Zahlungsunfähigkeit. Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt, so sind wir, soweit Lieferung noch nicht erfolgt ist, befugt für den nichterfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten, und für den Fall, dass bereits erfolgte Teillieferungen für uns nicht von Interesse sind, auch vom Vertrag als ganzem zurückzutreten. Voraussetzung ist jedoch, dass der Auftragnehmer zuvor trotz unserer Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung, diese nicht innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist vorgenommen hat.
Zahlungsunfähigkeit. Im Falle der Zahlungsunfähigkeit eines der Vertragspartner finden die Bestimmungen der Insolvenzordnung über Miet- und Pachtverhältnisse entsprechende Anwendung. Der Verpächter hat ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Pächters eröffnet wird.
Zahlungsunfähigkeit. Ausgeschlossen sind Ansprüche infolge Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzugs des Reeders, Charterers oder Betreibers eines Seeschiffs oder sonstiger finanzieller Auseinandersetzungen mit diesen Personen.
Zahlungsunfähigkeit. Erleiden Sie einen von einem ordnungsgemäß identifizierten und als zahlungsunfähig anerkannten Dritten verursachten gedeckten Schadensfall, der dem unter „Außervertragliche zivilrechtliche Klage“ genannten Versicherungsfall entspricht, so übernehmen wir bis in Höhe von 00.000 € pro Schadensfall und bei einer Selbstbeteiligung von 250 € pro Schadensfall den vom haftbaren Dritten geschuldeten Schadensersatz, sofern keine öffentliche oder private Stelle für eine Kostenübernahme in Frage kommt. Bestreiten Sie das Ausmaß oder die angesetzte Höhe des von Ihnen erlittenen Schadens, so ist unsere Leistung auf den unbestreitbar fälligen und durch Einigung zwischen uns festgestellten Teil begrenzt. Unsere eventuelle zusätzliche Leistung müssen wir nur aufgrund eines endgültigen Urteils zahlen, das Ihnen die Erstattung der aus diesem Unfall resultierenden Schäden gewährt. Es ist keine Leistung fällig, wenn der Schaden am versicherten Gut aufgrund von Terrorismus, eines Diebstahls, versuchten Diebstahls, einer Erpressung, eines Betrug, Betrugsversuchs, Einbruchs, aufgrund von Gewalt, einer Gewalttat, von Vandalismus oder des Verstoßes gegen öffentliches Recht entstanden ist.
Zahlungsunfähigkeit. Die Vertragsparteien haben das Recht, den vorliegenden Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn eine Vertragspartei zahlungsunfähig wird oder in Konkurs fällt und keine angemessene Sicher- heit für künftig fällige Wärmepreise bzw. Wärmelieferungen leistet.
Zahlungsunfähigkeit. Stellt der Auftragnehmer seine Zahlungen ein oder wird das Insolvenzverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, so ist die Auftraggeberin berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsunfähigkeit. Die Zahlungsunfähigkeit ist nur eingetreten, wenn
a) ein gerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung vom Gericht mangels Masse abgewiesen wor- den ist: am Tag des Gerichtsbeschlusses - oder
b) die Annahme eines Schuldenbereinigungsplanes vom In- solvenzgericht festgestellt worden ist: am Tag des Ge- richtsbeschlusses - oder
c) mit sämtlichen Gläubigern ein außergerichtlicher Liquida- tions- oder Quotenvergleich zustande gekommen ist: an dem Tag, an dem sämtliche Gläubiger ihre schriftliche Zustimmung zum Vergleich gegeben haben - oder
d) eine vom Versicherungsnehmer beantragte Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung in das Vermögen des Kunden nicht zur vollen Befriedigung geführt hat: an dem Tag, an dem die Fruchtlosigkeit der Zwangsvollstreckung bescheinigt wurde.
Zahlungsunfähigkeit. 8.1 Stellt der AN seine Leistungen ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren bean- tragt, so ist der AG berechtigt, für den nicht erfüllten Teil vom Vertrag zurückzutreten.
Zahlungsunfähigkeit. Erleiden Sie in einem Land der Europäischen Union, in der Schweiz oder in Norwegen einen gedeckten Schadensfall, der dem in Artikel 3.1. unter “Außervertragliche zivilrechtlicher Regress“ definierten Versicherungsfall entspricht und der von einem ordnungsgemäß identifizierten und als zahlungsunfähig anerkannten Dritten verursacht wurde, so übernehmen wir bis zu einem Betrag von 00.000 € je Schadensfall mit einer Selbstbeteiligung von 250 € den vom haftbaren Dritten geschuldeten Schadenersatz, sofern keine öffentliche oder private Einrichtung für eine Kostenübernahme infrage kommt. Wenn Sie das Ausmaß oder die angesetzte Höhe des von Ihnen erlittenen Schadens bestreiten, so ist unsere Leistung nur auf Grundlage einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung fällig, die Ihnen die Entschädigung für die aus diesem Schadensfall entstandenen Schäden zuspricht. Unser Einschreiten wird nicht gewährt, wenn der von Ihnen erlittene Xxxxxxxxxxx aufgrund von Terrorismus, eines Diebstahls, versuchten Diebstahls, einer Erpressung, eines Betrug, Betrugsversuchs, Einbruchs, aufgrund von Gewalt, einer Gewalttat, von Vandalismus oder des Verstoßes gegen öffentliches Recht Allgemeine Bedingungen entstanden ist. Wir verpflichten uns jedoch, alles Nötige zu veranlassen, um Ihnen bei der Einreichung eines Entschädigungsantrags beim Hilfsfonds für Opfer vorsätzlicher Gewalttaten oder jeder anderen Einrichtung zu helfen, die in dem Land, in dem der Antrag zu stellen ist, vergleichbare Aufgaben erfüllt, und Ihre Interessen zu verteidigen. Wenn mehrere Versicherte in den Genuss der Leistung kommen können und die Gesamthöhe der Schäden über der vorgesehenen Höchstgrenze von 00.000 € pro Schadensfall liegt, so wird der Schadenersatz vorrangig an den Versicherungsnehmer, dann an den mit ihm zusammenlebenden Ehe- oder Lebenspartner, dann an versicherte Kinder und zuletzt an weitere Versicherte anteilig zum jeweils erlittenen Schaden gezahlt. Wird die Leistung auf mehrere Empfänger verteilt, so tragen diese die Selbstbeteiligung von 250 € je Schadensfall anteilig zu den gewährten Entschädigungen. In der Höhe unserer Leistungen treten wir in Ihre Rechte und Ansprüche gegenüber jedem haftbaren Dritten ein. Diese Leistung wird jedoch nicht gewährt, wenn der Schadensfall einen Regress bei Fehldiagnose und Behandlungsfehler betrifft.
Zahlungsunfähigkeit. 1. Sollte der Käufer ganz oder teilweise in Konkurs, Auflösung, Liquidation oder Übertragung seiner Aktiva geraten, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung zu kündigen. Andere Ansprüche des Verkäufers, wie Entschädigungszahlungen und die Zahlung durch den Käufer an den Verkäufer aller geschuldeten Beträge sowie anderer nunmehr als fällig und zahlbar geltenden Beträge bleiben hiervon unberührt.
2. Sollte sich der Käufer in einer der in Punkt 1 genannten Situationen befinden, wird er die genannten Produkte nicht in seine Aktiva aufnehmen und unverzüglich über die eingetretenen Umstände informieren.