Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 2019 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie Heilmittelrichtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 2021 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 2020 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.. Xxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxxxx für das Jahr 2020 nach § 84 Abs. 7 i. V. m. Abs. 1 SGB V zwischen der KVT und den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen vom 09.12.2019
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Zielvereinbarung. 1. Zur intensiven Steuerung der Heilmittelausgaben 2023 2022 einigen sich die Vertragspartner auf die 3 Zielgruppen der Anlage 1. Die Zielgruppendefinition erfolgt auf Basis der in der Heilmittel-Richtlinie des G-BA aufgeführten Heilmittel in Anlage 2.
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