Common use of Zins­ und Gewinnanteilscheine Clause in Contracts

Zins­ und Gewinnanteilscheine. Unterliegen dem AGB-Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- und Gewinnanteilscheine zu verlangen.

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Zins­ und Gewinnanteilscheine. Unterliegen dem AGB-Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigtnichtberechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- Zins und Gewinnanteilscheine zu verlangen.

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Zins­ und Gewinnanteilscheine. Unterliegen dem AGB-Pfandrecht der Bank Wertpapiere, ist der Kunde nicht berechtigt, die Herausgabe der zu diesen Papieren gehörenden Zins- Zins und Gewinnanteilscheine zu verlangenver- langen.

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