Zustandekommen von Verträgen. 3.1. Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher An- gebotsbestätigung des Auftraggebers zustande.
3.2. Unabhängig von der schriftlichen Angebots- bestätigung kommt der Vertrag auch dann zu- stande, wenn der Auftraggeber das jeweilige Prüfmuster anliefert. Ansprüche auf Einhaltung eines ggf. im Angebot angegebenen Terminplans bestehen in diesem Fall nicht.
3.3. Die dem Auftragsangebot zugrunde liegende Sicherheitsanweisung ist Bestandteil des Vertra- ges.
Zustandekommen von Verträgen. 3.1. Ein Vertrag wird mit der ausdrücklichen Annahme eines vollständigen Auftrags durch den Lieferanten mittels Auftragsbestätigung wirksam. Die Gesellschaft kann jederzeit vor der Auftragsbestätigung ein Angebot ablehnen bzw. das Angebot ändern und ist infolgedessen weder schadenersatz- noch kostenersatzpflichtig. Sämtliche Angebote müssen vollständig sein und alle notwendigen bzw. gewünschten Spezifikationen und/oder die (belegende) Dokumentation enthalten.
3.2. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, erfolgen sämtliche Handlungen des Lieferanten vor Zustandekommen des Vertrages auf Risiko und Rechnung des Lieferanten.
Zustandekommen von Verträgen. 3.1 Sämtliche uns erteilten Aufträge werden erst durch und im Umfang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung rechtsverbindlich.
3.2 Bei Abweichungen des Inhalts der Auftragsbestätigung von dem Angebot und/oder der Bestellung gilt der Inhalt der Auftragsbestätigung als verbindlich, wenn der Besteller dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht binnen 10 Tagen widerspricht.
3.3 Mündliche Erklärungen und Abreden bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung.
Zustandekommen von Verträgen. 3.1. Ein Vertrag kommt, soweit nicht ausdrücklich anders individuell vereinbart und soweit das Angebot von einem Kunden abgegeben wird, durch schriftliche bzw. durch E- Mail erfolgte Bestätigung seitens der progressio OG oder durch auftragsgemäße Ausführung der Leistung zustande. Sofern das Angebot durch die progressio OG erfolgt, kommt der Vertrag durch die Annahmeerklärung des Kunden, unter Berücksichtigung dieser AGB, zustande.
3.2. Soweit Werbe- und sonstige Agenturen (nachfolgend einheitlich als „Werbeagentur“ bezeichnet) Aufträge erteilen, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen, zustande. Soll ein Dritter Vertragspartner werden, muss er von der Werbeagentur namentlich und als solcher benannt werden. Die progressio OG ist berechtigt, von der Werbeagentur einen Mandatsnachweis zu verlangen.
3.3. Kunden können einen Vertrag nur nach schriftlicher Zustimmung durch die progressio OG stornieren. Im Fall, dass die progressio OG einer Stornierung zustimmt, hat der Kunde das Entgelt für bereits erbrachte Leistungen zu bezahlen. Die progressio OG kann darüber hinaus eine Höhe von 30 % der vereinbarten, aber noch nicht erbrachten Leistungen, verrechnen.
Zustandekommen von Verträgen. 2.1. Die Angebote der Webschmiede GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertragsverhältnis zwischen der Webschmiede GmbH und dem Kunden beginnt erst mit der schriftlichen Annahme des Auftrages (auch in elektronischer Form) oder mit tatsächlicher Leistungserbringung der Auftragnehmerin. Ebenfalls gilt die Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto der Webschmiede GmbH als Angebotsannahme. Nachträgliche Änderungen des Auftragsumfanges durch den Auftraggeber bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Auftragnehmerin.
2.3. Die Auftragnehmerin ist nicht verpflichtet, das ausgearbeitete Konzept und die Rahmenbedingungen des Vertrages auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Durchführbarkeit zu überprüfen. Die Webschmiede GmbH wird sich im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht bemühen, die Kundenspezifikationen bestmöglich zu erfüllen.
2.4. Wird vom Kunden eine Anmeldung seiner Internetpräsenz bei einer oder mehreren Suchmaschinen (Online- Suchdienste von Internet-Inhalten) gewünscht, schuldet die Auftragnehmerin nur die Vermittlung. Über die Aufnahme in die Suchmaschine und den Zeitpunkt entscheidet allein der Betreiber der jeweiligen Suchmaschine.
2.5. Soweit Gegenstand des Vertragsverhältnisses die Registrierung von Domainnamen ist, schuldet die Auftragnehmerin lediglich die Vermittlung der gewünschten Domain. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde daher erst dann ausgehen, wenn dieser durch die Auftragnehmerin bestätigt ist. Diese hat daher auf die Domainvergabe keinen Einfluss. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen.
Zustandekommen von Verträgen. 3.1 Ein Vertrag zwischen den Parteien kommt durch eine schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters, durch die Unterzeichnung des Vertrages durch die Parteien oder dadurch zustande, dass der Vermieter die tatsächliche Erfüllung des Vertrages in Angriff genommen hat.
Zustandekommen von Verträgen. 4.1. Zusätzlich zu den folgenden Bestimmungen kommt ein Vertrag mit hd packaging erst nach schriftlicher Bestätigung eines Auftrags durch hd packaging zustande.
4.2. Eventuelle spätere ergänzende Vereinbarungen und/oder Änderungen sowie (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen von Personal von hd packaging oder von Verkäufern, Agenten, Vertretern oder anderen Zwischenpersonen sind für hd packaging nur bindend, falls diese von hd packaging schriftlich bestätigt wurden.
4.3. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Gegenpartei - ausschließlich nach Ermessen von hd packaging - ausreichend kreditwürdig für die Vertragserfüllung ist.
Zustandekommen von Verträgen. 1 Die Zurverfügungstellung von Produktinformationen durch Partner Plus, sei es schriftlich oder elektronisch, stellt keinen Antrag, sondern bloss eine Einladung zur Offertstellung dar. Das gilt auch dann, wenn Partner Plus im Einzelfall konkrete Angaben zu Leistungsumfang und Preisen macht.
2 Verträge zwischen dem Kunden und Partner Plus kommen erst dann wirksam zustande, wenn beide Parteien die entsprechende Auftragsbestätigung schriftlich unterzeichnen oder der Kunde das Produkt von Partner Plus nutzen kann. Bei Online-Bestellungen kommen Verträge erst wirksam zustande, wenn Partner Plus eine Bestellung des Kunden per E-Mail ausdrücklich bestätigt.
3 Fallen das Datum des Vertragsschlusses und der Beginn der Vertragswirkungen (z.B. Nutzungsbeginn für Dienstleistungen und Beginn der Vergütungspflicht) nicht zusammen, wird letzterer in der Auftragsbestätigung festgehalten.
Zustandekommen von Verträgen. 3.1 Ein Vertrag mit AUTONET entsteht nur durch eine schriftliche Bestätigung dessen ihrerseits und ersetzt (freibleibend) ausgebrachte Offerten oder mündliche Absprachen.
3.2 Der Auftraggeber akzeptiert durch seine schriftliche Bestellung oder Anfrage diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und erklärt diese als gültig für die Verträge mit AUTONET.
3.3 Zwischen AUTONET und einem Auftraggeber gilt der Inhalt der Bestellung oder Anfrage eines Auftraggebers, wie dies von AUTONET erhalten wurde. Eingabefehler und andere vom Auftraggeber gemachte Fehler bei der Bestellung oder Anfrage sind zu Lasten und auf Risiko des Auftraggebers.
3.4 Das von AUTONET archivierte Exemplar eines Vertrages, der über den elektronischen Weg zu Stande gekommen ist, ist nicht zugänglich für den Auftraggeber.
Zustandekommen von Verträgen. (1) Der Vertragsschluss zwischen Marketing On Point und dem Kunden kann fernmündlich oder in Schrift- und Textform (z.B. E-Mail) erfolgen.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von Marketing On Point eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.