Common use of Zielvereinbarung Clause in Contracts

Zielvereinbarung. (1) Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Arznei- und Verbandmittelversorgung im Kalenderjahr 2023 zu erreichen, verweisen die Verein- barungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 SGB V (Arzneimittel) des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für das Jahr.

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Zielvereinbarung. (1) Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Arznei- und Verbandmittelversorgung im Kalenderjahr 2023 2022 zu erreichen, verweisen die Verein- barungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 SGB V (Arzneimittel) des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Bundes- vereinigung für das Jahr.

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Zielvereinbarung. (1) Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Arznei- und Verbandmittelversorgung im Kalenderjahr 2023 2017 zu erreichen, verweisen die Verein- barungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 Abs.6 SGB V (Arzneimittel) des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Bundes- vereinigung für das JahrJahr 2017 sowie auf die Marktübersicht „Pharmakologisch- therapeutisch vergleichbare Arzneimittel zu Analogpräparaten“.

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Zielvereinbarung. (1) Um eine nach gemeinsamer Beurteilung qualifizierte und wirtschaftliche Arznei- und Verbandmittelversorgung im Kalenderjahr 2023 2021 zu erreichen, verweisen die Verein- barungspartner u. a. auf die Rahmenempfehlungen nach § 84 Abs. 6 SGB V (Arzneimittel) des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Bundes- vereinigung für das Jahr.

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