Common use of Zahnbehandlungskosten Clause in Contracts

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während des Auslandsaufenthaltes entstandenen Kosten für: a. Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie jährliche Kontrolluntersuchungen einschließlich Zahnreinigungen zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal bis 600,– EUR je Versicherungsjahr. b. Unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz (inkl. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal 1.000,– EUR je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr. Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. Dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, soll vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt werden. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und die vertraglichen Leistungen bekannt zu geben. Wird ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden von den erstattungsfähigen Kosten nur bis 250,– EUR erstattet. c. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages bzw. des Anschlussvertrages.

Appears in 3 contracts

Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet – abzüglich einer gegebenenfalls vereinbarten Selbstbeteiligung je Versicherungsfall gemäß Ziff. 1 – die während des Auslandsaufenthaltes der Reise entstandenen Kosten für: a. Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschließlich Zahnfüllungen in einfacher Ausführung sowie jährliche Kontrolluntersuchungen Versor- gung des betroffenen Zahnes mit nicht dentinadhäsivem plastischem Fül- lungsmaterial (inklusive Unterfüllung); b. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von Zahnersatz (Repara- turen). Insgesamt erstattet der Versicherer für die genannten Zahnbehandlungskosten bei Mitgliedsdauern a. von bis zu 6 Monaten einschließlich Zahnreinigungen zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, aller Verlängerungen der Gesamtver- sicherungsdauer durch mindestens eine Verlängerungsmitgliedschaft ei- nen Betrag von maximal bis 300,– EUR pro Versicherungsjahr und versicher- ter Person; b. von über 6 Monaten einschließlich aller Verlängerungen der Gesamtversi- cherungsdauer durch mindestens eine Verlängerungsmitgliedschaft einen Betrag von maximal 600,– EUR je Versicherungsjahr. b. Unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz (inklpro Versicherungsjahr und versicherter Person. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal 1.000,– EUR je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr. Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. Dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, soll vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Begründung der medizinischen Notwendigkeit der Maßnahme vorgelegt werden. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und die vertraglichen Leistungen bekannt zu geben. Wird ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden von den erstattungsfähigen Kosten nur bis 250,– EUR erstattet. c. Als Versicherungsjahr gilt ein Zeitraum das Kalenderjahr. Ein unterjähriger Be- ginn oder die unterjährige Beendigung des Versicherungsverhältnisses bleiben unberücksichtigt. Bei Verlängerungen über die Dauer von jeweils 12 Monaten6 Monaten hinaus können die höheren Leistungen nur für Versicherungs- fälle gezahlt werden, gerechnet vom Versicherungsbeginn die nach Eingang des Erstvertrages bzw. des AnschlussvertragesAntrages auf Verlängerungs- mitgliedschaft bei dem Versicherer oder der Care Concept AG neu einge- treten sind.

Appears in 2 contracts

Samples: Versicherungsbedingungen, Insurance Agreement

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während des Auslandsaufenthaltes der Reise im Ausland entstandenen Kosten für: a. Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllung in einfacher nicht dentinadhäsiver Ausführung sowie jährliche Kontrolluntersuchungen einschließlich Zahnreinigungen zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal bis 600Prozent. Ab einem voraussichtlichem Rechnungsbetrag von 250,– EUR je Versicherungsjahr. b. Unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz (inkl. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal 1.000,– EUR je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr. Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. Dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, soll ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Begründung vorzulegen; nach Prüfung durch den Versicherer erhält der medizinischen Notwendigkeit Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die Höhe der Maßnahme vorgelegt werden. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und die vertraglichen Leistungen bekannt zu gebenKostenübernahme. Wird ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden ab einem voraussichtlichem Rechnungsbetrag von den erstattungsfähigen Kosten nur bis 250,– EUR erstattetvor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan vorgelegt, erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 50 % der erstattungsfähigen Kosten.; b. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von vorhandenem Zahnersatz (Reparaturen) mit 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR je Versicherungsjahr; c. unfallbedingte Zahnersatzkosten bis 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Der Versicherer erstattet die Kosten eines medizinisch notwendigen Zahnersatzes, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall nach Beginn des Versicherungsschutzes hervorgerufen worden ist, zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von max. 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr Unfall gilt ein Zeitraum jedoch nicht eine Beschädigung der Zähne durch Kauen von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages bzw. des AnschlussvertragesNahrungsmitteln und Gegenständen sowie Beißen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während des Auslandsaufenthaltes der Reise im Ausland entstandenen Kosten für: a. Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllung in einfacher nicht-dentinadhäsiver Ausführung sowie jährliche Kontrolluntersuchungen einschließlich Zahnreinigungen bis zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal bis 600,– EUR je Versicherungsjahr. b. Unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz (inkl. Reparaturen einem Rechnungsbetrag von vorhandenem Zahnersatz) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal 1.000,– EUR je Unfallereignis und angefangenem zu 100 % pro Versicherungsjahr. Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. Dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, soll Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– EUR ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Begründung vorzulegen; nach Prüfung durch den Versicherer erhält der medizinischen Notwendigkeit Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die Höhe der Maßnahme vorgelegt werdenKostenübernahme. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 1.000,– EUR vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und die vertraglichen Leistungen bekannt zu geben. Wird ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 50 % der erstattungsfähigen Kosten; b. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von den erstattungsfähigen Kosten nur vorhandenem Zahnersatz (Reparaturen) mit 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR erstattet.je Versicherungsjahr; c. unfallbedingte Zahnersatzkosten bis 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Der Versicherer erstattet die Kosten eines medizinisch notwendigen Zahnersatzes, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall nach Beginn des Versicherungsschutzes hervorgerufen worden ist, zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von max. 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr Unfall gilt ein Zeitraum jedoch nicht eine Beschädigung der Zähne durch Kauen von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages bzw. des AnschlussvertragesNahrungsmitteln und Gegenständen sowie Beißen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement

Zahnbehandlungskosten. Der Versicherer erstattet die während des Auslandsaufenthaltes der Reise im Ausland entstandenen Kosten für: a. Medizinisch notwendige Zahnbehandlungen einschließlich Zahnfüllungen schmerzstillende konservierende Zahnbehandlung einschl. Zahnfüllung in einfacher nicht-dentinadhäsiver Ausführung sowie jährliche Kontrolluntersuchungen einschließlich Zahnreinigungen bis zu einem Rechnungsbetrag von 500,– EUR zu 100 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal bis 600pro Versicherungsjahr. Ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– EUR je Versicherungsjahr. b. Unfallbedingt erforderlicher Zahnersatz (inkl. Reparaturen von vorhandenem Zahnersatz) zu 80 % des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, maximal 1.000,– EUR je Unfallereignis und angefangenem Versicherungsjahr. Als Zahnersatz gelten prothetische Maßnahmen einschließlich Stiftzähne, Einlagefüllungen, Überkronungen (auch bei Versorgung eines Einzelzahnes) und kieferorthopädische Behandlungen. Dem Versicherer, vertreten durch die Care Concept AG, soll ist vor Beginn der Behandlung ein Heil- und Kostenplan mit Begründung vorzulegen; nach Prüfung durch den Versicherer erhält der medizinischen Notwendigkeit Versicherungsnehmer eine Mitteilung über die Höhe der Maßnahme vorgelegt werdenKostenübernahme. Der Versicherer verpflichtet sich, diesen Wird ab einem voraussichtlichen Rechnungsbetrag von 500,– EUR vor Beginn der Behandlung kein Heil- und Kostenplan unverzüglich zu prüfen und die vertraglichen Leistungen bekannt zu geben. Wird ein Heil- und Kostenplan vor der Behandlung nicht vorgelegt, werden erstattet der Versicherer die Kosten bis zu 50 % der erstattungsfähigen Kosten; b. Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktion von den erstattungsfähigen Kosten nur vorhandenem Zahnersatz (Reparaturen) mit 50 % des Rechnungsbetrages bis zu maximal 250,– EUR erstattet.je Versicherungsjahr; c. unfallbedingte Zahnersatzkosten bis 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Der Versicherer erstattet die Kosten eines medizinisch notwendigen Zahnersatzes, wenn der Versicherungsfall durch einen Unfall nach Beginn des Versicherungsschutzes hervorgerufen worden ist, zu 100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von max. 1.000,– EUR je Versicherungsjahr. Als Versicherungsjahr Unfall gilt ein Zeitraum jedoch nicht eine Beschädigung der Zähne durch Kauen von jeweils 12 Monaten, gerechnet vom Versicherungsbeginn des Erstvertrages bzw. des AnschlussvertragesNahrungsmitteln und Gegenständen sowie Beißen.

Appears in 1 contract

Samples: Insurance Agreement