Vertragsbeginn und Vertragsende Musterklauseln

Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Rahmenvertrages ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Rahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Ver- tragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichti- ger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) der Vertragspartner beim Antrag unrichtige An- gaben gemacht hat oder wenn er zu einem späteren Zeitpunkt seinen Mitteilungspflichten gemäß diesem Vertrages schuldhaft nicht nachkommt oder b) falls der Vertragspartner seinen Zahlungs- oder sonstigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt oder c) AirPlus Kenntnis darüber erlangt, dass sich die Vermögenslage des Vertragspart- ners wesentlich verschlechtert oder zu verschlechtern droht oder d) der Vertragspartner seiner Verpflichtung zur Bestellung oder Verstärkung von Sicherheiten gemäß Abschnitt „Bestellung und Verstärkung von Sicherheiten“ oder aufgrund einer sonstigen Vereinba- rung innerhalb der von AirPlus gesetzten angemessenen Frist nicht nachkommt oder e) der Vertragspartner um Aussetzung von Zahlungen bittet und diese gewährt wird oder f) der Vertragspartner sein Unternehmen schließt oder auflöst oder dahingehende Schritte unternimmt oder g) wenn Sicherheiten wegfallen oder h) der Vertragspartner schuldhaft und nachhaltig im Rahmen der Geldwäschebekämpfung nicht mitwirkt, z.B. Nachweise schuldhaft und nachhaltig nicht erbringt oder Auskünfte schuldhaft und nachhaltig nicht gewährt oder i) der Vertragspartner seinen Geschäftssitz oder seine Bankverbindung ins Ausland verlegt. Kündigungen bedürfen der Schriftform. Im Kündigungsfall werden sämt- liche Forderungen von AirPlus gegen den Vertragspartner sofort fällig. AirPlus überweist nach Beendigung des Vertragsverhältnisses etwaige Guthaben an den Vertragspartner.
Vertragsbeginn und Vertragsende. Die unterzeichnete Vereinbarung tritt per x in Kraft. Die Vereinbarung ist unbefristet. Die Kündigung durch eine Partei muss schriftlich erfolgen, unter Berücksichtigung einer Kündigungsfrist von zwölf Monaten. Allfällig bestehende Vereinbarungen betreffend Umsetzung VWEV werden mit Inkrafttreten dieser Vereinbarung gegenstandslos. (eventuell bestehende Vereinbarungen auflisten)
Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertrag beginnt am: Der Vertrag endet am: Zum Vertragsende hat der Eigentümer das Pferd auf seine Kosten bei Xxxxx Xxxxxxx-Xxxxxxxxx abzuholen. Ist kein Vertragende festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende und ist schriftlich einzureichen. Der Vertrag kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, sobald der Eigentümer mit dem unter 5. vereinbarten Entgelt für Einstallungskosten im Rückstand ist.
Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertragspartner gibt AirPlus gegenüber ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Zahlungsdiensterahmenvertrags ab, indem er AirPlus den ausgefüllten und unterzeichneten Antrag übermittelt und dieser AirPlus zugeht. Der Zahlungsdiensterahmenvertrag kommt zustande, wenn AirPlus die Account-Nummer an den Vertragspartner versendet. Er kann von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Kündigungen können auf einzelne Accounts beschränkt werden. Die Kündigung des Vertragspartners wird mit dem Zeitpunkt der Sperrung des von der Kündigung betroffenen Accounts wirksam. Eine Kündigung aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertrag beginnt ab dem 01.08.2015 und gilt bis zum Schuljahresende (31.07.2016) Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Schuljahr, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird, oder das Kind die Schule verlässt.
Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Tag des Inkrafttretens ist im Deckungsnachweis angegeben und entspricht, im ersten Vertragsjahr, dem Tag nach der vollständigen Bezahlung der Gebühr. Der ETI Schutzbrief ist ein Jahr gültig, dann erneuert er sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird: ∞ bis zum Tag des Vertragsablaufs durch den Inhaber des ETI-Schutzbriefes ∞ 30 Tage vor Vertragsablauf durch den TCS.
Vertragsbeginn und Vertragsende. 2.1 Vertragsbeginn ist der jeweils vereinbarte Zeitpunkt. Geht ein solcher nicht ausdrücklich aus dem Vertragstext hervor, gilt der Leistungsbeginn durch die APA als Vertragsbeginn. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlos- sen. Er kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist jeweils zum Ende eines Vertragsjahres schriftlich eingeschrieben gekündigt werden, erstmals zum Ablauf des ersten Vertragsjahres, sofern vertraglich nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird. Das Recht zur sofortigen vor- zeitigen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Ein solcher Grund kann ein rechtswidriges Verhalten des Vertragspartners sein, durch das eine Belieferung APA aus unternehmenspolitischer Sicht nicht mehr möglich ist. Im Fall der Einstellung des vertragsgegenständlichen Dienstes bzw. im Fall des Wegfalls von wesentlichen Grundlagen für die Erstellung des vertrags- gegenständlichen Dienstes ist die APA berechtigt, vorzeitig vom Vertrag bzw. dem von der Einstellung betroffenen Vertragsteil zurückzutreten.
Vertragsbeginn und Vertragsende. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung des Vertrages beider Vertragsparteien in Kraft und endet durch die schriftliche Abnahme des Endberichtes. Bei etwaigen Beanstandungen der Begleitausschüsse verpflichtet sich der Auftragnehmer ohne Mehrvergütung diese Änderungen einzuarbeiten.

Related to Vertragsbeginn und Vertragsende

  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.