur Zahlung verpflichtet. 6.7.3. Die Eltern sind als Vertragspartei auch dann für die vollständige Zahlung aller Gebühren verantwortlich, wenn ein Dritter die Zahlungen übernimmt. Es obliegt auss- chließlich den Eltern, für die termingerechte Zahlung aller anfallenden Gebühren Sorge zu tragen. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz der Europäischen Zentral- bank. 6.7.4. Der Schulbesuch ist erst nach Zahlung der Registrations-, Assessment- und der Schul- gebühr möglich. Im Falle einer nicht fristgerechten Zahlung der Gebühren, behält sich die Schule vor, den Schulplatz anderweitig zu vergeben. Zeugnisse und andere Schulunterlagen werden den Eltern erst nach vollständigem Zahlungseingang aller Gebühren und offenen Forderungen ausgehändigt.
Zahlungshinweise. Förderstiftung MHH plus Sparkasse Hannover IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Die Stipendien werden zum 1. Oktober vergeben. Verwendungszweck: 10092 Deutschlandstipendium (bitte unbedingt angeben) Datum, Unterschrift Ihre Ansprechpartnerinnen an der MHH sind: Xxxxxxx Xxxx Studiendekanat Telefon: 0511/000 0000 E-Mail: xxxx.xxxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx Xxxxxx Xxxxxxxx Stabstelle Fundraising Telefon: 0511/000 0000 E-Mail: xxxxxxxx.xxxxxx@xx-xxxxxxxx.xx • Sie fördern eine/n oder mehrere Stipendiatin/nen/Stipendiaten für ein oder mehrere Jahr/e (mind. 1.800 €) • Sie legen fest, aus welchem Stu- diengang der/die Studierende/n gefördert werden. • Sie werden zu unserer Stipendienfeier eingeladen und lernen `Ihre/n` Stipendiatin/Stipendiaten kennen. • Wir würdigen Ihr Engagement im Rahmen unserer Öffentlichkeitsarbeit. • Sie nutzen das Logo des Deutsch- landstipendiums „Wir fördern das Deutschlandstipendium“ für z.B. Ihre Website oder E-Mail-Signatur. • Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung. • Ihre Spende ist steuerlich absetzbar. • Sie spenden eine Summe Ihrer Xxxx in unseren Stipendienfonds. • Aus diesem Fonds vergeben wir die Stipendien fachungebunden. • Sie erhalten von uns eine Zuwendungsbescheinigung. • Ihre Spende ist steuerlich absetzbar.
Zahlungshinweise. Die Miete für das Objekt wird im Voraus entrichtet. Dazu sind im Mietvertrag Zahlungsweisen vereinbart. Die Kaution wird Ihnen nach Abreise in der Regel innerhalb 20 Tagen angewiesen, sofern die Übergabe ohne Mängel erfolgte und wir das OKAY durch das Vor – Ort – Personal erhalten haben. Die Kaution für das OG beträgt 100 CHF / 100 Euro, für das EG beträgt die Kaution 70 CHF / 70 Euro. Für das ganze Haus wird eine Kaution von 150 CHF / 150 Euro fällig. Auf unserer Internetseite finden Sie einen Link für die Kaution. Dort können Sie Ihre Daten für die Rückvergütung eintragen.
Zahlungshinweise. Die monatliche Miete ist im Voraus jeweils zum 1. eines Monats zu Gunsten des Xxxxxx der PSR bei der Stadtsparkasse Remscheid, IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00, BIC: XXXXXXXXXXX fällig und erfolgt ausschließlich über SEPA-Basislastschriftverfahren. Der fällige Mietzins wird jeweils zum 01. Werktag eines jeden Monats eingezogen. Dieser Hinweis ist ebenfalls auf unserem Anschreiben zur Anmietung von Einstellplätzen enthalten und ersetzt die 14-tägige Vorlaufzeit zur Ankündigung einer Abbuchung im Rahmen von SEPA-Lastschriftmandaten. Sollte das Konto des Mieters/der Mieterin die erforderliche Deckung nicht aufweisen, so besteht seitens des Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Im Falle einer Rücklastschrift trägt der/die Zahlungspflichtige die Kosten für Bankspesen und Mahngebühren. Bei Nichterfüllung der Zahlungspflicht ist die PSR berechtigt, die Parkkarte(n) einzuziehen und den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
Zahlungshinweise. Die Zahlung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung bar und ohne Abzug frei Zahlstelle <HT> zu leisten, und zwar unabhängig davon, ob die Ware bereits eingegangen ist, ob sie mangelhaft ist oder ob die technischen Begleitunterlagen vollständig sind. Bei Zielüberschreitung berechnet <HT> Verzugszinsen mit 8% über dem Basiszins. Die Geltendmachung eines weitergehenden nachweisbaren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Schecks und Wechsel werden nur erfüllungshalber und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Gegen Forderungen von <HT> darf der Kunde nur solche Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Werden nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die geeignet sind, die Zahlungsfähigkeit und/oder die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern, so werden sämtliche Forderungen ohne Rücksicht auf die Fälligkeit etwa hereingenommener Wechsel fällig. Derartige Umstände berechtigen <HT> ferner, für bereits fällige Forderungen Sicherheiten in Form von Bankbürgschaften usw. zu fordern. Weiterhin ist <HT> berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung aufzuführen. Nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist <HT> berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Zahlungshinweise. Sofern andere Zahlungsmodalitäten nicht ausdrücklich vereinbart worden sind, ist die gesamt Vergütung sämtlicher Leistungen von PRS Licht-&Tontechnik ohne Abzüge sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
Zahlungshinweise. 7.5.1. Alle Gebühren sind ohne Abzug von Bankspesen und anderen Gebühren sowie unter Angabe des Schülernamens und Rechnungsnummer auf folgendes Konto der Heidelberg International School gGmbH zu zahlen: Deutsche Bank Kontonummer 745 700 500 BLZ 100 700 00 IBAN: DE 94 1007 0000 0745 7005 00 SWIFT: DEUTDEBBXXX Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Rechnungen drei Wochen nach Rechnungsstellung fällig. 7.5.2. Alle monatlichen Schulkosten werden jeweils am Ersten eines Monats fällig. Zahlungspläne sind entsprechend der vereinbarten Termine fällig und werden in einer separaten Vereinbarung festgehalten. Sämtliche an den Schulträger zu zahlende Beträge inklusive vereinbarter Zahlungspläne, werden ausschließlich per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Schulträger wird durch Erteilung des SEPA-Mandats zum Einzug der jeweils fälligen Schulkosten ermächtigt. Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg per E-Mail. Der Schulträger ist berechtigt, den Eltern für jede Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von 2,50 EUR und für jede zurückgebuchte Lastschrift die hierdurch dem Schulträger tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Geraten die Eltern mit der Zahlung von drei monatlichen Elternbeiträgen in Verzug, kann der Schulträger sämtliche bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin anfallenden Schulkosten sofort fällig stellen 7.5.3. In Einzelfällen kann die Schule für die Übernahme der anfallenden Gebühren und etwaiger zusätzlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Beschulung des Schülers stehen, eine auf erstes Anfordern zahlbare und unter Verzicht auf die Einrede der Vorausklage erstellte Bürgschaft des Arbeitgebers zulassen. Die Zahlung der Gebühren kann in diesem Fall in Absprache mit der Schule auch erst nach Beginn der Beschulung des Kindes geleistet werden. Mit dem Zahlungseingang aller Gebühren kann die Bürgschaft abgelöst werden. 7.5.4. Für nicht geleistete Beschulung aufgrund von Ereignissen, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Schulträgers liegen (z. B. Naturkatastrophen, höhere Gewalt, Streik, kurzfristige Personalausfälle, Ausfall der Strom-, Gas- oder Wasserversorgung, Seuchen [einschließlich Epidemien und Pandemien] und damit verbundene behördliche/gesetzliche Anordnungen) besteht kein Anspruch auf anderweitige Beschulung. Es erfolgt keine Erstattung der Schul- oder Verpflegungskosten. Der Schulträger informiert die Eltern ...
Zahlungshinweise. Der Monatsbeitrag der Filiale GET FIT ist fällig am 1.oder 15. des Monats oder am darauffolgenden Bankarbeitstag. Die Wochenbeiträge der Filiale corpus pro sind 14-tägig jeweils montags fällig oder am darauffolgenden Bankarbeitstag. Bei schuldhafter, nicht termingerechter Zahlung können sämtliche Beiträge bis zum nächsten Kündigungstermin sofort fällig gestellt werden. Die Form der Kündigung bleibt hiervon unverändert. Beiträge, Einkäufe, Rücklastschriftgebühren und Verzugszinsen können per Lastschrift eingezogen werden. Ändert sich der gesetzliche Mehrwertsteuersatz, so ändert sich auch der monatliche Beitrag entsprechend. Die corpus pro Betriebs GmbH ist zudem berechtigt die – nach Ablauf der vereinbarten Erstlaufzeit – im Verlängerungslauf fälligen Mitgliedsbeiträge, dem aktuellem Mehrwertsteuersatz – ohne besondere Ankündigung bzw. Frist - Einhaltung anzupassen.