Common use of Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik) Clause in Contracts

Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik). Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3% oder 5%. Der ver- einbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre. Dabei werden die Versicherungssummen für • Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR • die Übergangsleistung auf volle 50 EUR • das Krankenhaustagegeld / Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR aufgerundet. Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssum- men für • beitragsneutrale Leistungsarten • vereinbarte Klauseln • Hilfe-Paket • Reha-Management. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche- rungssummen. Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpas- sung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpas- sung, schriftlich widersprechen. Auf diese Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leis- tung und Beitrag fortgeführt werden. Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahl- ten Beitrag entsprechen. Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen er- reicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Ver- trag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversi- cherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt. Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versi- cherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.

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Samples: www.finanzberatung-bierl.de, www.haftpflichtkasse.de

Zuwachs von Leistung und Beitrag (Dynamik). Die Versicherungssummen steigen jährlich um 3% oder 5%. Der ver- einbarte Prozentsatz ist dem Versicherungsschein zu entnehmen. Die Anpassung erfolgt erstmals zu Beginn des 2. Versicherungsjahres und danach jeweils zu Beginn der folgenden Versicherungsjahre. Dabei werden die Versicherungssummen für • Invalidität und Todesfall auf volle 500 EUR • die Übergangsleistung auf volle 50 EUR • das Krankenhaustagegeld / Krankenhaustagegeld/Genesungsgeld und die Unfall-Rente auf volle 1 EUR aufgerundet. Ausgeschlossen von dieser Erhöhung bleiben die Versicherungssum- men für • beitragsneutrale Leistungsarten • vereinbarte Klauseln • Hilfe-Paket • Reha-Management. Der Beitrag erhöht sich im gleichen Verhältnis wie die Versiche- rungssummen. Zu dem Anpassungstermin erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Anpassung. Die Anpassung entfällt, wenn Sie zweimal hintereinander der Anpas- sung, innerhalb von 6 Wochen nach der Mitteilung über die Anpas- sung, schriftlich widersprechen. Auf diese die Frist wird hingewiesen. Auf Ihren Antrag kann der Vertrag wieder mit dem Zuwachs von Leis- tung und Beitrag fortgeführt werden. Wenn Sie es versäumt haben, gegen die Erhöhung einer dynamischen Unfallversicherung Widerspruch einzulegen und nur den Beitrag des Vorjahres zahlen, bleibt abweichend von Ziffer 10.3.3 AUB 2014 trotz Fristablaufs der Mahnung gemäß § 38 VVG der Versicherungsschutz bestehen. Es gelten dann die Versicherungssummen, die dem bezahl- ten Beitrag entsprechen. Wenn nach einer Dynamisierung die tariflichen Höchstsummen er- reicht sind oder die versicherte Person das 65. Lebensjahr vollendet, endet die Dynamik für die betroffene Person in dem bestehenden Ver- trag automatisch zur darauffolgenden Hauptfälligkeit des Vertrages, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Sollten die anderen mitversi- cherten Personen die tariflichen Höchstsummen noch nicht erreicht haben, wird die Dynamik für diese Personen fortgeführt. Zusätzlich können Sie und wir die Vereinbarung über den Zuwachs von Leistung und Beitrag für die restliche Vertragsdauer kündigen. Die Kündigung muss schriftlich spätestens 3 Monate vor dem Ablauf des Versicherungsjahres zugegangen sein, damit ab dem folgenden Versi- cherungsjahr keine Anpassung mehr erfolgt.

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