Common use of Zahnbehandlungskosten Clause in Contracts

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung zu 100 %. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten bis 750,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung bis zum 2,3-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 500,– EUR je Versicherungsfall werden die Kosten zu 100 %, darüber hinaus zu 50 % erstattet. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten nur bis 750500,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung bis zum 1,8-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Je Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 50,– EUR. Bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 250,– EUR je Versicherungsfall werden die Kosten zu 100 %, darüber hinaus zu 50 % erstattet. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten nur bis 750250,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer Die HanseMerkur AG erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung Versor- gung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung bis zum 2,3-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zu 100 einem erstattungsfähigen Rech- nungsbetrag von 500,– EUR je Versicherungsfall werden die Kosten zu 100%, darüber hinaus zu 50% erstattet. Sofern So- fern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 zwei Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden wer- den müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung Begrün- dung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet ver- pflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen vertragli- chen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag Kostenvoran- schlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen er- stattungsfähigen Kosten nur bis 750500,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % Versiche- rungsfall erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer Die HanseMerkur erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung zu 100 %. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 zwei Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer Die HanseMerkur verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten bis 750,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer Die HanseMerkur erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung bis zum 1,8-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Je Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 50,– €. Bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 250,– € je Versiche- rungsfall werden die Kosten zu 100 %, darüber hinaus zu 50 % erstattet. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 zwei Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Kostenvoranschlages Kostenvor- anschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag Kosten- voranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten nur bis 750250,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer Die HanseMerkur erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung Ver- sorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem dentinadhä- sivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive UnterfüllungUnterfül- lung) in einfacher Ausführung bis zum 1,8-fachen Satz der amtlichen Gebüh- renordnung für Zahnärzte (GOZ). Je Versicherungsfall trägt die versicherte Person einen Eigenanteil von 50,– EUR. Bis zu 100 einem erstattungsfähigen Rechnungsbe- trag von 250,– EUR je Versicherungsfall werden die Kosten zu 100%, darüber hinaus zu 50% erstattet. Sofern So- fern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 zwei Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung behandelt werden müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage Vor- lage eines Kostenvoranschlages (Heil- und KostenplanKosten- plan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen vertragli- chen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen Kosten nur bis 750250,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer Die HanseMerkur erstattet die während der Reise im Ausland entstandenen Kosten einer schmerzstillenden konservierenden Zahnbehandlung einschließlich Versorgung des betroffenen Zahnes mit nicht-dentinadhäsivem plastischem Füllungsmaterial (inklusive Unterfüllung) in einfacher Ausführung bis zum 2,3-fachen Satz der amtlichen Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Bis zu einem erstattungsfähigen Rechnungsbetrag von 500,– € je Versicherungsfall werden die Kosten zu 100 %, darüber hinaus zu 50 % erstattet. Sofern für eine Schmerzbeseitigung mehr als 2 zwei Zähne versorgt oder eine Zahnfleischentzündung Zahn- fleischentzündung behandelt werden müssen, ist vor Behandlungsbeginn die Vorlage eines Kostenvoranschlages (Heil- und Kostenplan) mit Begründung des Zahnarztes vor Behandlungsbeginn erforderlich. Der Versicherer verpflichtet sich, unverzüglich die vertraglichen Leistungen zu prüfen und dem Versicherungsnehmer den vertraglichen Anspruch mitzuteilen. Wird dieser Kostenvoranschlag vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden die erstattungsfähigen erstattungs- fähigen Kosten nur bis 750500,– EUR je Versicherungsfall zu 100 % und die darüber hinaus gehenden Kosten nur zu 50 % erstattet.

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