Zusatzgarantien Musterklauseln

Zusatzgarantien. Sofern sie auf einen gedeckten Schadensfall zurückzuführen sind, deckt die Gesellschaft automatisch und bis in Höhe von 10 % der in den Persönlichen Bedingungen vermerkten Versicherungssumme: ◼ die Kosten für den Ersatz oder die materielle Wiederherstellung von Originaldokumenten (Papiere, Filme, Disks, Tonbänder, Pausen etc.) einschließlich: - bei anderen als EDV-Dokumenten: der Wiederherstellungskosten und der Kosten für die Neuübertragung der Daten auf ein identisches Dokument, das mit dem beschädigten Dokument gleichwertig ist; - bei EDV-Dokumenten: der Kosten für die Duplikation, das heißt die einfache automatische Kopie von einem bestehenden Exemplar auf ein mit dem beschädigten Dokument identischen oder gleichwertigen Dokument. Diese Dokumente sind auch im Fall der Verlegung zu Dritten im Großherzogtum Luxemburg gedeckt. ◼ Nachforschungs- und Untersuchungskosten, einschließlich der Telefon- und Portokosten, der Honorarkosten und der Kosten der erforderlichen Schritte einschließlich der Fahrten, die für die Wiederherstellung des beschädigten Dokuments erforderlich sind, bis in Höhe von: - 125€ je Dokument; - 0.000€ für sämtliche Dokumente.
Zusatzgarantien. Ohne Prämienaufschlag gedeckt sind: 10.2.1 Schäden durch Baumaschinen Schäden durch feststehende oder fahrende Baumaschinen oder Hebezeuge wie insbesondere Kräne, Bulldozer, Bagger und Gabelstapler. In Bezug auf nicht zulassungspflichtige fahrende Baumaschinen und Hebezeuge erstreckt sich die Garantie auf Verkehrsunfälle, die sich im Unternehmen, auf Baustellen oder in deren unmittelbarer Umgebung ereignen. 10.2.2 Schäden von Versicherten, bei denen es sich nicht um den Versicherungsnehmer selbst handelt Sachschäden, bei denen es sich nicht um Schäden an Kleidung, Werkzeug oder persönlichen Gegenständen handelt. 10.2.3 Personen, die nicht über die Sozialversicherung abgesichert sind Die Haftpflicht des Versicherten, sofern sie infolge von Personenschäden an Praktikanten oder Bewerbern auf eine Anstellung in Anspruch genommen wird und sofern die Folgen dieser Schäden nicht durch Anwendung der Rechtsvorschriften über Arbeitsunfälle ausgeglichen werden können. 10.2.4 Regress auf der Grundlage von Artikel 116 des Sozialversicherungsgesetzes Der Regress, der kraft Artikel 116 der Sozialversicherungsordnung (SVO) bei Unfällen ihrer Beauftragten gegen die Versicherten ausgeübt werden kann. Sofern spätere gesetzliche Bestimmungen zu Artikel 116 der SVO die Pflichten der Versicherten erhöhen, hat die Gesellschaft das Recht, die im besagten Artikel 116 genannte Regressgarantie auszuschließen, wobei dieser Ausschluss dem Versicherten mindestens drei Monate im Voraus per Einschreiben mitgeteilt werden muss, sofern sich dieser nicht bereits erklärt hat, den von der Gesellschaft festgelegten Prämienaufschlag zu zahlen.
Zusatzgarantien. Folgendes ist ohne Prämienaufschlag bis in Höhe der in den Persönlichen Bedingungen vorgesehenen Beträge gedeckt:
Zusatzgarantien. Die Gesellschaft weitet die Garantie ohne Zusatzprämie auf Folgendes aus : 3.1.1.2.1 Auftauen verderblicher Lebensmittel, die in einem im Haushalt genutzten Gefriergerät oder Kühlschrank enthalten sind, infolge einer Temperaturänderung, die aus der Unterbrechung der Erzeugung von Kälte resultiert, welche auf das Eintreten eines Schadensfalls zurückzuführen ist, der durch die vorliegenden Besonderen Bedingungen und die Besonderen Bedingungen zur Garantie „Stromschäden“ gedeckt ist; 3.1.1.2.2 Schäden am Inhalt von Wäschetrocknern oder Waschmaschinen infolge eines Schadensfalls, der mit einer der in den vorliegenden Besonderen Bedingungen zur Garantie „Feuer und ähnliche Risiken“ und den Besonderen Bedingungen zur Garantie „Stromschäden“ bezeichneten Gefahren zusammenhängt; 3.1.2.2.3 Xxxxxxxxx, außer : ◼ Schäden am Inhalt, verursacht durch einen Versicherten oder ein ihm gehörendes oder anvertrautes Tier, ◼ Schäden am bezeichneten Gebäude beim Transport des Mobiliars, ◼ Schäden an der Sache oder an dem Tier, welche(s) die Kollision verursacht hat, ◼ Schäden, die nicht unmittelbar aus einem Zusammenstoß zwischen zwei harten Körpern resultieren, ◼ Hagelschäden; 3.1.1.2.4 Schäden an Immobilien, verursacht durch Diebstahl oder versuchten Diebstahl in regelmäßig bewohnten Räumen sowie den Diebstahl von Gebäudeelementen außer : ◼ Schäden oder Diebstahl von Sachen, die sich außerhalb des Gebäudes befinden, ◼ wenn sich das Gebäude im Bau befindet, umgebaut oder renoviert wird, es sei denn, der Versicherte kann nachweisen, dass dieser Umstand nicht zum Eintritt oder zur Verschlim- merung der Folgen des Schadensfalls beigetragen hat; 3.1.1.2.5 Schäden, die durch Vandalismus oder Böswilligkeit am bezeichneten Gebäude entstanden sind, sofern alle der folgenden Bedingungen er füllt sind : ◼ der Versicherte ist Eigentümer des Gebäudes, ◼ das Gebäude wird regelmäßig bewohnt, ◼ das Gebäude befindet sich nicht im Bau, im Umbau oder in einer Renovierung. Der Schadensersatz für durch Vandalismus oder Böswilligkeit verursachte Sachschäden wird ohne Anwendung der Proportionalitätsregel gewährt und ist auf 0.000 € pro Schadensfall be- grenzt.
Zusatzgarantien. Ohne Prämienaufschlag gedeckt sind: Kosten für die Neuausfertigung von Urkunden Die Garantie wird gewährt im Fall fehlerhafter Urkunden, sofern Dritte durch diesen Fehler einen Schaden erleiden und sofern diese Urkunden zum Zeitpunkt der Beanstandung nicht ohne andere Nachteile als den Ausfertigungs- oder Korrekturkosten neu ausgefertigt oder korrigiert werden können. Lässt sich die Neuausfertigung oder Korrektur der vorgenannten Urkunden nur von einer anderen Person als den Versicherten vornehmen, so erstattet die Gesellschaft die dem geschädigten Dritten notwendigerweise anlässlich eines gegenseitigen Übereinkommens oder einer gerichtlichen Entscheidung entstandenen Kosten.

Related to Zusatzgarantien

  • Garantien Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

  • Garantie Als het apparaat defect is, heeft u bij defecten recht op de wettelijke garantie van de koper. De aanspraak op deze rechten is gratis. Deze rechten moeten tegenover uw contractpartner worden gedaan, d.w.z. de dealer bij wie u het apparaat heeft gekocht. De contractuele afspraken tussen u en de dealer moeten worden nageleefd. Middels deze garantie zijn uw wettelijke rechten in geval van een defect gegarandeerd. Dit is van ons als de fabrikant een vrijwillige en aanvullende bepaling.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Schweigepflichtentbindungserklärung Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt, einem Berufsgeheimnis unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung) voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung) ist daher im Antrag auch eine Schweigepflicht-Entbindungsklausel enthalten. Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und -nutzung nennen.

  • Zahlstelle Zahlstelle ist die Emittentin in eigener Durchführung. Die Emittentin ist berechtigt, eine externe Zahlstelle mit der Abwicklung von Zahlungen zu beauftragen.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung Bei Streitigkeiten aus der Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen, wie Trade Republic, kann die Deutsche Bundesbank nach § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Unterlassungsklagegesetzes (UKlaG) als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn ein Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Daneben kann bei Streitigkeiten betreffend sonstiger Vorschriften im Zusammenhang mit Bankgeschäften nach § 1 Abs. 1 S. 2 des Kreditwesengesetzes (KWG) zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen die BaFin nach § 14 Abs. 1 Nr. 7 UKlaG als behördliche Auffangschlichtungsstelle tätig werden, wenn das Unternehmen nicht einer anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle angeschlossen ist. Trade Republic ist keiner anerkannten privaten Verbraucherschlichtungsstelle, welche für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Bankgeschäften zwischen Verbrauchern und beaufsichtigten Unternehmen eingerichtet ist, angeschlossen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank lautet: 00000 Xxxxxxxxx xx Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxxxxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der Deutschen Bundesbank (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Service“ abrufen. Die Anschrift der Schlichtungsstelle der BaFin lautet: - Referat ZR 3 - Xxxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 000 00000 Xxxx E-Mail: xxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxx.xx; Internetseite: xxx.xxxxx.xx Weitere Informationen zur Schlichtungsstelle sowie Informationen über das Verfahren kann der Kunde über die Suchfunktion auf der Webseite der BaFin (Stichwort „Schlichtungsstelle“) oder dort unter der Rubrik „Verbraucher“ abrufen. Die Europäische Kommission hat zudem unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ eine Europäische Online- Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform) errichtet. Die OS-Plattform kann ein Verbraucher für die außergerichtliche Beilegung einer Streitigkeit aus Online-Verträgen mit einem in der EU niedergelassenen Unternehmen nutzen. Trade Republic nimmt an einer entsprechenden Online-Streitbeilegung derzeit nicht teil.

  • Todesfallleistung 2.5.1 Voraussetzungen für die Leistung: Die versicherte Person ist infolge des Unfalles innerhalb eines Jahres gestorben. Auf die besonderen Pflichten nach Ziffer 5.5 wird hingewiesen. 2.5.2 Höhe der Leistung: Die Todesfallleistung wird in Höhe der vereinbarten Versiche- rungssumme gezahlt.

  • Wesentliche Leistungsmerkmale Die Bank richtet für den Kunden ein Verrechnungskonto in Fremdwährung in laufender Rechnung ein, schreibt eingehende Zahlungen auf dem Verrech- nungskonto gut und wickelt von ihm veranlasste Zahlungsvorgänge (z.B. Überweisung) zu Lasten dieses Verrechnungskontos ab, soweit das Verrech- nungskonto ausreichend Guthaben aufweist. Im Einzelnen sind folgende Dienstleistungen vom Vertrag umfasst • Kontoführung • Überweisungen auf das Verrechnungskonto und Drittkonten in der Währung oder auch nach Umrechnung Das Fremdwährungskonto kann für Wertpapieraufträge in gleicher Währung als Abwicklungskonto angegeben werden.