Zahnbehandlungen. a) Der Versicherer erstattet die Kosten für schmerzstillende Zahnbehandlun- gen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausfertigung sowie Repara- turen von Zahnersatz und Zahnprothesen bis zu 500 € je Versicherungsfall. b) Wird auf Grund eines Unfalls, den die versicherte Person während des versicherten Aufenthaltes erleidet, eine medizinisch notwendige zahnärzt- liche Behandlung erforderlich, so erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 0.000 € je Versicherungsfall. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.
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