Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen. 2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet. 3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden. 4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZu- schlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität Plausibili- tät des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, InfrastrukturInfra- struktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz Fachkom- petenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenberücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind LösungenLö- sungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der BeschaffungBeschaf- fung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, LieferbedingungenLiefer- bedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz Fach- kompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenberücksichti- gen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen GrundbildungGrund- bildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschrei- bung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZu- schlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenberücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind LösungenLösun- gen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZuschlagskri- terien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKre- ativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik Metho- dik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege Lö- sungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbeson- dere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, WirtschaftlichkeitWirtschaftlich- keit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie wie, Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Funktiona- lität Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenberücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZu- schlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität Plausibi- lität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, InfrastrukturInfra- struktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz Fachkom- petenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenberücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind LösungenLösun- gen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, WirtschaftlichkeitWirtschaftlich- keit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlags- kriterienZu- schlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesonde- re insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer tech- nischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Krea- tivitätKreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigenbe- rücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend be- rücksichtigenergän- zend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeitslose Langzeitarbeits- lose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Aus- schreibung Ausschreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet verzich- tet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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