Common use of Zeichnungsberechtigung Clause in Contracts

Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. 32 (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich ausdrück- lich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung Konto- forderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut der Bank seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.zur

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte Zeich- nungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisennachzuwei- sen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. 32 (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung Zeichnungs- berechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.die

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) 25 Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte Zeichnungsberech- tigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte Zeich- nungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte Zeich- nungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisennachzuwei- sen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugtbe- fugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32Z. 36. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut der Bank seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte Zeich- nungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisennachzu- weisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme Vor- nahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung Kontofor- derung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte nachzuweisen und ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich schrift- lich eine Zeichnungsberechtigung erteilenertei-len. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.

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