Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht Musterklauseln

Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht. 28.1. NewMotion ist jederzeit berechtigt, den Inhalt der Dienstleistungen, die Gebühren und Tarife sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderun- gen werden mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website oder im Portal wirk- sam, soweit nicht etwas anderes angegeben ist, und ersetzen die bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Gebühren und Tarife. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für laufende Verträge, sofern der The New Motion Deutschland GmbH 144800 B Xxxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxx Xxxxxxxxxxx +000000000000 E-Mail-Adresse xxxxxxx@xxxxxxxxxxxx.xx Internet xxxxx://xxxxxxxxx.xxx/xx_XX Registergericht Berlin HRB Kunde dem nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach entsprechender Mittei- lung von NewMotion widerspricht. Sofern nach zwingendem Recht vorgesehen, ist der Kunde für den Fall, dass er eine für ihn geltende Änderung nicht akzeptieren will, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur geringfügig modifiziert. 28.2. NewMotion ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen. 28.3. Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Ges- chäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sind, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen. In diesem Fall nehmen NewMotion und der Kunde Verhandlungen über eine neue Bestimmung auf, welche die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ersetzen und den ursprünglichen Sinn und Zweck der betreffenden Bestimmung soweit zulässig widerspiegeln. Das Gleiche gilt für etwaige Regelungslücken in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag. 28.4. Wo in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen von „einschließlich“ oder „unter anderem“ die Rede ist, ist dies im Sinne von „einschließlich, aber nicht beschränkt auf“ zu verstehen und auszulegen. 28.5. NewMotion ist bemüht, alle Streitigkeiten aus seinen Vertragsbeziehungen mit Kun- den in einvernehmlicher Art und Weise beizulegen. Jede Kundenbeschwerde über NewMotion kann über die europäische ODR-Plattform (xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxx) eingereicht werden. 28.6. Für den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag oder diesen Allgeme...
Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht. 27.1. NewMotion ist berechtigt, Dritte mit der Durchführung des Vertrages zu beauftragen. 27.2. Nach geltendem Recht sind wir verpflichtet, Verbraucher über die Existenz der Europäischen Online-Streitbeilegungs-Plattform hinzuweisen, die für die Beilegung von Streitigkeiten genutzt werden kann, ohne dass ein Gericht eingeschaltet werden muss. Für die Einrichtung der Plattform ist die Europäische Kommission zuständig. Sie finden die Europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hier: http:// xx.xxxxxx.xx/xxx/. Wir sind nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und haben uns daher gegen eine freiwillige Teilnahme entschieden. 27.3. Für den Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht. Anschrift Telefonnummer Handelsregister
Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht. 14.1 Allego ist jederzeit berechtigt, den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. 14.2 Allego ist berechtigt, zur Ausführung des Vertrages Dritte einzuschalten oder aber die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. Der Endnutzer erteilt hiermit bereits im Voraus seine Zustimmung zur Übertragung seines Rechtsverhältnisses mit Allego auf einen Dritten. 14.3 Falls eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein sollte oder ange- fochten werden sollte, bleiben die übrigen Bestimmungen uneingeschränkt in Kraft und werden sich die Par- teien auf eine Ersatzbestimmung einigen, wobei Ziel und Zweck der zu ersetzenden Bestimmungen so weit wie möglich beibehalten werden. 14.4 Auf diesen Vertrag und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet niederländisches Recht Anwendung. Mögliche Rechtsstreitigkeiten, die damit zusammenhängen beziehungsweise daraus hervorgehen, werden der Rechtbank Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx (Xxxxxxxxxxx) vorgelegt.
Sonstige Bestimmungen und anwendbares Recht. 28.1. NewMotion ist jederzeit berechtigt, den Inhalt der Dienstleistungen, die Gebühren und Tarife sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Änderun- gen werden mit dem Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website oder im Portal wirk- sam, soweit nicht etwas anderes angegeben ist, und ersetzen die bis dahin geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder Gebühren und Tarife. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für laufende Verträge, sofern der Kunde dem nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach entsprechender Mittei- lung von NewMotion widerspricht. Sofern nach zwingendem Recht vorgesehen, ist der Kunde für den Fall, dass er eine für ihn geltende Änderung nicht akzeptieren will, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur geringfügig modifiziert.
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  • Qualitätssicherung und sonstige Pflichten des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat zusätzlich zu der Einhaltung der Regelungen dieses Auftrags gesetzliche Pflichten gemäß Art. 28 bis 33 DS-GVO; insofern gewährleistet er insbesondere die Einhaltung folgender Vorgaben: • Als Datenschutzbeauftragte ist beim Auftragnehmer Xxxx Xxxxxx Xxxxxx, Head of Data Protection, +00 (0)0000 000-000, xxxx-xxxxxxxxxx@xxxxxxx.xxx bestellt. Ein Wechsel des Datenschutzbeauftragten ist dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dessen jeweils aktuelle Kontaktdaten sind auf der Homepage des Auftragnehmers leicht zugänglich hinterlegt. • Die Wahrung der Vertraulichkeit gemäß Art. 28 Abs. 3 S. 2 lit. b, 29, 32 Abs. 4 DS- GVO. Der Auftragnehmer setzt bei der Durchführung der Arbeiten nur Beschäftigte ein, die auf die Vertraulichkeit verpflichtet und zuvor mit den für sie relevanten Bestimmungen zum Datenschutz vertraut gemacht wurden. Der Auftragnehmer und jede dem Auftragnehmer unterstellte Person, die Zugang zu personenbezogenen Daten hat, dürfen diese Daten ausschließlich entsprechend der Weisung des Auftraggebers verarbeiten einschließlich der in diesem Vertrag eingeräumten Befugnisse, es sei denn, dass sie gesetzlich zur Verarbeitung verpflichtet sind. • Die Umsetzung und Einhaltung aller für diesen Auftrag notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen entsprechen Art. 28 Abs. 3 Satz 2 lit. c, 32 DS- GVO und Anlage 2. • Der Auftraggeber und der Auftragnehmer arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen. • Die unverzügliche Information des Auftraggebers über Kontrollhandlungen und Maßnahmen der Aufsichtsbehörde, soweit sie sich auf diesen Auftrag beziehen. Dies gilt auch, soweit eine zuständige Behörde im Rahmen eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahrens in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ermittelt. • Soweit der Auftraggeber seinerseits einer Kontrolle der Aufsichtsbehörde, einem Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren, dem Haftungsanspruch einer betroffenen Person oder eines Dritten oder einem anderen Anspruch im Zusammenhang mit der Auftragsverarbeitung beim Auftragnehmer ausgesetzt ist, hat ihn der Auftragnehmer nach besten Kräften zu unterstützen. • Der Auftragnehmer kontrolliert regelmäßig die internen Prozesse sowie die technischen und organisatorischen Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass die Verarbeitung in seinem Verantwortungsbereich im Einklang mit den Anforderungen des geltenden Datenschutzrechts erfolgt und der Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet wird. • Dokumentation der getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen gegenüber dem Auftraggeber, die gemäß Ziffer 3 unter xxxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/ AV/TOM.pdf abrufbar sind.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Sonstige Leistungen Der/die Ausbildende trägt die Kosten für Maßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte im Sinne des § 2 Nr. 4, soweit sie nicht anderweitig gedeckt sind. Ist eine auswärtige Unterbringung erforderlich, so können dem/der Auszubildenden anteilige Kosten für Verpflegung in dem Umfang in Rechnung gestellt werden, in dem dieser/diese Kosten einspart. Der/die Ausbildende hat dem/der Auszubildenden bei Beendigung des Berufsausbil- dungsverhältnisses ein schriftliches Zeugnis auszustellen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen. Hat der/die Ausbildende die Berufsausbildung nicht selbst durchgeführt, so soll auch der Ausbilder oder die Ausbilderin das Zeugnis unterschreiben. Das Zeugnis muss Angaben enthalten über Art, Dauer und Ziel der Berufsausbildung sowie über die erworbenen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten des/der Auszubildenden. Auf Verlangen des/der Auszubildenden sind auch Angaben über Verhal- ten und Leistung aufzunehmen. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus diesem Vertrag ist der Ort der Ausbildungsstätte Der Personalbogen der Landwirtschaftskammer wird insofern Vertragsbestandteil, als dass dort die gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen von Minderjährigen mit Namen und Anschrift genannt werden. 🞏 Auszubildende Personalbogen für 🞏 Auszubildende gem. § 66 BBiG 🞏 Umzuschulende (Werker/Fachpraktiker) Bitte zusammen mit dem Berufsausbildungs- bzw. Umschulungsvertrag und der ärztlichen Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vorlegen! Ausbildungsjahr: 1. 🞏 2. 🞏 3. 🞏 Name: Vorname: geb. am: Gesetzliche Vertreter: Straße, PLZ, Ort, Telefon: Berufsschule: Angabe nicht vergessen! Allgemeine Schulbildung (Zuletzt erreichter Abschluss; nur bei verkürzter Ausbildung Kopie des Zeugnisses beifügen!): 🞏 Förderschule/Sonderschule 🞏 Hauptschule ohne Abschluss 🞏 Hauptschulabschluss (Kl. 9 oder Kl. 10 Typ A) 🞏 Fachoberschulreife (Hauptschulabschluss Kl. 10 Typ B, Realschulabschluss, Versetzung in gymn. Oberstufe) 🞏 Fachhochschulreife (mindestens schulischer Teil der FHR nach Versetzung in die Kl. 12 der gymn. Oberstufe) 🞏 Allgemeine Hochschulreife 🞏 Abschluss im Ausland, der nicht den o.g. Abschlüssen zugeordnet werden kann 🞏 Sonstiger Abschluss: Ende der aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Berufliche Schulbildung (Kopie des Zeugnisses beifügen!): Berufsfeld/Schwerpunkt: 🞏 Berufsvorbereitungs-/Berufsorientierungsjahr 🞏 Berufsgrundschuljahr (BGJ): 🞏 Berufsfachschule (einjährig): 🞏 Berufsfachschule (zweijährig): 🞏 Höhere Berufsfachschule 🞏 Sonstige: Ende der höchsten aufgeführten Schulbildung (Datum): / / Betriebliche Qualifizierung, Berufsvorbereitung 🞏 betriebliche Qualifizierungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer (Einstiegsqualifizierung (EQ), Qualifizierungsbaustein, Betriebspraktika) 🞏 Berufsvorbereitungsmaßnahme von mindestens 6 Monaten Dauer Vorausgegangene Ausbildung, gelenktes Praktikum oder sonstige berufliche Tätigkeit*: 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorausgegangene Ausbildung Beruf: nicht abgeschlossen 🞏 Sonstige berufliche Tätigkeit Beruf: 🞏 Gelenktes Praktikum 🞏 Vorheriges Studium abgeschlossen mit Prüfung am: / / 🞏 Vorheriges Studium nicht abgeschlossen *Nur bei verkürzter Ausbildung Kopien des Zeugnisses oder sonstige Belege beifügen! Bei Jugendlichen: Ärztliche Bescheinigung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz vom: / / Bei Ausbildung gem. § 66 BBiG: Bestätigung der Behinderung durch die Agentur für Arbeit vom: / / (Kopie beifügen!) Überwiegend öffentlich gefördertes Ausbildungsverhältnis (d.h. zu mehr als 50 %) (nicht für Umzuschulende) 🞏 Sonderprogramm des Bundes/Landes 🞏 Berufsausbildung für benachteiligte Menschen nach § 74 (1) 2., §§ 76 und 78 SGB III 🞏 Berufsausbildung für Menschen mit Behinderungen nach § 73 (1) und (2), §115 (2), § 116 (2) und (4) und § 117 SGB III

  • Eingruppierung, Entgelt und sonstige Leistungen 12 Eingruppierung § 13 Eingruppierung in besonderen Fällen § 14 Vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit § 15 Tabellenentgelt § 16 Stufen der Entgelttabelle § 17 Allgemeine Regelungen zu den Stufen § 18 - gestrichen - § 19 Erschwerniszuschläge § 20 Jahressonderzahlung § 21 Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung § 22 Entgelt im Krankheitsfall § 23 Besondere Zahlungen § 24 Berechnung und Auszahlung des Entgelts § 25 Betriebliche Altersversorgung

  • Sonstige Kosten Mit sonstigen Kosten belasten wir Sie oder Ihren Versiche- rungsvertrag nur aus besonderen, von Ihnen veranlassten, Gründen (z.B. bei Ausstellung eines Ersatzversicherungs- scheins oder Beitragsverzug) zum pauschalen Ausgleich der durchschnittlich entstehenden Kosten. Einzelheiten dazu, ins- besondere zur jeweiligen Kostenveranlassung und -höhe, ent- nehmen Sie bitte unserer Gebührenübersicht (Gebührenüber- sicht – siehe Kapitel Überschussbeteiligung und Kosten der Allgemeinen Vertragsinformationen). Die dort genannten Kos- ten werden von uns regelmäßig überprüft und gegebenenfalls nach billigem Ermessen neu festgesetzt. Die jeweils aktuelle Gebührenübersicht können Sie auf unserer Internetseite ein- sehen. Gerne teilen wir Ihnen die sonstigen Kosten auf An- frage auch jederzeit mit. Auf Ihr Verlangen hin müssen zunächst wir das Entstehen und die Höhe dieser Kosten nachweisen. Können Sie nachwei- sen, dass in Ihrem Fall keine Kosten entstanden sind, dann entfallen diese; können Sie nachweisen, dass geringere Kos- ten entstanden sind, dann werden diese entsprechend Ihrem Nachweis herabgesetzt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Allgemeine Bestimmungen Begriffe im Hinblick auf Wertpapierrecht, Status, Garantie, Definitionen (§ 1 der Allgemeinen Be- dingungen) Begriffe im Hinblick auf Abwicklung (§ 2 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Verzinsung (§ 3 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf das Ordentliche Kündigungsrecht der Emittentin; Anpassungs- und Kün- digungsrecht nach Eintritt eines Gesetzesänderungsereignisses (§ 4 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Übertragbarkeit, Wertpapierinhaber (§ 5 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Stellen (§ 6 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Bekanntmachungen (§ 9 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Berichtigungen (§ 10 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf Maßgebliches Recht, Gerichtsstand, Zustellungsbevollmächtigter (§ 11 der Allgemeinen Bedingungen) Begriffe im Hinblick auf indexbezogene Bestimmungen (Anhang zu den Allgemeinen Bedingungen - Indexbezogene Bestimmungen) Interessen natürlicher und juristischer Personen, die an der Emission/dem Angebot beteiligt sind Bedingungen des Angebots, Anbieterin und Emissionstag der Wertpapiere