Zugriffskontrolle. Die in der Datenverarbeitung personenbezogener Daten eingesetzten IT-Systeme haben ein dediziertes Rechtesystem, welche es ermöglicht, Datenzugriffe und -veränderungen auf Basis von Rollen und individuellen Berechtigungen zu vergeben. Mitarbeiter erhalten ausschließlich gemäß ihrer dienstlichen Aufgabenstellung die notwendigen Zugriffsberechtigungen. Die Erteilung der Berechtigungen erfolgt in einem dokumentierten Genehmigungsverfahren. Die Verantwortung jedes Mitarbeiters für die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten und Informationen wird durch jährliche Schulungsmaßnahmen gestärkt.
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