ZUSAMMENSETZUNG DES VERMÖGENS UND BEWERTUNGSREGELN Musterklauseln

ZUSAMMENSETZUNG DES VERMÖGENS UND BEWERTUNGSREGELN. Der Nettoinventarwert der Anteile eines Teilfonds, einer Anteilklasse und der Ausgabe-, Umtausch- und Rücknahmepreis werden von der Verwaltungsgesellschaft mindestens zweimal im Monat in Zeitabständen, die der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft beschließt, festgelegt. Der Nettoinventarwert eines Teilfonds entspricht dem Gesamtwert des Vermögens des Teilfonds abzüglich seiner Verbindlichkeiten. Der Nettoinventarwert pro Anteil wird durch Teilung des Nettovermögens des Teilfonds durch die Anzahl der für den Teilfonds ausgegebenen Anteile ermittelt, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der Aufgliederung des Nettovermögens des Teilfonds in seine unterschiedlichen Anteilklassen. Der Nettoinventarwert wird in der Währung des betreffenden Teilfonds und/oder einer anderen Währung, die der Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft bestimmen kann, angegeben. In diesem Verwaltungsreglement wird der Tag, an dem der Nettoinventarwert bestimmt wird, als „Bewertungstag“ bezeichnet. Unbeschadet der spezifischen Bestimmungen für einen einzelnen Teilfonds und/oder einer Anteilklasse wird der Wert der Vermögenswerte wie folgt ermittelt:

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  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.