Veröffentlichte Inhalte Musterklauseln

Veröffentlichte Inhalte. 12.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen. 12.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Wir sind berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass der Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Wir sind nicht verpflichtet, die Inhalte unseres Kunden zu überprüfen. 12.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E -Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.
Veröffentlichte Inhalte a) Rechte Dritter, Inhalt
Veröffentlichte Inhalte. 8.1. Der Auftraggeber ist bei Gebrauch von Software-Programmen nicht berechtigt, Warenzeichen-, Patent- oder andere Rechte Dritter zu verletzen. Dies gilt auch für das Hinterlegen von extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten. Dies gilt auch dann, wenn solche Inhalte durch Hyperlinks oder sonstige interaktive Einbindungen angezeigt werden. Bei Zuwiderhandlung haftet ausschließlich der Auftraggeber, der gegebenenfalls die xxxxxxxxx.xx GmbH von Ansprüchen Dritter freizustellen hat. AGB der xxxxxxxxx.xx Gmb xxxxx://xxx.xx-xxxxx.xx/ 8.2. Die xxxxxxxxx.xx GmbH behält sich vor, Inhalte, die das Betriebsverhalten oder die Sicherheit des Servers beeinträchtigen könnten, zu sperren. 8.3. Sollte xxxxxxxxx.xx aus einem der vorgenannten Gründe die Nutzung sperren, so bleibt die Leistungspflicht des Auftraggebers unberührt.
Veröffentlichte Inhalte art & professional design Die inhaltliche Verantwortlichkeit von Internetpräsenzen obliegt allein dem Kunden. Die Agentur style.tronic WebDesign ist nicht verpflichtet, die Internetpräsenzen des Auftraggebers auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. 9.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, auf seine Internet-Seite eingestellte Inhalte als eigene Inhalte kenntlich zu machen und der vom Gesetzgeber geforderten Kennzeichnungspflicht nachzukommen. Der Kunde hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass Rechte Dritter (wie Urheber-, Marken, Leistungsschutz- oder persönliche Rechte) nicht verletzt werden. 9.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Inhalt seiner Internetpräsentation nicht gegen geltendes Recht verstößt. Hierzu zählen besonders verfassungsfeindliche, verleumderische, bedrohliche, obszöne, erotische und pornografische Inhalte. 9.3. Unabhängig davon übernimmt die Agentur style.tronic WebDesign keine Aufträge, die mit der Erstellung von rechts- und sittenwidrigen Seiten zu tun haben. 9.4. Der Auftraggeber stellt die Agentur style.tronic WebDesign von allen Ansprüchen frei, die auf einer Verletzung der vorgenannten Pflichten beruhen.
Veröffentlichte Inhalte. 6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. 6.2 Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist 6.3 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung sind wir berechtigt den Zugriff zu sperren.
Veröffentlichte Inhalte. Die Gastfamilie verpflichtet sich, geltende Bestimmungen und Gesetze (u. a. die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit sowie Standards des Au-Pair Society e.V) einzuhalten. Die Agentur stellt entsprechende Merkblätter unentgeltlich zur Verfügung.
Veröffentlichte Inhalte. 7.1. Der Kunde ist verpflichtet, hinsichtlich der auf Systemen der MIDe-online gespeicherten In- halte alle anwendbaren Rechtsvorschriften einzuhalten. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass in der Regel die Vorschriften des Telemediengesetzes anwendbar sein werden, die insbesondere eine Pflicht zur Anbringung einer Anbieterkennzeichnung vorsehen. 7.2. Der Kunde darf nur solche Inhalte (Texte, Bilder, Tonaufzeichnungen, Videos, sonstige Mul- timedia-Inhalte) und Äußerungen in den bereitgestellten Speicherplatz einstellen, für die er die erforderlichen Rechte innehat, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte. Inhal- te dürfen keinen belästigenden, verleumderischen, beleidigenden oder bedrohenden Inhalt haben oder rechtswidrig sein. Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornografi- schen, obszönen, herabsetzenden, rassistischen oder sittenwidrigen Inhalte einzustellen. 7.3. MIDe-online ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass gegen die vorstehenden Punkte verstoßen wurde. 7.4. MIDe-online ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.
Veröffentlichte Inhalte. 20.1 Kunde ist verpflichtet, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen. 20.2 Kunde ist dazu verpflichtet, Hypersoft unverzüglich über Beanstandungen zu unterrichten, insbesondere solche wie Abmahnungen oder Rechtsverfolgungen durch Behörden und vor Gerichte. 20.3 Darüber hinausgehende Pflichten können sich aus den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes sowie des Telemediengesetzes ergeben. Der Kunde verpflichtet sich, dies in eigener Verantwortung zu überprüfen und zu erfüllen. 20.4 Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte zu veröffentlichen, welche Dritte in ihren Rechten verletzen oder sonst gegen geltendes Recht verstoßen. Das Hinterlegen von erotischen, pornografischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten ist unzulässig. Hypersoft ist berechtigt, den Zugriff des Kunden für den Fall zu sperren, dass hiergegen verstoßen wurde. Das gleiche gilt für den Fall, dass Kunde Inhalte veröffentlicht, die geeignet sind, Dritte in ihrer Ehre zu verletzen, Personen oder Personengruppen zu beleidigen oder zu verunglimpfen. Das gilt auch für den Fall, dass ein tatsächlicher Rechtsanspruch nicht gegeben sein sollte. Hypersoft ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen. 20.5 Die Versendung von Spam-Mails ist untersagt. Dies umfasst insbesondere die Versendung unzulässiger, unverlangter Werbung an Dritte. Bei der Versendung von E-Mails ist es zudem untersagt, falsche Absenderdaten anzugeben oder die Identität des Absenders auf sonstige Weise zu verschleiern. Bei Nichtbeachtung ist Hypersoft berechtigt den Zugriff zu sperren. 20.6 Soweit Hypersoft entgeltfreie Dienstleistungen erbringt, können diese jederzeit nach Vorankündigung eingestellt oder kostenpflichtig gemacht werden. 20.7 Hypersoft ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch Hypersoft findet nicht statt; hierfür ist vielmehr der Kunde selbst verantwortlich. 20.8 Hypersoft lehnt die Übermittlung von Daten durch Datenträger ab. Übermittelte Datenträger jeder Art - insbesondere Papier, USB-Sticks oder Festplatten usw. werden Eigentum von Hypersoft.
Veröffentlichte Inhalte. 16.1 Nach §§ 8 bis 10 TMG ist 24h-pflege-check als Diensteanbieter nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen wird 24h-pflege-check diese Inhalte umgehend entfernen. 16.2 24h-pflege-check übernimmt ebenso keine Verantwortung für den Inhalt und die Richtigkeit der Angaben in etwaigen Anmelde- und Profildaten der Nutzer sowie weiteren, von den Nutzern gemachten Inhalten oder Angaben in deren Suchanfragen. Weist der Anbieter nach, dass durch einen Nutzer unwahre oder irreführende Angaben erfolgt sind, wird 24h-pflege-check den betreffenden Nutzer im Rahmen der Möglichkeiten von einer weiteren Nutzung ausschließen sowie dem Anbieter im gesetzlich zulässigen Rahmen alle für die Geltendmachung etwaiger rechtlicher Ansprüche notwendigen Informationen zur Verfügung stellen.

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  • Veröffentlichungen 1 Im offenen und im selektiven Verfahren veröffentlicht der Auftraggeber die Vorankündi- gung, die Ausschreibung, den Zuschlag sowie den Abbruch des Verfahrens auf einer ge- meinsam von Bund und Kantonen betriebenen Internetplattform für öffentliche Beschaf- fungen. Ebenso veröffentlicht er Zuschläge, die im Staatsvertragsbereich freihändig erteilt wurden. 2 Die Ausschreibungsunterlagen werden in der Regel zeitgleich und elektronisch zur Verfü- gung gestellt. Der Zugang zu diesen Veröffentlichungen ist unentgeltlich. 3 Die vom Bund und den Kantonen mit der Entwicklung und dem Betrieb der Internetplatt- form beauftragte Organisation kann von den Auftraggebern, den Anbietern sowie weiteren Personen, welche die Plattform oder damit verbundene Dienstleistungen nutzen, Entgelte oder Gebühren erheben. Diese bemessen sich nach der Anzahl der Veröffentlichungen be- ziehungsweise nach dem Umfang der genutzten Leistungen. 4 Für jeden Auftrag im Staatsvertragsbereich, der nicht in einer Amtssprache der Welthan- delsorganisation (WTO) ausgeschrieben wird, veröffentlicht der Auftraggeber zeitgleich mit der Ausschreibung eine Zusammenfassung der Anzeige in einer Amtssprache der WTO. Die Zusammenfassung enthält mindestens: a) den Gegenstand der Beschaffung; b) die Frist für die Abgabe der Angebote oder Teilnahmeanträge; c) die Bezugsquelle für die Ausschreibungsunterlagen. 5 Ausserhalb des Staatsvertragsbereichs ist auf die sprachlichen Verhältnisse des Gebiets Rücksicht zu nehmen, in welchem der Auftrag zur Ausführung gelangt. 6 Im Staatsvertragsbereich erteilte Zuschläge sind in der Regel innerhalb von 30 Tagen zu ver- öffentlichen. Die Mitteilung enthält folgende Angaben: a) Art des angewandten Verfahrens; b) Gegenstand und Umfang des Auftrags; c) Name und Adresse des Auftraggebers; d) Datum des Zuschlags; e) Name und Adresse des berücksichtigten Anbieters; f) Gesamtpreis des berücksichtigten Angebots einschliesslich Mehrwertsteuer. 7 Die Kantone können zusätzliche Publikationsorgane vorsehen.

  • Veröffentlichung 22.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen öffentlich zu- gänglich im Kundencenter der MDCC oder unter xxx.xxxx.xx zur Einsicht zur Verfügung bzw. werden dem Kunden auf Wunsch zuge- sandt.

  • Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet.

  • Datenschutzbestimmungen 1) Daten von Kunden erheben wir nur im Rahmen der Abwicklung von Verträgen. Dabei werden die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere des Telemediengesetzes (TMG) und der EU-DSGVO durch uns beachtet. Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Wir verweisen auf unsere ausführliche Datenschutzerklärung unter xxx.xxxxxxx.xx. 2) Ohne die Einwilligung von Kunden werden wir Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen.

  • Öffentlichkeitsarbeit Der Versicherungsschutz umfasst die externe Beratung für notwendige Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit einem gegen den Versicherten eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren. Dies gilt auch, wenn die Beratung durch einen Rechtsanwalt erfolgt.

  • Zusammenfassung Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zu dem Prospekt zu verstehen. Der Anlageentscheid muss sich nicht auf die Zusammenfassung, sondern auf die Angaben des gesamten Prospekts stützen. Der jeweilige Emittent kann für den Inhalt der Zusammenfassung nur dann haftbar gemacht werden, wenn die Zusammenfassung irreführend, unrichtig oder widersprüchlich ist, wenn sie zusammen mit den anderen Teilen des Prospekts gelesen wird.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Vorvertragliche Anzeigepflicht Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung ver- pflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha- ben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind. Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen Umständen, die wir – nach Ihrer Vertragserklärung, – aber noch vor Vertragsannahme in Textform stellen. Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahr- erheblichen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie so behan- delt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.