Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch

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Samples: Versicherungsbedingungen, Honorarrechtsschutzversicherung, Berufshaftpflichtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der privaten Krankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme Auf- nahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung–verhütung. - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag Beitragszuschlag, - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Versicherer. - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen Versiche- rungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Privathaftpflichtversicherung Premium Plus, Haftpflichtversicherung, Wohngebäudeversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur RisikobeurteilungRisikobeur- teilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versiche- rungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen be- stehen beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV-Verband ) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich ledig- lich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Kfz-Versicherer – Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von PersonenSchadensfällen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. – Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem be- gründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer – Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Unfallversicherer – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im SchadenfallSchadensfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Rechtsschutzversicherung, Rechtsschutzversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensver- sicherungs- Unternehmen, beim Verband der Schadenversicherer (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK Verband, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - Beitragszuschlag, aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages Vertrags durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer Vertrags seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Risikoprüfung. Rechtsschutzversicherer Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf von 12 Monaten. Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungs-missbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchsVersicherungs- missbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der ReisegepäckversicherungReisegepäck- versicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von VersicherungsmissbrauchVersicherungs- missbrauch.

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Samples: Accura XXL Schutzbrief Für Privat Genutzte Wohnmobile

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung Aufklä- rung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versiche- rungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband Fachver- band bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantwortenbeantwor- ten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hin- weissysteme bzw. werden zentrale Datensammlungen geführt. MDV-CIF-GVO-01.2017/01 Solche Hinweissysteme gibt es beim GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband zentrale Hinweissysteme. der Privaten Krankenversicherung e.V.. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Kfz-Versicherer: - Registrierung von auffälligen Schadenfällen Schadenfällen, Kfz- Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht Ver- dacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. ZweckLebensversicherer: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Sonderrisiken z. B Ablehnung des Risikos Risi- kos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - o aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, o aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, o wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung Anfech- tung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertra- ges seitens des Versicherungsnehmers wegen gefor- derter Beitragszuschläge; Zweck: Risikoprüfung. Rechtsschutzversicherer: - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum norma- len Vertragsablauf durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschlägenach mindes- tens zwei Versicherungsfällen innerhalb 12 Monaten. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei 3 Versicherungsfällen innerhalb zwölf in- nerhalb von 36 Monaten. - Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum norma- len Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der VersicherungVersiche- rung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer: - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung Brandstif- tung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schadenssummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer: - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchsVersiche- rungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versi- cherungsmissbrauch. Unfallversicherer: Meldung bei - erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Anzeige- pflicht. - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung Obliegen- heitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche , - außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer gem. Ziffer 10.3 AUB 2012 GVO (nach Leistungserbringung Leistungserbrin- gung oder Klageerhebung auf Leistung). Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauchum Miss- brauchshandlungen.

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Samples: Conceptif Rechtsschutzversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-GDV und beim PKV - Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. - Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung- verhütung. - Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag Beitragszuschlag, - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch. - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, . - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche , außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Güterversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDVGDV zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband zentrale Hinweissysteme-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband, Verband der privaten Krankenversicherung und Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen). Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Risikoprüfung. - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf von 12 Monaten. Vorzeitige - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schaden- summen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch. - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, . - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche - außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung Klage- erhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch-verhütung.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens Es kann es notwendig sein, zur im Rahmen der Antragsprüfung, Schadens, Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch, Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten richten, oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer Gegenanfragen von anderen Versicherern zu beantworten. Dazu bestehen wurden beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV-) und beim Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) zentrale HinweissystemeHinweissysteme eingerichtet. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleBeispiele dazu sind: Haftpflichtversicherung Unfallversicherung Meldung bei: erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht; Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzungen im Schadensfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmissbrauch besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherer: Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherung: Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Maklervertrag

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen zustän- digen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer Versi- cherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e.V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme Hin- weissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, – aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, – wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer sei- tens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Risikoprüfung. – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach min- destens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. – Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei 3 Versicherungsfällen innerhalb zwölf von 36 Monaten. Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht Ver- dacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch. – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche , – außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. – Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versiche- rungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch-verhütung.

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Samples: Kautionsversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. verhütung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmiss- brauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers, Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versi- cherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von 12 Monaten Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige von 36 Mo- naten; vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmiss- brauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Un- fallfolgen, außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen zu- ständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen be- stehen beim GDV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung - Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. KFZ-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme Annah- me mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter ge- forderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. - Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen be- trügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (( Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen AnzeigepflichtAnzeige- pflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. , - Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung Leistungser- bringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Versicherungsbedingungen

Zentrale Hinweissysteme. 001.0033.01 01.07 Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur RisikobeurteilungRisikobeur- teilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versiche- rungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDVGDV- und beim PKV-Verband zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen jewei- ligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen– aus versicherungsmedizinischen Gründen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen– aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, bei denen der Verdacht – wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Versicherungsmissbrauchs bestehtVertrags durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers, Ab- lehnung des Vertrags seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszu- schläge. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige – vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen Versicherungsfäl- len innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme Inan- spruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch. – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen we- gen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche , – außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sach- verhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer Versi- cherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. und beim Verband der privaten Krankenversicherung e. V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. –verhütung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmiss- brauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, wegen verweigerter Nachuntersuchung. ; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers, Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versi- cherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von 12 Monaten Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige von 36 Mo- naten; vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmiss- brauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Un- fallfolgen, außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

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Samples: Wohngebäudeversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDV-Verband bei einigen Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sowie beim Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem der jeweiligen System Datei verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. – erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von auffälligen Schadenfällen sowie von PersonenUnfallfolgen, bei denen der Verdacht des – außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer gem. §7 II. Abs. 2a) AUB 61 bzw. § 4 II. Abs. 2 AUB 88, §4 II. Abs. 3, AUB 95 bzw. Punkt 10.3 AUB 99 / AUB 2003 / AUB 2008 / XXX-XX 0000 / XXX-XX 0000 / XXX-XX 2008 (nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung) zur Risikoprüfung und um Missbrauchshandlungen aufzudecken. Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZ-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Kündigungen durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige Kündigungen bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Aufnahme von auffälligen (Verdacht – aus versicherungsmedizinischen Gründen, – aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, – wegen verweigerter Nachuntersuchung; Aufhebung des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge; Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von VersicherungsmissbrauchRisikoprüfung.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur RisikobeurteilungRisikobeurtei- lung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmiss- brauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim GDVVerband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GdV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversi- cherer – HUK-Verband zentrale Hinweissysteme–, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs- Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme Hin- weissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmissbrauches besteht. VU.F37 05.07 Merkblatt DV Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. -verhütung Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Beitragszu- schläge Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige von 12 Monaten - Kündigung zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versiche- rungsfällen innerhalb von 36 Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem begründe- tem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Antragstellung Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts Verdachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schaden- summen erreicht sind. sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Missbrauchs Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchsVersicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere insbe- sondere in der Reisegepäckversicherung. Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung Vor- täuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung Klageerhe- bung auf Leistung. Leistung Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmiss- brauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim GDVVerband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GdV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversi- cherer – HUK-Verband zentrale Hinweissysteme–, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs- Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme Hin- weissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmissbrauches besteht. VU.F37 05.07 Merkblatt DV Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. -verhütung Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung. Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Beitragszu- schläge Zweck: Risikoprüfung Vorzeitige Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf Monaten. Vorzeitige von 12 Monaten - Kündigung zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versiche- rungsfällen innerhalb von 36 Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem begründe- tem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Antragstellung Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts Verdachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schaden- summen erreicht sind. sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Missbrauchs Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchsVersicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere insbe- sondere in der Reisegepäckversicherung. Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung Vor- täuschung eines Unfalles Unfalls oder von Unfallfolgen. Außerordentliche Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung Klageerhe- bung auf Leistung. Leistung Zweck: Schadenaufklärung Risikoprüfung und Verhinderung Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch

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Samples: Musikinstrumenteversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beim GDVGDV zen- trale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer -HUK-Verband-, Verband zentrale Hinweissystemeder Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband, Verband der privaten Krankenversicherung und Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen). Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Haftpflichtversicherung Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. ZweckKfz-Versicherer: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, KFZKfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Lebensversicherer: Aufnahme von Sonderrisiken, z.z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, – aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, – wegen verweigerter Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung durch den Versicherer seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages durch den Versicherungsnehmer seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Risikoprüfung. Rechtsschutzversicherer: – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb zwölf inner- halb von 12 Monaten. – Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs. Transportversicherer: Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmissbrauch. Unfallversicherer: – Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, . – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalles oder von Unfallfolgen. Außerordentliche – Außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Allgemeine Haftpflichtversicherer: Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch-verhütung.

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Samples: Haftpflichtversicherung