Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- keit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- tur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen. 2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- lose anbietet. 3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden. 4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener ZuschlagskriterienZuschlagskrite- rien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, LebenszykluskostenLebenszyklus- kosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, KundendienstKunden- dienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, ServicebereitschaftSer- vicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigenberücksich- tigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung Wiedereingliede- rung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der Ausschrei- bung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium Krite- rium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener ZuschlagskriterienZuschlagskrite- rien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien Kri- terien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, KreativitätKreativi- tät, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, FunktionalitätFunktio- nalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigenberück- sichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigenberück- sichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen berufli- chen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung Wieder- eingliederung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege Lö- sungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium Kri- terium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb), Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener ZuschlagskriterienZuschlagskrite- rien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien Kri- terien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, LebenszykluskostenLe- benszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, KreativitätKreativi- tät, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, FunktionalitätFunktio- nalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigenberück- sichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigenberück- sichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen berufli- chen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung Wiederein- gliederung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege Lö- sungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium Kri- terium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen, Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der BeschaffungBeschaf- fung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Er be‐ rücksichtigt, unter Beachtung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz, neben dem Preis und der Qualität einer Leistung, insbesondere Kriterien wie Zweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhaltigkeit, Plausibili‐ tät des Angebots, die unterschiedlichen Preisniveaus in den Ländern, in welchen die Leistung erbracht wird, Verlässlichkeit des Preises, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Inf‐ rastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effi‐ zienz der Methodik.
1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- Zweckmässig‐ keit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- Nachhal‐ tigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- Infrastruk‐ tur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- Ar‐ beitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- Langzeitarbeits‐ lose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehens‐ weisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet verzich‐ tet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises Gesamtpreises erfolgen, sofern aufgrund der technischen Spezifikation der Leis‐ tung hohe Anforderungen an die Nachhaltigkeit in sozialer, ökologischer und wirtschaftlicher Hinsicht gewährleistet sind.
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Samples: Bundesgesetz Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Böb)
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener Zuschlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen (Ivöb)
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener ZuschlagskriterienZuschlags- kriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere insbesonde- re Kriterien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, WirtschaftlichkeitWirtschaftlich- keit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, Lieferbedingungen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- lose Langzeitarbeitslose anbietet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der Aus- schreibung oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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Samples: Interkantonale Vereinbarung Über Das Öffentliche Beschaffungswesen
Zuschlagskriterien. 1 Der Auftraggeber prüft die Angebote anhand leistungsbezogener ZuschlagskriterienZu- schlagskriterien. Neben dem Preis und der Qualität einer Leistung kann er insbesondere Kriterien wie Zweckmässig- keitZweckmässigkeit, Termine, technischer Wert, Wirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Ästhetik, Nachhal- tigkeitNachhaltigkeit, Plausibilität des Angebots, Kreativität, Kundendienst, LieferbedingungenLieferbedingun- gen, Infrastruk- turInfrastruktur, Innovationsgehalt, Funktionalität, Servicebereitschaft, Fachkompetenz oder Effizienz der Methodik berücksichtigen.
2 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs kann der Auftraggeber ergänzend ergän- zend berücksichtigen, inwieweit der Anbieter Ausbildungsplätze für Lernende Ler- nende in der beruflichen Grundbildung, Ar- beitsplätze Arbeitsplätze für ältere Arbeitnehmende Arbeit- nehmende oder eine Wiedereingliederung für Langzeitarbeits- lose anbietetLangzeitarbeitslose anbie- tet.
3 Der Auftraggeber gibt die Zuschlagskriterien und ihre Gewichtung in der Ausschreibung o- der oder in den Ausschreibungsunterlagen bekannt. Sind Lösungen, Lösungswege oder Vorge- hensweisen Vorgehensweisen Gegenstand der Beschaffung, so kann auf eine Bekanntgabe der Gewichtung verzichtet werden.
4 Für standardisierte Leistungen kann der Zuschlag ausschliesslich nach dem Kriterium des niedrigsten Preises erfolgen.
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