Common use of Zentrale Hinweissysteme Clause in Contracts

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens bzw. Leistungs- falles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weite- ren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Ver- sicherungsmissbrauch, Anfragen an das Hinweis- und Informa- tionssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), das von informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx-Xxxxx als Auskunftei betrieben wird, bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfra- gen anderer Versicherer zu beantworten. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dür- fen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anbei erhalten Sie eine Erläuterung zu dem HIS sowie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx finden Sie nähere Informationen. Lebensversicherung Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informations- system der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versiche- rungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prü- fung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versiche- rungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber im Einzelnen nicht konkretisiert werden. Es werden keine Ge- sundheitsdaten an das HIS gemeldet. Sollten wir Sie an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigen. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versiche- rungsvertrages richten wir Anfragen zur Ihrer Person an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versi- cherer in einem späteren Leistungsantrag beantworten und da- her Auskunft geben müssen. Werden im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, er- folgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder – soweit zulässig – auf gesetzlicher Grundlage.

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Samples: Verbraucherinformation Für Konventionelle Versicherungen, Fondsgebundene Versicherung, Fondsgebundene Versicherung

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens bzw. Leistungs- falles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weite- ren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Ver- sicherungsmissbrauch, Anfragen an das Hinweis- und Informa- tionssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), das von informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx-Xxxxx als Auskunftei betrieben wird, bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfra- gen anderer Versicherer zu beantworten. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dür- fen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anbei erhalten Sie eine Erläuterung zu dem HIS sowie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx finden Sie nähere Informationen. Lebensversicherung Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informations- system der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken Risi- ken sowie das Bestehen von Auffälligkeiten, die auf Versiche- rungsbetrug Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prü- fung Prüfung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versiche- rungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Einzelnen Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemel- det werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilde- rung nicht konkretisiert werdenin Einklang zu bringen ist. Es werden keine Ge- sundheitsdaten Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unre- parierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestoh- len gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS gemeldetHIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparatur- nachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigenin jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versiche- rungsvertrages Versicherungs- vertrages oder Regulierung eines Schadens, richten wir Anfragen zur Ihrer Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet gemel- det haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versi- cherer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag Leistungsfall beantworten und da- her daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Werden Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, er- folgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder – soweit zulässig – auf gesetzlicher Grundlage.Internet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx

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Samples: Versicherungsvertrag

Zentrale Hinweissysteme. Bei Prüfung eines Antrags oder eines Schadens bzw. Leistungs- falles kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung, zur weite- ren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von Ver- sicherungsmissbrauch, Anfragen an das Hinweis- und Informa- tionssystem der Versicherungswirtschaft (HIS), das von informa Insurance Risk and Fraud Prevention GmbH Xxxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxx-Xxxxx als Auskunftei betrieben wird, bzw. an andere Versicherer zu richten oder auch entsprechende Anfra- gen anderer Versicherer zu beantworten. Die Aufnahme in diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem jeweiligen System verfolgt werden dür- fen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Anbei erhalten Sie eine Erläuterung zu dem HIS sowie unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx finden Sie nähere Informationen. Lebensversicherung Die informa IRFP GmbH betreibt das Hinweis- und Informations- system Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). An das HIS melden wir – ebenso wie andere Versicherungsunternehmen – erhöhte Risiken sowie das Bestehen von AuffälligkeitenAuf- fälligkeiten, die auf Versiche- rungsbetrug Versicherungsbetrug hindeuten könnten und daher einer näheren Prü- fung Prüfung bedürfen. Verträge werden ab einer bestimmten Versiche- rungssumme bzw. Rentenhöhe gemeldet. Gemeldet werden können außerdem das Bestehen weiterer risikoerhöhender bzw. für die Leistungsprüfung relevanter Besonderheiten, die aber Die Meldung ist bei Antragstellung oder im Einzelnen Schadenfall möglich und kann eine Person oder eine Sache, z. B. ein Kfz, betreffen. Eine Meldung zur Person ist möglich, wenn ungewöhnlich oft Schäden gemeldet werden oder z. B. das Schadenbild mit der Schadenschilderung nicht konkretisiert werdenin Einklang zu bringen ist. Es werden keine Ge- sundheitsdaten Die Versicherer müssen im Schadenfall wissen, ob ein Fahrzeug schwerwiegende oder unreparierte Vorschäden hatte oder sogar schon einmal als gestohlen gemeldet wurde. Aus diesem Grund melden wir Fahrzeuge an das HIS gemeldetHIS, wenn diese einen Totalschaden haben, gestohlen worden sind, sowie im Falle von Abrechnungen ohne Reparaturnachweis. Immobilien melden wir an das HIS, wenn wir eine ungewöhnlich hohe Schadenhäufigkeit feststellen. Sollten wir Sie Sie, Ihre Immobilie oder Ihr Fahrzeug an das HIS melden, werden wir Sie darüber benachrichtigenin jedem Fall über die Einmeldung von uns benachrichtigt. Bei der Prüfung Ihres Antrags auf Abschluss eines Versiche- rungsvertrages Versicherungsvertrags oder Regulierung eines Scha- dens, richten wir Anfragen zur Ihrer Person oder Sache (z. B. Kfz) an das HIS und speichern die Ergebnisse der Anfragen. Erhalten wir einen Hinweis auf risikoerhöhende Besonderheiten, kann es sein, dass wir von Ihnen zusätzliche Informationen zu dem konkreten Grund der Meldung benötigen. Wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag beantragen, können wir Anfragen an das HIS stellen. In diesem Fall Im Schadensfall kann es nach einem Hinweis durch das HIS erforderlich sein, genauere Angaben zum Sachverhalt von den Versicherern, die Daten an das HIS gemeldet haben, zu erfragen. Auch diese Ergebnisse speichern wir, soweit sie für die Prüfung des Versicherungsfalls relevant sind. Es kann auch dazu kommen, dass wir Anfragen anderer Versi- cherer Versicherer in einem späteren Leistungsantrag Leistungsfall beantworten und da- her daher Auskunft über Ihren Schadenfall geben müssen. Werden Eine detaillierte Beschreibung des HIS finden Sie im Zusammenhang mit unserer Nachfrage bei Ihnen oder bei anderen Versicherern Gesundheitsdaten erhoben, er- folgt dies nur mit Ihrem ausdrücklichen Einverständnis oder – soweit zulässig – auf gesetzlicher GrundlageInternet unter xxx.xxxxxxx-xxxx.xx.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen Für Die Haftpflichtversicherung (Ahb)