Zugangsmedien Musterklauseln

Zugangsmedien. Der Kunde soll grundsätzlich die über den Zugangsweg Internet zur Verfügung gestellten Zugangsmedien nutzen. Nur in Ausnahmefällen soll der Kunde andere Zugangsmedien nutzen. Sofern die Bank für Verfügungen eine Betragsbegrenzung in den Zugangsmedien vorsieht, informiert sie den Kunden hierüber. Die Bank ist berechtigt, das Zugangsmedium zu erweitern, zu ergänzen, einzuschränken oder deren Nutzung von zusätzlichen Voraussetzungen abhängig zu machen. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig vorab informiert. Als technische Anleitung für den Zugang zur Bank steht dem Kunden ein Wegweiser zur Verfügung. Die Bereitstellung der technischen Zugangswege (insbesondere der Internet-Zugang des Kunden) gehört nicht zu den Leistungen der Bank, auch wenn über diese Zugangswege Leistungen der Bank genutzt werden können. Diese technischen Zugangswege werden aufgrund gesonderter Verträge bereitgestellt, die der Kunde mit dem jeweiligen Anbieter abschließt. Die Bank ist für Störungen dieser technischen Zugangswege nicht verantwortlich; sie übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.
Zugangsmedien. 3.1 Nach der Registrierung und Freischaltung wird dem Kunden ein Benutzerkonto für die Nutzung der Ladeapp (iOS und Android) und/oder eine Ladekarte als Zugangsmedium zur Verfügung gestellt.
Zugangsmedien. Der Kunde kann die Zugangsmedien Internet (Online-Brokerage/Online-Ban- king) und Telefon nutzen. Sofern die S Broker AG & Co. KG bei der Auftragser- teilung über eines der genannten Zugangsmedien nicht erreichbar ist, ist der Kunde verpflichtet, auf das jeweils andere Zugangsmedium auszuweichen.
Zugangsmedien. Zur Inanspruchnahme seiner Konten kann der Kontoinhaber sich des bei der Bank eingerichteten Telefonservice bedienen, indem er telefonisch unter Angabe seines persönlichen Passwortes und der Kontonummer entsprechende Weisungen und Aufträge erteilt. Die Bank ist berechtigt, den Zugang für den Telefonservice jederzeit zu sperren, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Verdacht einer missbräuchlichen Nutzung besteht. Die Bank weist darauf hin, dass die Übermittlung von Aufträgen per Fax Möglichkeiten eines Missbrauchs eröffnet, insbesondere etwa die Fälschung der Unterschrift, Manipulation des Auftragsinhalts durch den Einsatz moderner Kopiertechniken, andere Veränderungen des Originalauftrages oder Manipulation der Absendererkennung. Aufgrund dessen kann die Bank eingehende Faxaufträge auf ihre Echtheit und ihre Autorisierung durch den Kunden nicht überprüfen. Die Bank führt daher keine Aufträge per Fax aus.
Zugangsmedien. Der Kunde kann die Zugangsmedien Telefon, Online-Services und Telefax nutzen.

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  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der Tl-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhal- ten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbrei- tung noch zum Abruf rechts und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenann- ten Verbote und Gebote, ist ERGOSOFT berechtigt, die Vereinba- rung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit ERGOSOFT wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorge- nannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde ERGOSOFT von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei ER- GOSOFT anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch ERGOSOFT. ERGOSOFT veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an ERGOSOFT übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstande- nen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.