Common use of Zusätzliche Leistungen Clause in Contracts

Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.

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Samples: www.elro-rosenberger.de, www.elektro-braun.de, luetkemeyer.elektro-online.de

Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation Instal- lation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung Pro- grammierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen Auf- wendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.

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Samples: www.gaefgen.de, www.hartl-online.de

Zusätzliche Leistungen. 1. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. z.B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.

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Samples: zander.online

Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.

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Samples: www.rink-elektro.de

Zusätzliche Leistungen. Die Übernahme von etwaigen dem Käufer gegenüber Dritten obliegenden Leistungen wie z. B. Beratungs- und Planungsleistungen ist nicht Vertragsgegenstand, soweit nicht anders vereinbart. Soweit bei der Installation komplexer Steuerungs- und Netzwerksysteme im Baubereich (z.B. EIB) der Verkäufer die Planung/Programmierung erbracht hat, ist der Käufer als Installateur verpflichtetverpflich- tet, sich an diese Planung zu halten und Abänderungen, und zwar auch geringfügige Abweichungen Abweichun- gen hiervon - sowohl bei der Installation als auch bei späteren Reparaturen - nur mit Zustimmung des Verkäufers vorzunehmen. Ein Ersatz für Schäden und Aufwendungen - gleich welcher Art - die auf eine eigenmächtige Abweichung des Käufers von den Vorgaben zurückzuführen sind, wird vom Verkäufer nicht übernommen.

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Samples: www.granzow.de