Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 2023 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 2019 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 2022 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Arznei- und Verbandmittelausgaben 2021 2020 einigen sich die Vertragspartner auf die Zielgruppen der Anlage 1. Erstmals festgelegte neue Ziele werden hierbei entsprechend gekennzeichnet. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf ATC-Basis gemäß Anlage 2.
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