Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung, Rechtsschutz Versicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechen- de Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer e. V. und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKrankenversicherung e. V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleRegistrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Kfz-Versicherer Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer –verhütung Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Versicherers, Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer Beitragszuschläge. - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier zwei Versicherungsfällen inner- halb von zwölf 12 Monaten - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten; - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Versicherung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchesVersicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei - erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Anzeigepflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen Unfallfolgen, - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Wohngebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmißbrauch Anfragen an den zuständigen zuständi- gen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende ent- sprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen beste- hen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV Deutschen Ver- sicherungswirtschaft e.V. (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer GDV) und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKranken- versicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt ver- folgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Lebensversicherer ■ Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag ■ aus versicherungsmedizinischen Gründen, ■ aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, ■ wegen verweigerter Nachuntersuchung; ■ Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungs- nehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung. Unfallversicherer Meldung bei ■ erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, ■ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmißbrauch. Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmißbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw-verhütung. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmißbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schadenssummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Mißbrauchs. Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchesVersicherungsmißbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung Versicherungsmiß- brauch. Rechtsschutzversicherer ■ Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung mindestens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. ■ Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. ■ Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügeri- schen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von VersicherungsmissbrauchÜberprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung Verhin- derung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband Fachver- band bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende Anfragen entsprechende Anfra- gen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden beim GDV Gesamt- verband der Deutschen Versicherungswirtschaft zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleBeispiele für unsere Be- reiche: Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungs- missbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Miss- brauchs. Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung Obliegenheitsverlet- zung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Unfallfol- gen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung Leistungser- bringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrierung von auffälligen Schadenfäl- len sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmiss- brauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Sie haben als Betroffener nach der DSGVO neben dem eingangs erwähnten Wi- derrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Ich willige mit Antragsunterschrift ein, dass ◆ die Ammerländer Versicherung die von mir in diesem Antrag und künftig mit- geteilten Daten – auch Gesundheitsdaten – erhebt, speichert und nutzt, soweit dies zur Antragsprüfung sowie zur Begründung, Durchführung oder Beendi- gung dieses Versicherungsvertrages erforderlich ist. ◆ meine Daten – auch Gesundheitsdaten soweit erforderlich – an Rückversiche- rungen übermittelt und dort zu den genannten Zwecken verwendet werden. Soweit erforderlich, entbinde ich die für die Ammerländer Versicherung tätigen Personen im Hinblick auf die Gesundheitsdaten und weiteren nach § 203 StGB geschützter Daten von ihrer Schweigepflicht. ◆ die Ammerländer Versicherung meine Daten – auch Gesundheitsdaten – und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versiche- rungsvermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Bera- tungszwecken genutzt werden dürfen.

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Samples: Fahrrad Vollkaskoversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Versicherungsmißbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechen- de Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV Deutschen Ver- sicherungswirtschaft e.V. (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer GDV) und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKrankenver- sicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Lebensversicherer ■ Aufnahme von Sonderrisiken, z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag ■ aus versicherungsmedizinischen Gründen, ■ aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer, ■ wegen verweigerter Nachuntersuchung; ■ Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungs- nehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung. Unfallversicherer Meldung bei ■ erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungs- ablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen, ■ außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungs- erbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmißbrauch. Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmißbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer -verhütung. Sachversicherer ■ Aufnahme von SonderrisikenSchäden und Personen, z. B. Ablehnung wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Risikos bzwVerdachts des Versicherungsmißbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadenssummen erreicht sind. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Miß- brauchs. Transportversicherer ■ Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmißbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmißbrauch. Rechtsschutzversicherer - vorzeitige ■ Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier zwei Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige 12 Monaten. ■ Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens 3 Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten. ■ Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von VersicherungsmissbrauchAntragstellung.

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Samples: Kraftfahrtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten rich- ten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden beim GDV Gesamtverband der Deutschen Ver- sicherungswirtschaft zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren de- ren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit so weit bestimmte Voraussetzungen erfüllt er- füllt sind. BeispieleBeispiele für unsere Bereiche: Kfz-Versicherer Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck• Sachversicherer: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versiche- rungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schaden- summen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung Ver- hinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung ZweckMissbrauchs. • Unfallversicherer: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung Ver- letzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung Oblie- genheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Unfall- folgen, außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von VersicherungsmissbrauchVer- sicherungsmissbrauch. • Allgemeine Haftpflichtversicherung: Registrie- rung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versiche- rungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über deine Rechte Du hast als Betroffener nach der DSGVO neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrechts ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzun- gen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Lö- schung deiner in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläute- rungen wende dich bitte an den betrieblichen Daten- schutzbeauftragten deines Versicherers. Richte du auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berich- tigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an dei- nen Versicherer.

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Samples: Dauercampingversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende Anfragen entsprechende An- fragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale HinweissystemeHinweis- systeme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband Gesamt- verband der Versicherungswirtschaft GDV GdV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-HUK- Verband –, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht Ver- dacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb innerhalb von zwölf 12 Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Ver- dachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung Vortäu- schung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Rechtsschutzversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer e. V. und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKrankenversicherung e. V. zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleRegistrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Kfz-Versicherer Risikoprüfung, Schadenaufklärung und –verhütung Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer –verhütung Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Nachuntersuchung; Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Versicherers, Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer Beitragszuschläge. - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier zwei Versicherungsfällen inner- halb innerhalb von zwölf 12 Monaten - Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens drei Versicherungsfällen innerhalb von 36 Monaten; - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Versicherung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchesVersicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei - erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Anzeigepflicht, - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen Unfallfolgen, - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Bauherren Haftpflichtversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale HinweissystemeHinwei- ssysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband Gesamt- verband der Versicherungswirtschaft GDV GdV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-HUK- Verband –, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht Ver- dacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb innerhalb von zwölf 12 Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Ver- dachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung Vortäu- schung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Kraftfahrtversicherung Und Rechtsschutzversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV Deutschen Versicherungs- wirtschaft (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-VerbandGDV) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKrankenversiche- rung (PKV) zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme Hinwei- ssysteme und deren Nutzung erfolgt erfolgen lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte be- stimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleDabei ist ein jeweils branchen- spezifischer Zugriff vorgesehen. Ein Austausch über den einzelnen Versicherungszweig hinaus findet nicht statt. Jedes Hinweissystem enthält lediglich einen Hinweis darauf, ob bei einem anderen Versi- cherer einer der nachfolgend beschriebenen Anlässe aufgetreten ist. Informationen zum Anlass selbst sind nicht enthalten. • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Ver- tragsablauf durch den Versicherer nach mindestens zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von zwölf Monaten. • Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Ver- tragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrüge- rischen Inanspruchnahme der Versicherung. Zweck: Kfz-Versicherer Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung. Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: RisikoprüfungRi- sikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Schadenverhütung. Aufnahme von Sonderrisiken, z. z.B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme Annah- me mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - Gründen, • aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - Versicherer, • wegen verweigerter Nachuntersuchung - Nachuntersuchung. Aufhebung des Vertrages Vertrags durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Versicherers; Ablehnung des Vertrages Vertrags seitens des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers wegen geforderter Beitragszuschläge Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Risikoprüfung. Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - wei- teren Missbrauchs. • Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Anzeige- pflicht, • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - Unfall- folgen, • außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung Lei- stungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. • Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von VersicherungsmissbrauchVersicherungsmiss- brauch.

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Samples: Versicherungsvertrag

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. BeispieleBeispiel Unfallversicherer: Kfz-Versicherer Registrierung Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht, Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Versicherungsfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von auffälligen SchadenfällenUnfallfolgen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb von zwölf Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme der Versicherung Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch. Beispiel Sachversicherer: Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schadenssummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme In Ihren Versicherungsangelegenheiten werden Sie ggf. durch einen Vermittler betreut. Vermittler in diesem Sinn sind neben Einzelpersonen auch Vermittlungsgesellschaften. Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen Zwecken von auffälligen (Verdacht uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten, z.B. Versicherungsnummer, Beiträge, Art des Versicherungsmissbrauches) SchadenfällenVersicherungsschutzes und des Risikos, insbesondere Zahl der Versicherungsfälle und Höhe von Versicherungsleistungen. Ausschließlich zum Zweck von Vertragsanpassungen in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung Personenversicherung können an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden. Vermittler verarbeiten und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im SchadenfallRahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden Sie von uns über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen Verschwiegenheitspflichten (z.B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten. Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei gespeicherten Daten. Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.der beim Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer. Flugrückholung-Lifecard JRV 2016, Stand 14.03.2017, V1.1

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Samples: Flugrückholung Lifecard Jahrestarif Für Mitglieder

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachver- halts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen Anfra- gen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Deut- schen Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungKrankenversicherung zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu ZweckenZwe- cken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer • Registrierung von auffälligen Schadenfällen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung. • Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungs- missbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer -verhütung. • Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen Gründen, - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer Versicherer, - wegen verweigerter Nachuntersuchung Nachuntersuchung. - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - durch den Versicherer. • Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers durch den Versicherungsnehmer wegen geforderter Beitragszuschläge Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf Ver- tragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier zwei Versiche- rungsfällen innerhalb von 12 Monaten. • Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versiche- rer nach mindestens drei Versicherungsfällen inner- halb innerhalb von zwölf Monaten - 36 Monaten. • vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf Ver- tragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Antragstellung. IS020_102007 O301 txt • Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt vor- liegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs Versicherungsmiss- brauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen Schaden- summen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Missbrauchs. • Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchesVersicherungsmiss- brauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Reisegepäck- Versicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Versicherungs- missbrauch. • Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Anzei- gepflicht, • Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - Unfall- folgen, • außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung Leis- tungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Leistung. Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von VersicherungsmissbrauchVersicherungsmiss- brauch.

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Samples: Wohnmobil /Wohnwagen Inhalt Versicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages Antrags oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes Sachverhalts oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen zuständi- gen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer Versi- cherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und beim Verband der Lebensversicherungs-Unternehmen, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband der privaten KrankenversicherungPrivaten Krankenversicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-– aus versicherungsmedizinischen Gründen – aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer – wegen verweigerter Nachuntersuchung Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers; Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge. Zweck: Risikoprüfung Unfallversicherer Meldung bei – erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht – Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen – außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf- Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch – Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches Versicherungsmissbrauchs besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw-verhütung. Annahme mit Beitragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach minde- stens zwei Versicherungsfällen innerhalb von 12 Monaten. – Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb drei Versicherungsfäl- len innerhalb von zwölf Monaten - vorzeitige 36 Monaten. – Vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Versicherung. Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes Verdachts des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer Aufnahme von auffälligen (Verdacht des VersicherungsmissbrauchesVersicherungsmissbrauchs) Schadenfällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Reisegepäckversicherung. Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Hausratversicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrages oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur RisikobeurteilungRisi- kobeurteilung, zur weiteren Aufklärung des Sachverhaltes oder zur Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entspre- chende entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten. Dazu bestehen bei den Fachverbänden zentrale Hinweissysteme. Solche Hinweissysteme gibt es beim Verband der Lebensversicherungs-UnternehmenUnterneh- men, beim Gesamtverband der Versicherungswirtschaft GDV GdV (Zusammenschluss der bisherigen Verbände: Verband der Haftpflichtversicherer, Unfallversicherer, Autoversicherer und Rechtsschutzversicherer – HUK-Verband-Verband –, Verband der Sachversicherer, Deutscher Transport-Versicherungs-Verband) sowie beim Verband Ver- band der privaten Krankenversicherung. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Beispiele: Kfz-Versicherer - Registrierung von auffälligen Schadenfällen, Kfz-Diebstählen sowie von Personen, bei denen der Verdacht des Versicherungsmissbrauches besteht. Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung und -verhütung Lebensversicherer - Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit Beitragszuschlag Bei- tragszuschlag - aus versicherungsmedizinischen Gründen - aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer - wegen verweigerter Nachuntersuchung - Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers - Ablehnung des Vertrages seitens des Versicherungsnehmers wegen geforderter Beitragszuschläge Zweck: Risikoprüfung Rechtsschutzversicherer - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf durch den Versicherer nach mindestens vier Versicherungsfällen inner- halb Rechtsschutzfällen innerhalb von zwölf 12 Monaten - vorzeitige Kündigungen und Kündigungen zum normalen Vertragsablauf bei konkret begründetem Verdacht einer betrügerischen Inanspruch- nahme Inanspruchnahme der Versicherung Zweck: Überprüfung der Angaben zu Vorversicherungen bei der Antragstellung Sachversicherer - Aufnahme von Schäden und Personen, wenn Brandstiftung vorliegt oder wenn aufgrund des Verdachtes des Versicherungsmissbrauchs der Vertrag gekündigt wird und bestimmte Schadensummen erreicht sind. sind Zweck: Risikoprüfung, Schadenaufklärung, Verhinderung weiteren Missbrauchs Transportversicherer - Aufnahme von auffälligen (Verdacht des Versicherungsmissbrauches) SchadenfällenSchaden- fällen, insbesondere in der Reisegepäckversicherung Zweck: Schadenaufklärung und Verhinderung von Versicherungsmissbrauch Unfallversicherer - Meldung bei erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht - Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall, wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen - außerordentliche Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder Klageerhebung auf Leistung Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von Versicherungsmissbrauch.

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Samples: Kraftfahrtversicherung