Ziele und Grundsätze Musterklauseln

Ziele und Grundsätze. (1) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die Bereiche Zoll- und Handelserleichertung in dem sich weiterentwickelnden Welthandelskontext von großer Bedeutung sind.
Ziele und Grundsätze. Mit der Mitwirkung der Angestellten sollen folgende Ziele erreicht werden: ● die gedeihliche Entwicklung der Unternehmung und damit die möglichst langfristige Erhaltung der Arbeits- plätze ● die persönliche Entwicklung der Angestellten und die Förderung der Arbeitszufriedenheit ● die Verstärkung der Mitgestaltungsrechte und Mitverantwortung des Personals ● die Förderung eines guten Betriebsklimas ● die Förderung des Interesses an der Arbeit und der Marktleistungsfähigkeit der SOB Soweit keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen werden, umfasst der Anspruch auf Mitwirkung das Anhörungsrecht. Die Anhörung beinhaltet umfassende und frühzeitige Information über alle in Aussicht genom- menen, das Personal betreffende Massnahmen sowie die Möglichkeit zur schriftlichen und mündlichen Stel- lungnahme im Rahmen der Meinungsbildung der Entscheidungsträger, bevor Beschlüsse gefasst sind.
Ziele und Grundsätze. Zur Erreichung der angestrebten Ziele setzt die Dienststelle auf die Kompetenz und die Motivation der Beschäftigten in den Einrichtungen mit Serviceaufgaben und im Rechenzentrum als technischem Betreiber. Gemeinsam mit ihnen soll die Arbeit im Sinne der Anwender:innen laufend verbessert werden. Der Umfang der erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten der Beschäftigten und die Fristen zur Löschung dieser Daten sind in der Anlage 1 dokumentiert. Die Nutzung der in der Anlage dokumentierten Daten ist nur zu den dort genannten Zwecken zulässig. Die Zugriffsrechte auf diese Daten sind auf das erforderliche Minimum zu beschränken. Hierfür wurde ein Verarbeitungsverzeichnis gemäß DSGVO erstellt und der/dem Datenschutzbeauftragten zur Abnahme vorgelegt. Die Nutzung der erhobenen Daten zu einer individuellen Leistungs- und Verhaltenskontrolle findet nicht statt. Die vorgesehenen Auswertungen (Reports) sind in der Anlage aufgeführt. Sollten im Laufe der Zeit weitere Statistiken sinnvoll oder notwendig erscheinen, wird die Anlage entsprechend angepasst und der Personalrat gemäß LPVG beteiligt. Den mit der Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiter:innen werden auf die Gegebenheiten der OTRS-Installation an der Universität angepasste und laufend aktualisierte Dokumentationen zur Verfügung gestellt. Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, konkrete Fragen an eine in Anlage 2 genannte zentrale Service-Adresse zu richten. Bei größerem Informationsbedarf ganzer Institute oder Einrichtungen können Beratungstermine vereinbart werden. Die einsetzenden Einrichtungen haben konkret festzulegen, welche Priorität die Bearbeitung von Anfragen über OTRS im Vergleich zu anderen Tätigkeiten hat, und welchen Anteil die Bedienung von OTRS an der gesamten Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Insbesondere das Verhältnis von OTRS-Anfragen und E-Mails muss thematisiert werden, um dem Eindruck einer Zusatzbelastung und einer Fragmentierung der Aufmerksamkeit entgegenzuwirken. Es ist darauf zu achten, dass der Arbeitsaufwand gleichmäßig zwischen den unmittelbar zuständigen Mitarbeiter:innen verteilt wird.
Ziele und Grundsätze. (1) Auf der Grundlage dieser Rahmenvereinbarung und daraus gegebenenfalls abgeleiteter Umset- zungsvereinbarungen auf Länderebene verpflichten sich die Vereinbarungspartner, die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz festgelegten Arbeitsschutzziele in den vorrangigen Handlungsfeldern mit hieraus abgeleiteten Arbeitsprogrammen gemeinsam umzusetzen.
Ziele und Grundsätze. Ziel dieser DV ist die Förderung und Verwirklichung ...
Ziele und Grundsätze. Die Mitwirkung wird ausgeübt durch die Mitarbeitenden und durch die Personalvertretung. Sie soll folgende Ziele erreichen: • Die gedeihliche Entwicklung der Unternehmung und damit die mög- lichst langfristige Erhaltung der Arbeitsplätze; • Die persönliche Entwicklung der Angestellten und die Förderung der Arbeitszufriedenheit; • Die Verstärkung der Mitgestaltungsrechte und Mitverantwortung des Personals;
Ziele und Grundsätze. 16. Die Parteien sind sich bewusst, dass sie besonders wichtige Handels- und Investitionsbeziehungen unterhalten, die über 45 Jahre wirtschaftliche Integration während der Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs in der Europäischen Union, die Größe der beiden Wirtschaftsräume und ihre geografische Nähe widerspiegeln, die zu komplexen und integrierten Lieferketten geführt haben.
Ziele und Grundsätze. 80. Die Parteien sollten im Hinblick auf Europas Sicherheit und den Schutz ihrer jeweiligen Bürgerinnen und Bürger eine breit angelegte, umfassende und ausgewogene Sicherheitspartnerschaft eingehen. Bei dieser Partnerschaft wird der geografischen Nähe und sich ändernder Bedrohungen, einschließlich schwerer internationaler Kriminalität, Terrorismus, Cyberangriffen, Desinformationskampagnen, hybrider Bedrohungen, der Aushöhlung der regelbasierten internationalen Ordnung und der Wiederkehr von Staaten ausgehender Bedrohungen, Rechnung getragen werden. Die Partnerschaft wird die Souveränität des Vereinigten Königreichs und die Autonomie der Union wahren.
Ziele und Grundsätze. (1) Die Verhandlungspartner stimmen darin überein, dass in der niedersächsischen Landesverwaltung das alte haushaltsrechtliche und -wirtschaftliche Steuerungssystem durch ein neues
Ziele und Grundsätze. Diese Dienstvereinbarung soll einerseits die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das RRZ für die Aufgabenerfüllung ermöglichen und andererseits den Beschäftigten der Universität einen weitest möglichen Schutz ihrer berechtigten persönlichen Belange und ihrer Persönlichkeitsrechte gewähren.