Zugriffskontrolle. Es ist sicherzustellen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. Beim Auftragnehmer umgesetzte Maßnahmen: • Der Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme ist durch eine Nutzer- und Rechteverwaltung abgesichert. Es ist dem einzelnen Mitarbeiter nur möglich die für seine Aufgaben erforderlichen Daten einzusehen, zu nutzen, zu verarbeiten oder zu löschen. • Die Zugriffe auf die Datenverarbeitungssysteme werden geloggt. • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes erfolgt eine Sperrung durch Bildschirmschoner, Freigabe nur durch Eingabe des Passworts. • Jeder Mitarbeiter wird entsprechend zur Vertraulichkeit und der Einhaltung des Datenschutzes bei Aufnahme seiner Tätigkeit verpflichtet. Ein Verstoß hätte die fristlose Kündigung, sowie eine Strafanzeige zur Folge. Betroffene Auftraggeber würden in so einem Fall selbstverständlich über den Vorfall informiert.
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Samples: Datenschutzvereinbarung Zur Erbringung Von Hosting Leistungen, Datenschutzvereinbarung Zur Erbringung Von Hosting Leistungen
Zugriffskontrolle. Es ist sicherzustellen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der VerarbeitungVerarbei- tung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. Beim Auftragnehmer umgesetzte Maßnahmen: • Der Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme ist durch eine Nutzer- und Rechteverwaltung Rech- teverwaltung abgesichert. Es ist dem einzelnen Mitarbeiter nur möglich die für seine Aufgaben erforderlichen Daten einzusehen, zu nutzen, zu verarbeiten oder zu löschen. • Die Zugriffe auf die Datenverarbeitungssysteme werden geloggt. • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes erfolgt eine Sperrung durch BildschirmschonerBildschirmscho- ner, Freigabe nur durch Eingabe des Passworts. • Jeder Mitarbeiter wird entsprechend zur Vertraulichkeit und der Einhaltung des Datenschutzes bei Aufnahme seiner Tätigkeit verpflichtet. Ein Verstoß hätte die fristlose Kündigung, sowie eine Strafanzeige zur Folge. Betroffene Auftraggeber würden in so einem Fall selbstverständlich über den Vorfall informiert.
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Samples: Data Processing Agreement
Zugriffskontrolle. Es ist sicherzustellen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. Beim Auftragnehmer umgesetzte Maßnahmen: • Der Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme ist durch eine Nutzer- und Rechteverwaltung abgesichert. Es ist dem einzelnen Mitarbeiter nur möglich die für seine Aufgaben erforderlichen Daten einzusehen, zu nutzen, zu verarbeiten oder zu löschen. • Die Zugriffe auf die Datenverarbeitungssysteme werden geloggt. • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes erfolgt eine Sperrung durch Bildschirmschoner, Freigabe nur durch Eingabe des Passworts. • Jeder Mitarbeiter wird entsprechend zur Vertraulichkeit und der Einhaltung des Datenschutzes bei Aufnahme seiner Tätigkeit verpflichtet. Ein Verstoß hätte die fristlose Kündigung, sowie eine Strafanzeige zur Folge. Betroffene Auftraggeber würden in so einem Fall selbstverständlich über den Vorfall informiert.
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Samples: Data Processing Agreement
Zugriffskontrolle. Es ist sicherzustellen, dass die zur Benutzung eines Datenverarbeitungssystems Berechtigten ausschließlich auf die ihrer Zugriffsberechtigung unterliegenden Daten zugreifen können, und dass personenbezogene Daten bei der Verarbeitung, Nutzung und nach der Speicherung nicht unbefugt gelesen, kopiert oder verändert werden können. Beim Auftragnehmer Auftragsverarbeiter umgesetzte Maßnahmen: • Der Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme ist durch eine Nutzer- und Rechteverwaltung abgesichert. Es ist dem einzelnen Mitarbeiter nur möglich die für seine Aufgaben erforderlichen Daten einzusehen, zu nutzen, zu verarbeiten oder zu löschen. • Die Zugriffe auf die Datenverarbeitungssysteme werden geloggt. • Beim Verlassen des Arbeitsplatzes erfolgt eine Sperrung durch Bildschirmschoner, Freigabe nur durch Eingabe des Passworts. • Jeder Mitarbeiter wird entsprechend zur Vertraulichkeit und der Einhaltung des Datenschutzes bei Aufnahme seiner Tätigkeit verpflichtet. Ein Verstoß hätte die fristlose Kündigung, sowie eine Strafanzeige zur Folge. Betroffene Auftraggeber würden in so einem Fall selbstverständlich über den Vorfall informiert.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag