Common use of Zulässige Anlagen Clause in Contracts

Zulässige Anlagen. Die Anlagen eines Teilfonds sind beschränkt auf: 1.1 Übertragbare Wertpapiere und Geldmarkt- instrumente, die entweder zur amtlichen Notierung an einer Börse in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Mitgliedstaat zugelassen sind oder die an einem geregelten Markt gehandelt werden, der regelmäßig stattfindet, anerkannt ist und für die Öffentlichkeit in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Mitgliedstaat zugänglich ist; 1.2 Kürzlich emittierte übertragbare Wertpapiere, die innerhalb eines Jahres zur amtlichen Notierung an einer Börse oder einem sonstigen Markt (wie vorstehend erläutert) zugelassen werden. 1.3 Geldmarktinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden. 1.4 Anteile von OGAWs.

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Zulässige Anlagen. Die Anlagen eines Teilfonds jedes Fonds sind beschränkt auf: 1.1 Übertragbare Wertpapiere und Geldmarkt- instrumenteGeldmarktinstrumente, die entweder zur amtlichen Notierung an einer Börse in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Mitgliedstaat einem Drittstaat zugelassen sind oder die an einem geregelten Markt gehandelt werden, der als geregelter, regelmäßig stattfindetgeöffneter, anerkannt ist anerkannter und für die Öffentlichkeit öffentlich zugänglicher Markt in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Mitgliedstaat zugänglich ist;einem Drittstaat gilt. 1.2 Kürzlich emittierte Neu ausgegebene übertragbare Wertpapiere, die innerhalb eines Jahres zur amtlichen Notierung an einer Börse oder einem sonstigen anderen Markt (wie vorstehend erläutertbeschrieben) zugelassen werden. 1.3 Geldmarktinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden. 1.4 Anteile von an OGAWs. 1.5 Anteile an alternativen Investmentfonds (AIFs). 1.6 Einlagen bei Kreditinstituten, wie von der Zentralbank vorgeschrieben. 1.7 DFIs, wie von der Zentralbank vorgeschrieben.

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Samples: Prospectus

Zulässige Anlagen. Die Anlagen eines Teilfonds sind beschränkt auf: 1.1 Übertragbare Wertpapiere und Geldmarkt- Geldmarkt-instrumente, die entweder zur amtlichen Notierung an einer Börse in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Nicht- Mitgliedstaat zugelassen sind oder die an einem geregelten Markt gehandelt werden, der regelmäßig stattfindet, anerkannt ist und für die Öffentlichkeit in einem Mitgliedstaat oder Nicht-Nicht- Mitgliedstaat zugänglich ist; 1.2 Kürzlich emittierte übertragbare Wertpapiere, die innerhalb eines Jahres zur amtlichen Notierung an einer Börse oder einem sonstigen Markt (wie vorstehend erläutert) zugelassen werden. 1.3 Geldmarktinstrumente, die nicht an einem geregelten Markt gehandelt werden. 1.4 Anteile von OGAWs.

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