Common use of Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift Clause in Contracts

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebase, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase erkennbar fehler- haft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, General Terms and Conditions

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen ausge- wiesenen Geschäftstag der ebase, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • der ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben ausrei- chendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden ausrei- chenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen Teileinlösun- gen nimmt die ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Zahlungs- pflichtigen keinem Konto des Kunden bei der ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von der ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz Last- schriftdatensatz • eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die ebase erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens spä- testens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: General Terms and Conditions, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Managed Depot Agreement

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBankgeschäftstag in Frankfurt am Main, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Geschäfts- tag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Ziffer 2.4.2), wenn • ebase – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Ziffer 2.2.3 zugegan- gen zu- gegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Ziffer 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de feh- lende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft feh- lerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Depotführung, Discount Agreement

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfän- gers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im »Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis« ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag3 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben aus- reichendes Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen Tei- leinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Zahlungs- pflichtigen keinem Konto des Kunden bei ebase zuzuordnen ist der Bank zuzuord- nen ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz Last- schriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-SEPA- Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseEuropean Bank for Financial Services GmbH, erfolgt die Kontobelastung Kon- tobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bank- arbeitstag11 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • die ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen zu- gegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Gut- haben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de feh- lende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei der ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von der ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz Lastschriftdaten- satz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die ebase erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis in den AGB ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen Nummer 2.2.2 zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckung)verfügt; Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz o eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, o eine Mandatsreferenz fehlt, o ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder o kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-SEPA- Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 2.4.1. Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis „Preis-/ Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2Nummer 10.1.2), wenn • ebase ▪ der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, ▪ der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Nummer 2.2.4 zugegangen ist, ▪ der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Lastschriftbetrag Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) . Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag13 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2§ 2 d) (2)), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen § 2 b) (3) zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) . Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 § 2 d) (2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr§ 2 b) (4) entgegensteht. 2.2.4 entgegensteht13 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers Zahlungsempfä ngers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag Fä lligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungsempfä nger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt Fä llt der Fäl- Fä- l ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseGeschä ftstag derebase, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstagnä chsten Geschä ftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens spä testens am zweiten Ban- karbeitstag11 nach ihrer Vornahme rückgängig rü ckgä ngig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 gemä ß N2r.2.3 zugegan- gen ist, • der Kunde über ü ber kein für fü r die Einlösung Einlö sung der Lastschrift ausreichendes Gutha- Gu-tha ben auf seinem Konto oder über ü ber keinen ausreichenden Kredit verfügt verfü gt (fehlen- fehle- n de Kontodeckung); Teileinlösungen Teileinlö sungen nimmt ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase erkennbar fehler- haft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag Fä lligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber Darü ber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens spä testens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig rü ckgä ngig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Depotvertrag

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen angege- benen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBankgeschäftstag in Frankfurt am Main, erfolgt die Kontobelastung Kontobelas- tung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Geschäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Ziffer 2.4.2), wenn • ebase – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Ziffer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Ziffer 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckungfehlende Kontode- ckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz + eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag.. 1 International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer) 2 Bank Identifier Code (Bank-Identifizierungs-Code) (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Ge- schäftstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase ■ der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen Nummer 2.2.2 zugegangen ist, ■ der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Num- mer 2.2.3 zugegangen ist, ■ der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Gut- haben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckung)verfügt; Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz Daten- satz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag Last- schriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankgeschäftstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem sei- nem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag Bankgeschäftstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift SEPABasislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag Lastschriftbe- trag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem sei- nem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz - eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, - eine Mandatsreferenz fehlt, - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder - kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag Bank- arbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-SEPA- Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis in den AGB ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen Nummer 2.2.2 zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckung)verfügt; Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz 1 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. o eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, o eine Mandatsreferenz fehlt, o ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder o kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag Bank- arbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-dieserSEPA- Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Und Sonderbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen angegebe- nen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeits- tag13 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase ■ der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckungfehlende Konto- deckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz Lastschriftdatensatz: ■ eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, eine Mandatsreferenz fehlt, 08.22, f001 ■ ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 (1) Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Lastschriftbetrag Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) . Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2§ 2 d) (2)), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen § 2 b) (3) zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) . Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 § 2 d) (2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 § 2 b) (4) entgegensteht. (2) Einlösung von SEPA-Basislastschriften SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag13 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. (3) Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder Ablehnung der Einlösung Über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung (siehe § 2 d) (1) Absatz 2) oder die Ablehnung der Einlösung einer SEPA-Basislastschrift (siehe § 2 d) (2)) wird die Bank den Kunden unverzüglich, spätestens bis zu der gemäß § 2 d) (4) vereinbarten Frist unterrichten. Dies kann auch auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg geschehen. Dabei wird die Bank, soweit möglich, die Gründe sowie die Möglichkeiten angeben, wie Fehler, die zur Nichtausführung, Rückgängigmachung oder Ablehnung geführt 13 Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. haben, berichtigt werden können. Für die Ablehnung der Einlösung einer autorisierten SEPA-Basislastschrift wegen fehlender Kontodeckung (siehe § 2 d) (1) Absatz 2, zweiter Spiegelstrich) berechnet die Bank das im Preis/ Leistungsverzeichnis ausgewiesene Entgelt. (4) Ausführung der Zahlung Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der von ihr dem Konto des Kunden aufgrund der SEPA- Basislastschrift des Zahlungsempfängers belasteten Lastschriftbetrag spätestens innerhalb der im Preis-/ Leistungsverzeichnis angegebenen Ausführungsfrist beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Ausführungsfrist beginnt an dem im Lastschriftdatensatz angegebenen Fälligkeitstag. Fällt dieser Tag nicht auf einen Geschäftstag gemäß Preis-/Leistungsverzeichnis der Bank, so beginnt die Ausführungsfrist am darauf folgenden Geschäftstag. Die Bank unterrichtet den Kunden über die Ausführung der Zahlung auf dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg und in der vereinbarten Häufigkeit.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fällig- keitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeits- tag4 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase - der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, - der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, - die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder - die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz - eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, - eine Mandatsreferenz fehlt, - ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder - kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Geschäftsbedingungen Und Preise Der Santander Consumer Bank Ag

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger Zahlungsempfän- ger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im jeweils aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebase, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 karbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2), wenn • der ebase ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen zu- gegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt die ebase nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem Konto des Kunden bei der ebase zuzuordnen ist oder • die Lastschrift nicht von der ebase verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für die ebase erkennbar fehler- haft feh- lerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden Kun- den nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: General Terms and Conditions

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBankgeschäftstag in Frankfurt am Main, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Geschäfts- tag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Ziffer 2.4.2), wenn • ebase – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Ziffer 2.2.3 zugegan- gen zu- gegangen ist, – der Bank eine Zurückweisung der Lastschrift des Kunden gemäß Ziffer 2.2.4 zugegangen ist, – der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz + eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft ist, + eine Mandatsreferenz fehlt, + ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder + kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 ), wenn dieser SEPA-Basislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Vertragsunterlagen Zur Geschäftsbeziehung

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz Daten- satz angegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag Last- schriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsverzeichnis“ ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankgeschäftstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. Nummer 2.4.2), wenn • ebase – der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. Nummer 2.2.3 zugegan- gen zugegangen ist, der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, Fußnoten siehe letzte Seite. • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag Bankgeschäftstag1 nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 Nummer 2.4.2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift SEPABasislastschrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. Nummer 2.2.4 entgegensteht.

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Samples: Geschäftsbedingungen

Zahlungsvorgang aufgrund der SEPA-Basislastschrift. 2.4.1 (1) Belastung des Xxxxxx des Kunden mit dem Lastschriftbetrag (1) Lastschriftbetrag Eingehende SEPA-Basislastschriften des Zahlungsempfängers werden am im Datensatz angegebenen an- gegebenen Fälligkeitstag mit dem vom Zahlungsempfänger angegebenen Lastschriftbetrag dem Konto des Kunden belastet. Fällt der Fäl- ligkeitstag Fälligkeitstag nicht auf einen im Preis- und Leistungsverzeichnis Preis-/Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Geschäftstag der ebaseBank, erfolgt die Kontobelastung am nächsten Geschäftstag. (2) . Eine Kontobelastung erfolgt nicht oder wird spätestens am zweiten Ban- karbeitstag11 Bankarbeitstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2§ 2 d) (2)), wenn • ebase der Bank ein Widerruf des SEPA-Lastschriftmandats gemäß Nr. 2.2.3 zugegan- gen § 2 b) (3) zugegangen ist, • der Kunde über kein für die Einlösung der Lastschrift ausreichendes Gutha- ben Guthaben auf seinem Konto oder über keinen ausreichenden Kredit verfügt (fehlen- de fehlende Kontodeckung); Teileinlösungen Teilein- lösungen nimmt ebase die Bank nicht vor, • die im Lastschriftdatensatz angegebene IBAN des Zahlungspflichtigen kei- nem keinem Konto des Kunden bei ebase der Bank zuzuordnen ist ist, oder • die Lastschrift nicht von ebase der Bank verarbeitbar ist, da im Lastschriftdatensatz eine Gläubigeridentifikationsnummer fehlt oder für ebase die Bank erkennbar fehler- haft fehlerhaft ist, • eine Mandatsreferenz fehlt, • ein Ausstellungsdatum des Mandats fehlt oder • kein Fälligkeitstag angegeben ist. (3) . Darüber hinaus erfolgt eine Kontobelastung nicht oder wird spätestens am zweiten Bankarbeitstag Bankarbe- itstag nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht (siehe Nr. 2.4.2 § 2 d) (2), wenn dieser SEPA-Basislastschrift Basislast- schrift eine gesonderte Weisung des Kunden nach Nr. 2.2.4 § 2 b) (4) entgegensteht. (2) Einlösung von SEPA-Basislastschriften SEPA-Basislastschriften sind eingelöst, wenn die Belastungsbuchung auf dem Konto des Kunden nicht spätestens am zweiten Bankarbeitstag¹³ nach ihrer Vornahme rückgängig gemacht wird. (3) Unterrichtung über die Nichtausführung oder Rückgängigmachung der Belastungsbuchung oder ¹³ Bankarbeitstage sind alle Werktage außer: Sonnabende, 24. und 31. Dezember. Vorstand: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxx-Xxxx Xxxxx Fidor Bank AG Xxxxxxx. 00 00000 Xxxxxxx T: +49 (0)00 00 00 00-000 F: +49 (0)00 00 00 00-000 M: xxxx@xxxxx.xx Fidor Bank AG BLZ: 700 222 00 FDD0DEMMXXX Commerzbank AG BIC: XXXXXXXX000 IBAN: XX00 0000 0000 00000000 00 Amtsgericht München, HRB-NR.: 149 656

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen