Zahlungsort. Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am jeweiligen Krankenhausort zu erfüllen. § 17
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Samples: www.muehlenkreiskliniken.de
Zahlungsort. Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am jeweiligen Krankenhausort Ort des im Behandlungsvertrages genannten Krankenhauses zu erfüllen. § 17.
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Samples: kkimk.de
Zahlungsort. Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am an dem jeweiligen Krankenhausort Ort des Krankenhauses zu erfüllen. § 17.
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Samples: www.slk-kliniken.de
Zahlungsort. Der Zahlungspflichtige hat seine Schuld auf seine Gefahr und seine Kosten am jeweiligen Krankenhausort Sitz des Krankenhauses zu erfüllen. § 17.
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Samples: diakomed.de